Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Kaufmännische Krankenkasse (KKH) schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Mupirocin (ATC R01AX05) ab. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Jedes geeignete pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit zu den gleichen Bedingungen beitreten – keine Exklusivität, keine individuellen Verhandlungen. Der Beitritt erfolgt durch Anforderung und Einreichung der Teilnahmeunterlagen bei der KKH. Der vorliegende Datenauszug betrifft ausschließlich Los 1 (LOT-0001, Mupirocin).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Art der Leistung
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zwischen der KKH und pharmazeutischen Unternehmen (pU). Es geht um die Lieferung und Belieferung der gesetzlichen Krankenkasse mit dem jeweiligen Wirkstoff sowie die Gewährung von Rabatten. Die Vertragsart ist 'Supplies' (pharmazeutische Erzeugnisse). Der Beitritt kann jederzeit zu den gleichen Bedingungen erfolgen – ohne Exklusivität und ohne individuelle Verhandlungen.
Was zu leisten ist – Rabatt und Belieferung
Abrechnung und Vertragsabwicklung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulässige Bewerber
Teilnehmen können pharmazeutische Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen, die zur Lieferung des ausgeschriebenen Wirkstoffs fähig und bereit sind und die Teilnahmeunterlagen vollständig und unterzeichnet einreichen.
Ausschlussgründe (Eigenerklärung GWB / MiLoG)
Mit der Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und 4 sowie § 124 Abs. 1 GWB ist u.a. zu bestätigen, dass:
Zusätzlich ist die Eigenerklärung nach § 19 MiLoG abzugeben.
Fachspezifische Anforderungen (Eigenerklärung Arzneimittel)
Keine Referenzprojekte gefordert
Es werden keine Referenzen über vergleichbare Lieferungen verlangt.