Ferienbetreuung an den Grundschulen in Salzgitter gem. GaFöG
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Salzgitter schreibt die Durchführung von Ferienbetreuung an ihren Grundschulen aus. Hintergrund ist der ab 01.08.2026 greifende Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG).
Geboten werden kann für 11 Lose: 10 Lose für reguläre Ferienbetreuung an verschiedenen Grundschulstandorten sowie 1 Los (Los 11) für die Notbetreuung Nord und Süd an Ferien- und Brückentagen.
Die Betreuung erfolgt montags bis freitags, 8 Stunden pro Tag. Pro Gruppe werden bis zu 20 Kinder betreut; je Gruppe sind eine Fachkraft (mind. Sozialassistenz) und eine weitere Person mit Jugendleiter:innen-Card einzusetzen. Der Bieter muss anerkannter Träger der Jugendhilfe sein, eine Kinderschutz-Vereinbarung mit der Stadt abschließen und ein erweitertes Führungszeugnis für das Personal vorlegen.
Die Angebote werden über das Vergabeportal Niedersachsen elektronisch eingereicht. Die Bewertung erfolgt anhand einer Matrix mit 1000 Punkten (Pädagogisches Konzept 60 %, Wirtschaftskonzept 25 %, Trägererfahrung 10 %, Nachhaltigkeit 5 %).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Pädagogisches Konzept60%
Bewertung des pädagogischen Konzepts mit Unterkriterien (max. 600 Punkte)
- Wirtschaftskonzept25%
Wirtschaftliche Kalkulation im Formblatt, max. 250 Punkte
- Trägererfahrung10%
Erfahrung des Trägers in der Betreuung von Grundschulkindern, max. 100 Punkte
- Nachhaltigkeit5%
Strukturelle Nachhaltigkeit, Beschaffung, Energieeffizienz, max. 50 Punkte
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Hintergrund
Übertragung der Trägerschaft für die Ferienbetreuung an Grundschulen der Stadt Salzgitter im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG). Mit Inkrafttreten von § 24 Abs. 4 SGB VIII zum 01.08.2026 besteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern an Werktagen. Die Leistung umfasst pädagogische Betreuung, Hausaufgabenbetreuung und Verpflegung.
Die Bieter müssen anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sein und einen Kooperationsvertrag mit der Stadt Salzgitter schließen.
Hinweis: Angebote können nur für ein Los abgegeben werden; eine losweise Vergabe ist möglich.
Betreuungsrahmen
Personal und Schließzeiten
Personal pro Gruppe:
Schließzeiten: maximal 4 Wochen (geplant zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an Brückentagen). In dieser Zeit ist eine Notbetreuung sicherzustellen.
Räumlichkeiten und Nebenkosten (Hausmeister, Reinigung, Reparaturen) werden von der Stadt unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Verbrauchs- und Spielmaterial beschafft der Träger selbst; das Budget ist im Angebotspreis einzurechnen. Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist auf max. 1,50 € pro Kind und Woche gedeckelt.
Elterlicher Kostenanteil: 25,00 € pro angefangener Woche zuzüglich Mittagessen-Kosten pro Kind; Erhebung und Einzug erfolgen direkt durch den Träger.
Anmeldeverfahren: über die Plattform NUPIAN; der Träger schließt den Betreuungsvertrag mit den Eltern.
Reguläre Ferienzeiten (für Lose 1–10)
Die reguläre Ferienbetreuung umfasst in der Vertragslaufzeit (01.01.2027–31.12.2028) insgesamt ca. 10 Wochen pro Gruppe:
Konkret benannte Zeiträume:
Die Notbetreuung an sonstigen Ferien- und Brückentagen ist NICHT Bestandteil der Lose 1–10, sondern wird separat über Los 11 vergeben.
Erweiterungsoption
Bei Überschreitung der Kapazität durch Anmeldungen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung kann der Träger in Abstimmung mit der Stadt eine weitere Gruppe eröffnen. Einzelabrufe erfolgen mit einer Vorlaufzeit von 2 Monaten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTrägerschaft und rechtliche Voraussetzungen
Persönliche Eignung und Führungszeugnisse
Fachliche und personelle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und steuerliche Eignung
Zuschlagsrelevante Konzepte
Die Bewertung erfolgt über eine Matrix mit max. 1.000 Punkten. Pflichtkonzepte (in Mappe/Schreiben einzureichen):
Erfahrungsbewertung: > 3 Jahre einschlägige Erfahrung = 100 Pkt.; 2–3 Jahre = 50 Pkt.; 1–2 Jahre oder langjährige Erfahrung in verwandten Bereichen = 25 Pkt.; < 1 Jahr = 20 Pkt.; keine Erfahrung = 10 Pkt.
Sonstige Anforderungen
Drei Referenznachweise über mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Kalenderjahren (Ferien-/Ganztagsbetreuung oder vergleichbar)
Mit Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum. Zudem wird im Zuschlagskriterium 'Trägererfahrung' langjährige einschlägige Erfahrung (> 3 Jahre) in Ferien- oder Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern mit 100 von 100 Punkten bewertet; Nachweis erfolgt über Motivationsschreiben und Darstellung bisheriger Umsetzungen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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