Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Samtgemeinde Oderwald (Landkreis Wolfenbüttel) beschafft in einer öffentlichen Ausschreibung verschiedene Ausrüstungsgegenstände für ihre Freiwilligen Feuerwehren. Die Lieferung umfasst 9 Lose – von Druckschläuchen und Verteilern über eine Wärmebildkamera bis zu Monitoren, Faltbehälter-Zubehör, Schlauchabsperrungen, Messereinsatz, Rohrdichtkissen und Löschzubehör. Bieter müssen ihre Eignung per Eigenerklärung nachweisen und ein vollständiges Angebot mit Preisangaben je Los einreichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Umfang der Lieferung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und der Kauf verschiedener Ausrüstungsgegenstände für die Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald. Die Lieferung erfolgt an die Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum. Alle Gegenstände sind mängelfrei zu übergeben; bei Mängeln besteht Nachbesserungspflicht.
Vergabeform und Produktbezug
Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung als Lieferleistung, aufgeteilt in 9 Lose. Die Vergabe erfolgt zu Festpreisen für den gesamten Ausführungszeitraum; sämtliche Nebenkosten (Fracht, Verpackung, Überführung etc.) sind in die Festpreise einzurechnen. Die Ausschreibung ist dort, wo es für die Kompatibilität mit dem bestehenden Gerätebestand erforderlich ist, produktbezogen mit konkreten Marken-/Modellvorgaben (Abweichung von der Produktneutralität).
Rechtliche und verfahrensbezogene Anforderungen
Es gilt das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG); die entsprechende Verpflichtungserklärung (insbesondere Formular 12 zu § 13 NTVergG) ist Teil der Vergabeunterlagen. Bieter sind verpflichtet, Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler in den Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe schriftlich bei der ausschreibenden Stelle zu melden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingend mit dem Angebot einzureichende Nachweise
Mit dem Angebot sind vorzulegen: das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 633), das vollständige Leistungsverzeichnis mit Preisangaben, die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD) – alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder ein Präqualifizierungsnachweis – sowie die Erklärung zu § 2 NKernVO und die Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248).
Auf gesondertes Verlangen einzureichende Nachweise
Auf Verlangen der Vergabestelle sind nachzureichen: Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister (soweit Verpflichtung besteht), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, Bescheinigungen zuständiger Stellen zur Eignung (ggf. mit deutscher Übersetzung), Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Insolvenzplan (falls rechtskräftig bestätigt), namentliche Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen und Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre sowie – ab einer Auftragssumme von 30.000 € – ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG).
Referenzen und Vergleichbarkeit
Auf Verlangen sind 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe von Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum. Außerdem ist der Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er vergleichbare Leistungen betrifft, offenzulegen.
Ausschlussgründe / Zuverlässigkeit
Bieter dürfen sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden (bzw. einen rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan vorlegen), keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123, 124 GWB aufweisen und in den letzten 2 Jahren keinen einschlägigen Eintrag im Gewerbezentralregister haben (Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze oder Geldbuße > 2.500 €). Steuer- und Abgabenpflichten sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung müssen ordnungsgemäß erfüllt sein.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bei Bietergemeinschaften ist eine Erklärung aller Mitglieder in Textform erforderlich (ARGE-Erklärung, Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, gesamtschuldnerische Haftung). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233), die Verpflichtungserklärung Bieter und Nachunternehmerliste nach § 13 NTVergG (Formular 12) sowie ggf. die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) einzureichen. Der nachträgliche Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Tariftreue
Es gelten die Anforderungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG); die Bieter müssen die entsprechenden Verpflichtungen einhalten und auf Verlangen Kontrollen durch den Auftraggeber ermöglichen.
Vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren (auf Verlangen nachzureichen)
Mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum