Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Stade, schreibt die turnusmäßige Reinigung und Pflege von rund 32 Brückenbauwerken, einer Lärmschutzwand, einem Deichschart und zwei Regenrückhaltebecken entlang der Bundesstraßen B 73 und B 495 öffentlich aus.
Die Reinigung erfolgt planmäßig zweimal pro Jahr (Juni und Oktober), kann bei Bedarf aber auch häufiger abgerufen werden. Zum Leistungsumfang gehören u.a. die Reinigung von Wasserläufen, Abläufen, Betonkappen, Pflaster- und Asphaltflächen, Böschungstreppen, Übergangsfugen, Betongleitwänden und Mauerwerk sowie Mäharbeiten an Böschungen, Schutzplanken und hinter Lärmschutzwänden. Der Auftragnehmer hat zudem die Verkehrssicherung (RSA-Regelpläne) und die ordnungsgemäße Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sicherzustellen.
Vertragslaufzeit: 01.01.2027 bis 31.12.2028 (2 Jahre). Angebote müssen bis zum 30.09.2026 um 10:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenReinigungsarbeiten an Brücken und Bauwerken
Zu erbringende Reinigungsleistungen je Bauwerk:
Betroffen sind u.a. Überführungen an der B 73 (z.B. über DB, Landwehrkanal) und an der B 495 (z.B. über die B 73), eine Lärmschutzwand an der B 73, ein Deichschart an der B 495 sowie Regenrückhaltebecken an der B 73.
Mäharbeiten und Vegetationspflege
Mäharbeiten sind an mehreren Stellen vorgesehen:
Technische Anforderungen:
Verkehrssicherung, Baustelleneinrichtung und Entsorgung
Verkehrssicherung kürzerer Dauer gemäß RSA-Regelplänen C I/1, C II/1 und C II/2 – tägliches Aufstellen und Abbauen, statische Arbeitsstelle bei Tageslicht. Verkehrsbehördliche Anordnung bei der zuständigen unteren Verkehrsbehörde einholen und der Straßenmeisterei vorlegen.
Baustelleneinrichtung einmal pro Jahr (Pauschale) für einrichten und räumen.
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle mit Nachweis über Anlage 1 (Angaben zu Abfallbeförderer, Beförderernummer, Zulässigkeit des Entsorgungswegs, Zeitraum). Räumgut ist auf dem Lagerplatz der Straßenmeisterei Otterndorf zwischenzulagern.
Soweit erforderlich: Beweissicherung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten, teilweise Fotodokumentation.
Ausführungszeiträume
Vertragslaufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2028 (2 Jahre). Planmäßige Regelreinigungen jeweils im Juni und im Oktober eines jeden Vertragsjahres. Bei starker Verschmutzung können einzelne Bauwerke zusätzlich außerhalb des Regelturnus ein weiteres Mal gereinigt werden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignungsanforderungen
Die Eignung ist über die vorgegebenen HVA L-StB Formulare nachzuweisen:
Konkrete Eignungskriterien (z.B. Referenzen, Umsatz, Personal) sind in den vorliegenden Vergabeunterlagen nicht im Einzelnen aufgeführt; sie sind ggf. in der Vergabebekanntmachung bzw. den Bewerbungsbedingungen (Anlage A) geregelt.
Fachliche Mindestanforderungen an die Ausführung
Aus der Leistungsbeschreibung ergeben sich folgende fachliche Anforderungen, die der Auftragnehmer erfüllen muss: