Berufsorientierungsmaßnahmen „#BOSalzgitter" – § 48 SGB III
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum Nord) schreibt Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler in Salzgitter aus. Die Maßnahmen sind nach § 48 SGB III kofinanziert und richten sich an Haupt-, Real-, Gesamt- und Gymnasialschulen der Jahrgänge 8 bis 10.
Bieter müssen Angebote elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einreichen. Gefordert sind ausgefüllte Formblätter (D.1 bis D.2.2, D.3), ein ausgefülltes Leistungsverzeichnis im AIDF-Format, ein Konzept (max. 20 Seiten) sowie Nachweise zur Eignung (insbesondere AZAV-Trägerzulassung und Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre).
Angebotsfrist: 27.10.2026, 12:00 Uhr. Bindefrist: 02.12.2026.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- I - Auftragsbezogene Zusammenarbeit24%
Wertungsbereich I - Auftragsbezogene Zusammenarbeit
- II - Organisation und Durchführungsqualität58%
Wertungsbereich II - Organisation und Durchführungsqualität
- III - Personal18%
Wertungsbereich III - Personal
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018.04: Schritt 1: Kennzahl = (Gesamtsumme der Leistungspunkte / Wertungspreis) x 100. Schritt 2: Korridor = Kennzahl des führenden Angebotes bis Kennzahl minus 10%. Schritt 3: Angebote innerhalb des Korridors werden als gleichwertig betrachtet; Entscheidungskriterium ist die Gesamtpunktzahl aus II.1 und II.2; bei Gleichstand gilt der niedrigere Preis; danach Auslosung.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Maßnahmen
Es werden zwei Modultypen durchgeführt:
Die Maßnahmen richten sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 verschiedener Schulformen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Integrierte Gesamtschule). Pro Modul ist ein Schwankungsbereich von 10 % zu berücksichtigen.
Durchführungsort und Zeitraum
Alle Module finden direkt an den Schulen in Salzgitter statt (sieben verschiedene Schulstandorte).
Umwelt- und Klimaschutz
Bei der Durchführung gelten besondere Umweltanforderungen:
Vergütung
Es ist je Maßnahme ein Festpreis anzubieten (Höhe ergibt sich aus dem ausgefüllten Losblatt im Leistungsverzeichnis).
Unterauftragnehmer
Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTrägerzulassung (AZAV)
Erforderlich ist eine Trägerzulassung gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III. Auf Anforderung der Vergabestelle ist das gültige Zertifikat vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen.
Keine Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Abzugeben sind Eigenerklärungen in Datei D.2 zu:
Vor Zuschlag wird zusätzlich eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über Datei D.2.1 eingeholt.
Berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
Nachweis durch Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre (siehe Referenzprojekte).
Ethikklausel
Es darf keine Beratertätigkeit für die Bundesagentur für Arbeit innerhalb von 18 Monaten vor Veröffentlichung der Vergabe für Leistungen derselben Kategorie bestanden haben. Innerhalb der letzten 6 Monate vor Veröffentlichung gilt ein absolutes Verbot für jegliche Beratungstätigkeit. Nachweis über Datei D.2.2.
Eignungsleihe und Unterauftragnehmer
Bei Bietergemeinschaften genügt die Leistungsfähigkeit bei mindestens einem Mitglied. Unterauftragnehmer können für fehlende Eignung herangezogen werden, müssen jedoch die Leistung erbringen, für die Erfahrungen benötigt werden. Ausschlussgründe bei Eignungsleih-Unternehmen führen zur Ersatzpflicht. Von Unterauftragnehmern sind gleichlautende Erklärungen erforderlich.
Bevorzugte Bieter (Inklusionsbetriebe)
Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX werden wie bevorzugte Bieter behandelt, wenn alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft Inklusionsbetriebe sind; Unterauftragnehmer müssen ebenfalls bevorzugte Einrichtungen sein.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Aufträge als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere: Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III, Berufsorientierung nach § 48 SGB III oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach §§ 51 und 53 SGB III. Nachweis über Datei D.3; Angabe einer Ansprechperson beim Referenzgeber empfohlen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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