B 5 Ausbau zwischen Rothenspieker und Reimersbude
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (VOB/A-EU, offenes Verfahren) des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein für Schadstoffsanierung und vollständigen Rückbau von vier Wohnhäusern (davon zwei Brandruinen) sowie mehreren Schuppen an der Friedrichstädter Chaussee 43, 44, 46 und 48 in 25870 Oldenswort. Der umbaute Raum der stehenden Gebäude beträgt ca. 2.226 m³.
Die Leistung umfasst die fachgerechte Entfernung und Entsorgung von Schadstoffen (Asbest, Mineralwolle, EPS), die Entkernung und Entrümpelung der Gebäude, den Komplettabbruch der Wohnhäuser, Schuppen und Brandruinen, die Baufeldfreimachung (Rückbau von Leitungen und Fundamenten, Oberbodenbehandlung, Rasenansaat) sowie die ordnungsgemäße sortenreine Entsorgung aller anfallenden Abfallfraktionen.
Angebote sind bis zum 13.10.2026 um 09:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform meinauftrag.rib.de einzureichen. Der Leistungszeitraum ist vom 01.12.2026 bis zum 28.02.2027.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlagskriterium Preis: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBetroffene Gebäude und Abrissumfang
Folgende Gebäude und Nebenanlagen an der Friedrichstädter Chaussee 43, 44, 46 und 48 in 25870 Oldenswort sind rückzubauen:
Umbauter Raum der stehenden Gebäude insgesamt: ca. 2.226 m³.
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
Einrichten, Vorhalten (ca. 8 Wochen) und Räumen der Baustelle inklusive:
Schadstoffsanierung vor dem Abbruch
Fachgerechte Entfernung und Entsorgung aller gefährlichen Baustoffe gemäß TRGS 519/521, darunter:
Entkernung und Entrümpelung
Entrümpelung aller Wohnhäuser und Schuppen (Möbel, Siedlungsabfälle, Sperrmüll) sowie fachgerechte Entkernung der noch intakten Wohngebäude Nr. 43 und 44, u. a. Haustechnik, Sanitär, Boden-/Wand-/Deckenbeläge, Fenster, Türen, Innenwände und Elektroleitungen.
Gebäudeabbruch
Komplettabbruch einschließlich Fundamente:
Die Rückbauarbeiten sind so durchzuführen, dass erdberührende Bauteile, Grundleitungen und Schächte mit zurückgebaut werden.
Baufeldfreimachung und Herrichtung
Nach dem Abbruch sind die Grundstücke vollständig herzurichten:
Entsorgung
Vollständige, dokumentierte Entsorgung aller anfallenden Abfallfraktionen:
Zu entsorgende Mengen (Auszug): ca. 750 t nicht gefährlicher Bauschutt, ca. 120 t asbesthaltiger Bauschutt, ca. 20 t Altholz AII/III, ca. 120 t Altholz AIV, ca. 50 t Baumischabfälle, ca. 12 t Metallschrott, ca. 12 t Gipshaltiges, ca. 5 t Bitumenbahnen, ca. 20 m³ EPS, ca. 15 t Siedlungsabfälle, ca. 30 m³ Sperrmüll.
Sicherheits- und Arbeitsschutz
Vor Beginn der Arbeiten sind eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu benennen. Die Rettungskette ist zu organisieren und ausreichend Ersthelfer sind zu benennen. Aufmaße sind gemeinsam mit dem Auftraggeber tageweise auf vorzuhaltenden Formblättern im Durchschreibeverfahren (Original + 2 Durchschriften) zu erstellen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und rechtliche Eignung
Bieter dürfen keine schweren Verfehlungen begangen haben, keine Verurteilungen mit Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätzen oder Geldbuße > 2.500 € aufweisen. Es dürfen keine Einträge im Gewerbezentralregister (letzte 2 Jahre) und keine laufenden Insolvenz- oder Liquidationsverfahren bestehen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € netto wird das Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abgefragt. Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge müssen ordnungsgemäß entrichtet sein.
Gewerbe- und berufsrechtliche Eignung
Nachweis der Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder der IHK-Mitgliedschaft. Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft ist nachzuweisen. Auf Verlangen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerksrolleneintragung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz und den branchenspezifischen Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vergleichbare Bauleistungen), inkl. Anteil bei Gemeinschaftsleistungen. Auf Verlangen: Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder testierte Jahresabschlüsse/Gewinn- und Verlustrechnungen. Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte, auf Verlangen mit Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre (gegliedert nach Lohngruppen, Leitungspersonal separat).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vorlage vergleichbarer Referenzen aus den letzten bis zu 5 Kalenderjahren (1–3 Bauleistungen, mit Bezeichnung, Auftragswert des eigenen Anteils, Ausführungszeitraum und Auftraggeber). Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis sind beizufügen.
Zusätzlich (auf Verlangen, sofern im LV enthalten):
Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge oder Eignungsleihe) sind Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten im Angebot anzugeben. Für die Eignungsleihe sind Verpflichtungserklärungen (HVA B-StB Verpflichtungserklärung VGSH) vorzulegen. Bei wirtschaftlicher/finanzieller Eignungsleihe haftet das leihende Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung. Ausschlussgründe oder Nichterfüllung beim leihenden Unternehmen führen zum Ausschluss dieses Unternehmens; ein Ersatz ist innerhalb gesetzter Frist zu benennen.
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame Erklärung (HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) abzugeben, in der alle Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und die gesamtschuldnerische Haftung benannt werden. Auf Verlangen ist die Erklärung von allen Mitgliedern fortgeschritten/qualifiziert signiert oder mit Siegel zu unterzeichnen.
Sanktionsbezogene Eignung (Russland-Sanktionen)
Der Bieter muss gemäß EU-Verordnung 2022/576 erklären, dass weder er noch eingesetzte Eignungsverleiher, Nachunternehmer oder Lieferanten einen Bezug zu Russland aufweisen (russische Staatsangehörigkeit, Niederlassung in Russland, > 50 % russische Beteiligung oder Handeln im Auftrag solcher Personen/Unternehmen). Nachunternehmer- und Lieferantenleistungen mit Russland-Bezug dürfen 10 % des Auftragswerts nicht überschreiten.
Nachforderung und Rügepflicht
Fehlende Unterlagen können gemäß § 16a VOB/A-EU nachgefordert werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens bis zur Angebotsfrist zu rügen; bei späterer Kenntnis innerhalb von 10 Kalendertagen. Zuständig für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Schleswig-Holstein.
1–3 vergleichbare Bauleistungen aus den letzten bis zu 5 Kalenderjahren (Abbruch / Schadstoffsanierung / Bauausführung); mit Bescheinigungen über ordnungsgemäße Ausführung und Ergebnis
Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des eigenen Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber; Bescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung und Ergebnis beifügen
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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