Einrichtung, Organisation und Betrieb einer Ganztagsferienbetreuung
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Diepholz sucht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe für die Einrichtung, Organisation und Durchführung einer ganztägigen Ferienbetreuung für Grundschulkinder. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: Barnstorf und Stuhr-Brinkum. Beide Lose müssen angeboten werden; Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Das Angebot umfasst insbesondere das pädagogische Konzept, den erforderlichen Personaleinsatz, die Organisation von Anmeldung und Platzvergabe, Betreuungsverträge, Ferienprogramme, Verpflegung, Dokumentation, Evaluation und Kinderschutz.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotsvielfalt30%
Bewertet wird ein altersgerechtes, vielfältiges und ausgewogenes pädagogisches Betreuungs- und Freizeitangebot für Grundschulkinder sowie dessen schlüssige und praxisnahe Umsetzung im Betreuungsalltag.
- Bildungsansatz20%
Bewertet wird ein klarer und schlüssiger Bildungsansatz zur Förderung der individuellen Entwicklung, Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und sozialen Kompetenzen unter Einbeziehung der aktiven Rolle der Kinder.
- Angebotspreis40%
Bewertet wird der im Preisvordruck ausgewiesene Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung.
- Trägererfahrung10%
Bewertet werden einschlägige und mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Erfahrungen sowie Kenntnisse in der Durchführung von Ganztagsangeboten, mit Betreuungsmodellen, in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen und in der Elternarbeit.
Jedes Zuschlagskriterium wird mit 0 bis 10 Punkten bewertet und mit seinem festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert; die Addition der gewichteten Punktzahlen ergibt maximal 100 Punkte. Der Angebotspreis wird linear zwischen dem niedrigsten wertungsfähigen Gesamtpreis mit 10 Punkten und dem fiktiven Angebot mit dem zweifachen dieses Preises mit 0 Punkten interpoliert.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFerienbetreuung und Betreuungsrahmen
Die Betreuung findet für Grundschulkinder in den niedersächsischen Schulferien statt. Vorgesehen sind grundsätzlich zwei Herbstferienwochen, zwei Osterferienwochen und vier Sommerferienwochen. Die Betreuung umfasst acht Stunden täglich, an gesetzlichen Feiertagen findet keine Betreuung statt. Der Start erfolgt zwischen 7:00 und 8:00 Uhr; innerhalb der acht Stunden muss eine weitere Abholzeit ermöglicht werden. Zusätzlicher Früh- oder Spätdienst führt nicht zu einer höheren Finanzierung, sofern dadurch insgesamt mehr als acht Stunden betreut werden.
Pädagogische Ausrichtung und Gruppen
Die Betreuung ist freizeitpädagogisch ausgerichtet und umfasst kein schulisches Förderangebot sowie keine Leistungsbewertung. Eine Gruppe umfasst in der Regel 20 Kinder und kann flexibel auf bis zu 25 Kinder erweitert werden. Für eine Gruppe mit 20 Grundschulkindern sollen mindestens zwei Betreuungskräfte eingesetzt werden. Mindestens eine pädagogische Fachkraft muss während des Ferienprogramms ständig vor Ort anwesend sein. Die tatsächliche Gruppenzahl ergibt sich aus den verbindlichen Anmeldungen.
Organisation, Räume und Verpflegung
Die Leistung umfasst die Einrichtung eines elektronischen Anmelde- und Platzvergabeverfahrens, den Abschluss von Betreuungsverträgen mit Sorgeberechtigten sowie die Einziehung und Dokumentation der Betreuungs- und gegebenenfalls Verpflegungskosten. Die vorgesehenen Räumlichkeiten werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die jeweilige Gemeinde stellt Küchen-, Reinigungs- und Hausmeisterpersonal bereit. Die Gemeinden stellen außerdem die Mittagsverpflegung bereit; Essenszeiten sind mit ihnen abzustimmen und Anmeldezahlen sind für die Planung rechtzeitig bereitzustellen.
