Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) schreibt den Austausch der Teppichböden in ihrer Hauptverwaltung in Peine (Eschenstraße 55, 31224 Peine) als öffentliche Ausschreibung nach VOB/A aus.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag über 3 Jahre (01.10.2026 bis 30.09.2029, mit Verlängerungsoption um 12 Monate). Die Auftragnehmerin liefert und verlegt schrittweise neue Teppichfliesen in Büro- und Flurbereichen. Abrufe erfolgen bedarfsgerecht per Einzelabruf — es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen.
Was zu tun ist:
Angebote sind bis 21.09.2026, 10:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsgegenstand und Geltungsbereich
Rahmenvertrag über Lieferung und Verlegung von Teppichfliesen zur schrittweisen Erneuerung des vorhandenen Teppichbelags in der BGE-Hauptverwaltung in Peine, Eschenstraße 55, 31224 Peine.
Leistungsbestandteile (gilt für alle Bereiche)
Die Leistung umfasst für jeden Abruf:
Produktanforderungen Bürobereiche
Für Büros ist vorgesehen:
Produktanforderungen Flurbereiche
Für Flure ist vorgesehen:
Anforderungen an die Auftragnehmerin
Während der Auftragsdurchführung gilt:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Nachweise und Präqualifikation
Bieter können ihre Eignung wahlweise nachweisen durch:
Bei Zuschlag in die engere Wahl sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bietergemeinschaften sind zulässig, müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6 VOB/A bzw. § 6e EU VOB/A (u. a. keine Verurteilung in den letzten 2 Jahren wegen Freiheitsstrafe > 3 Monate / Geldstrafe > 90 Tagessätze / Geldbuße > 2.500 €, keine schweren Verfehlungen, kein Insolvenzverfahren, ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer- und Sozialversicherungspflichten). Unternehmen mit einer rechtskräftigen Geldbuße nach § 24 Abs. 1 LkSG i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG sollen ausgeschlossen werden — Selbstreinigung gem. § 125 GWB ist möglich.
Mit dem Angebot einzureichende Eignungsnachweise
Pflichtbestandteile der Angebotsabgabe:
Auf Verlangen der Vergabestelle nachzureichende Eignungsnachweise
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen vorzulegen (z. B. bei Zuschlag in die engere Wahl):
Tariftreue (BTTG)
Auftragnehmer müssen die Pflichten des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) beachten:
Vergleichbare Leistung: Lieferung und Verlegung von Teppichfliesen bzw. Bodenbelagarbeiten oder ähnliche Innenausbauarbeiten (Demontage, Untergrundvorbereitung, Neuverlegung)
Mit Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartiger Benennung des maßgeblichen Leistungsumfangs (inkl. Mengen), durchschnittlicher Anzahl eingesetzter Arbeitnehmer, besonderen technischen/gerätespezifischen Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertraglicher Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE-Partner/Nachunternehmer) sowie Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung. Angaben gemäß Formblatt 124. Nachreichung erst bei Zuschlag in engerer Wahl.