Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Kaufmännische Krankenkasse (KKH) schreibt im Wege eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rabattverträge für das Migräne-Mittel Sumatriptan aus.
Was zu tun ist: Pharmazeutische Unternehmen, die Sumatriptan in den zugelassenen Darreichungsformen (Nasenspray, Tabletten, Pen, Inhalator) in Deutschland vertreiben, können dem Vertrag jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten.
Was eingereicht werden muss: Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmeunterlagen (inkl. Vertragsentwurf), Nachweis der arzneimittelrechtlichen Zulassung sowie Eigenerklärungen zu Zuverlässigkeit und GMP-Konformität.
Frist: Einreichung bis 31.12.2026, 23:59 MEZ. Vertragslaufzeit: 01.11.2026 – 31.10.2028, mit Option auf Verlängerung um bis zu 12 Monate. Keine Exklusivität, keine individuellen Verhandlungen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist der Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für das Arzneimittel Sumatriptan (ATC-Code N02CC01) in den zugelassenen Darreichungsformen:
Die Belieferung erfolgt für die Region Deutschland (Lieferregion DE).
Open-House-Prinzip
Der Vertrag steht allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu jeder Zeit zu gleichen einheitlichen Bedingungen offen. Es wird keine Exklusivität gewährt; individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Eine Beitrittsmöglichkeit besteht fortlaufend während der Vertragslaufzeit.
Leistungspflicht der pharmazeutischen Unternehmen
Das beigetretene Unternehmen verpflichtet sich:
Vertragslaufzeit und Beendigung
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2028 (24 Monate). Die KKH hat eine Option, den Vertrag um bis zu 12 weitere Monate (bis spätestens 31.10.2029) zu verlängern. Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Monatsende; eine außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund ist fristlos möglich.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung und pharmazeutische Qualifikation
Das Unternehmen muss im Besitz einer gültigen Zulassung für Sumatriptan in den ausgeschriebenen Darreichungsformen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) sein oder über ein Mitvertriebsrecht verfügen. Die Zulassung muss über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Die Herstellung muss GMP-konform (EU-Richtlinie 2003/94/EG, 21 CFR 210/211 oder gleichwertig) erfolgen – auch durch Nachunternehmer. Alle Meldungen nach § 67 AMG müssen erfolgt sein und fortgeführt werden.
Rechtliche Zuverlässigkeit (Eigenerklärung GWB / MiLoG)
Das Unternehmen und seine Führungspersonen dürfen nicht wegen einschlägiger Straftaten (u. a. Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenzstraftaten, Steuerhinterziehung) verurteilt sein. Es müssen die Pflichten zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben erfüllt sein und es dürfen keine Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht bzw. gegen das Mindestlohngesetz vorliegen. Das Unternehmen darf sich nicht in Insolvenz/Liquidation befinden, keine schweren Verfehlungen begangen, keine wettbewerbswidrigen Absprachen getroffen haben und keine Interessenkonflikte aufweisen.
Schutzrechte und organisatorische Voraussetzungen
Frist- und Formgerechte Antragstellung
Die Teilnahmeunterlagen (inkl. unterzeichneter Vertragsentwurf und Eigenerklärungen) müssen vollständig ausgefüllt und fristgerecht bis zum 31.12.2026, 23:59 MEZ bei der KKH eingereicht werden.