Ferienprogramme, Dokumentation und Evaluation
Für jede Ferienzeit sind ein Ferienprogramm sowie wöchentliche Programmangaben mit Programm, Ort, Verpflegung sowie Bring- und Abholzeiten rechtzeitig bereitzustellen. Die Leistungen sind fortlaufend zu dokumentieren. Nach Herbst-, Oster- und Sommerferien ist jeweils eine Evaluation durchzuführen und dem Auftraggeber sind die tatsächliche Teilnehmerzahl sowie Problemstellungen oder besondere Vorkommnisse mitzuteilen.
Kinderschutz und Qualifikation
Die Träger müssen das Rahmenkonzept Kinderschutz des Landkreises Diepholz beachten und ein Schutzkonzept, einen Verhaltenskodex sowie Melde- und Beratungswege vorsehen. Das eingesetzte Personal muss die erforderliche Eignung besitzen, mindestens Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B2 nachweisen und die Vorgaben zu Tätigkeitsausschlüssen einhalten. Vor dem Einsatz sind aktuelle erweiterte Führungszeugnisse vorzulegen. Fehlende Kenntnisse in der Kinder- und Jugendarbeit sind vorab durch eine Schulung zu vermitteln.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTrägerstatus
Der Bewerber muss als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt sein. Der entsprechende Anerkennungsnachweis oder ein gesetzlicher Verweis ist vorzulegen. Kooperationspartner müssen ebenfalls nach § 75 SGB VIII anerkannt sein.
Fachliche und personelle Voraussetzungen
Die Anforderungen des Fachkräftegebots nach § 72 SGB VIII und § 11 SGB VIII sind zu beachten. Das eingesetzte Personal muss für die Kinder- und Jugendarbeit geeignet und qualifiziert sein. Mindestens eine Fachkraft muss während des jeweiligen Ferienprogramms ständig vor Ort anwesend sein. Das Personal muss über Deutschkenntnisse mit mindestens Sprachniveau B2 verfügen. Die Vorgaben zu Tätigkeitsausschlüssen und erweiterten Führungszeugnissen sind einzuhalten.
Pädagogisches und organisatorisches Konzept
Ein pädagogisches Konzept muss den freizeitpädagogischen Charakter, einen verlässlichen Tagesrahmen, abwechslungsreiche und altersgerechte Aktivitäten, Erholung, Bewegung, soziale Gemeinschaft, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, inklusive Grundhaltung, Partizipation, interkulturelle Sensibilität, Gendermainstream und ein Gewaltschutzkonzept darstellen. Das Konzept muss auch die organisatorische Umsetzung der Maßnahme einschließlich Anmeldung, Platzvergabe, Verpflegung, Ferienprogrammen, Dokumentation und Evaluation erläutern.
Eigenerklärung und Vertragsformulare
Die Eigenerklärung zur Eignung, die Erklärung zu den EU-Russland-Sanktionen, das Formular CSX 59 und gegebenenfalls die Erklärung zur Mindestlohnregelung sind einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft sind deren Mitglieder, Vertretungsberechtigung und Haftungsregelungen zu erklären. Bei Einsatz anderer Unternehmen sind deren Leistungen und Kapazitäten zu benennen und gegebenenfalls Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Im Eignungsformular sind für den Fall der Berufung in die engere Wahl drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren bereitzuhalten. Das Zuschlagskriterium Trägererfahrung berücksichtigt außerdem bisher durchgeführte Ganztagsangebote und gegebenenfalls Referenzprojekte. In der Leistungsbeschreibung selbst werden keine Referenzprojekte verlangt.
Für die Höchstbewertung der Trägererfahrung sind umfassende und unmittelbar einschlägige Erfahrung sowie Referenzen mit hoher Vergleichbarkeit maßgeblich. Ein Nachweis ist im Eignungsformular vorgesehen.
Im Eignungsformular sind für den Fall der Berufung in die engere Wahl drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren bereitzuhalten. Das Zuschlagskriterium Trägererfahrung berücksichtigt außerdem bisher durchgeführte Ganztagsangebote und gegebenenfalls Referenzprojekte. In der Leistungsbeschreibung selbst werden keine Referenzprojekte verlangt.
Für die Höchstbewertung der Trägererfahrung sind umfassende und unmittelbar einschlägige Erfahrung sowie Referenzen mit hoher Vergleichbarkeit maßgeblich. Ein Nachweis ist im Eignungsformular vorgesehen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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