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Großräumige Rattenbekämpfung für das Einzugsgebiet der Stadt Wunstorf

Stadt Wunstorf31515 Wunstorf, NiedersachsenVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 8 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Die Stadt Wunstorf vergibt die Rattenbekämpfung im gesamten Stadtgebiet für 2027 (mit Verlängerungsoption bis 2029). Die Leistung umfasst die Bekämpfung in der Kanalisation (ca. 10.000 Schächte), an innerörtlichen Gewässern (ca. 15 km) und an gefährdeten Einzelobjekten (Schulen, Kindergärten u.a.). Für die Erholungsorte Steinhude und Großenheidorn ist „praktische Rattenfreiheit" als Kurorte sicherzustellen. Angebote sind elektronisch über DTVP (VMPConnector) oder schriftlich bis zum 17.09.2026 um 10:00 Uhr einzureichen.

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 8 Tage bis zur Angebotsfrist — 17. September 2026
HEUTE
Termin / FristAUG2026 FEB AUG FEB AUG FEB AUG
Veröffentlichung26. Aug. 2026
Angebotsfrist17. Sep. 2026
Bindefrist17. Sep. – 16. Okt. 2026
Vertragsbeginn1. Jan. 2027
Vertragslaufzeit1. Jan. – 31. Dez. 2027
Kündigungsfrist Verlängerungca. 30. Sep. 2027
Verlängerung 1ca. 1. Jan. – 31. Dez. 2028
Verlängerung 2ca. 1. Jan. – 31. Dez. 2029
Vertragsendeca. 31. Dez. 2029
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Preis100%

    Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.

KI-Hinweis: Es ist nur das Zuschlagskriterium Preis mit 100% Gewichtung angegeben, alle Informationen sind vollständig.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Vertragszeitraum

Beginn: 01.01.2027, Ende: 31.12.2027 (12 Monate). Verlängerungsoption: bis 31.12.2029 (jeweils um ein weiteres Jahr), sofern nicht bis zum 30.09. des Vorjahres gekündigt wird.

Übergeordnete Anforderungen (gelten für alle drei Bereiche)

Einhaltung des Leitfadens zur großräumigen Rattenbekämpfung in Niedersachsen.Einsatz von Personal mit Sachkundenachweis gem. Gefahrstoffverordnung (Anhang 1 Nr. 3.4) und TRGS 523.Pro Einsatzkolonne: eine Fachkraft + eine Hilfskraft mit guten Deutsch­kenntnissen in Wort und Schrift.Verwendung zugelassener, wassergeschützter wachsbeschichteter Fraßköder mit mind. 3 Monaten Haltbarkeit (mit Biozid-Zulassungs-Nr., Wirkstoff und -anteil/kg).Bereitstellung aller Köderstationen, Werkzeuge, Arbeitsfahrzeuge und Sicherungs­anlagen durch den Auftragnehmer.Verkehrssicherung (Warnschilder, mind. zwei Mitarbeiter bei Schacht­arbeiten).Erstellung und Vorlage eines Belegungsplans beim AG (Kläranlage) vor Beginn.Dokumentation über vorgegebenes Musterprotokoll sowie Übersichtsplan M 1:50.000.Zustandsbericht über Rattenbefall zum Ende jeder Belegungsphase per E-Mail an AG.Ordnungsgemäße Entsorgung entnommener Köder mit Nachweispflicht (Kopien der Begleitscheine an AG).Einhaltung EU-Biozidverordnung 528/2012, Gefahrstoffverordnung, Tierschutzgesetz § 4, Infektionsschutzgesetz § 18, DGUV V 21, RSA 1995.Haftung und Freistellung des AG von Ansprüchen Dritter.Preise inkl. Stundenlohn, Anfahrtskosten und Arbeitsmaterialien.

Bereich A – Kanalisation (Schmutz-, Misch- und Niederschlagswasser)

Umfang: ca. 383 km Kanalnetz (190 km Niederschlagswasser, 193 km Schmutz-/Mischwasser) mit ca. 10.000 Kanalschächten.

Hauptbelegung: Jeder 4. Schacht (ca. 2.500 Stück/Jahr), wassergeschützte wachsbeschichtete Fraßköder à 200 g/Schacht, in zwei Belegungsphasen (Anfang 2027 und später 2027). Köderstationen in der Regen­wasser­kanalisation (ca. 150 Stück) und in der Schmutzwasser­kanalisation (ca. 2.500 Stück), um Kontakt mit Wasser zu vermeiden.

Kontrolle und Nachbelegung: Kontrolle 2 Wochen nach der Hauptbelegung; Pflicht zur Nachbelegung bei Köder­aufnahme; je Phase bis zu 4 Nachbelegungen; Abschluss­maßnahme ca. 3 Wochen nach Nachbelegung inkl. Entsorgung der Restköder.

Sonderbelegungen: Auf Abruf ca. 100 Sonderbelegungen/Jahr (à ca. 5 Schächte), Beginn jeweils innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung; je 2–3 Wochen nach Sonderbelegung Kontrolle (max. 5 Kontrollen im 2-Wochen-Rhythmus); Nachbelegung bei Bedarf (max. 5 Nachbelegungen).

Gebietskontrolle: Bei Rattenbefall­meldungen ohne Kanalbefall; Abrechnung pro Stunde.

Sandfänge und Antiklapperringe: Austausch/Einlegen auf Stundenlohn; Material wird vom AG gestellt.

Bereich B – Innerörtliche Gewässer

Umfang: ca. 15 km offene innerörtliche Gewässer.

Vorgehen: Zwei Belegungsphasen im Zeitraum 01.01.–31.12.2027 (erste Belegung Anfang 2027). Zunächst Non-Tox-Köder, bei festgestelltem Befall giftige wachsbeschichtete Festköder. Inklusive Nachkontrolle, Nachbelegung (bis zu 4× pro Phase) und Dokumentation.

Logistik: Fahrzeug mit Hilfspersonal wird stadtseitig (vom AG) gestellt.

Bereich C – Besonders gefährdete Objekte und städtische Liegenschaften

Betroffene Objekte: u. a. Schulen, Kindergärten, landwirtschaftliche Betriebe, selbstgenutztes Wohneigentum.

Leistungsbeschreibung: Rattenbekämpfung auf Abruf (ca. 20 Objekte/Jahr) – je Objekt eigenständige Belegung, Kontrolle und Nachbelegung bis zur Tilgung (Fallpauschale).

Erst- und laufende Bekämpfung: Erstbekämpfung umfasst Befallserhebung und Beköderung; laufende Bekämpfung umfasst Nachjustierung von Ködermenge und -verteilung.

Pflicht der Dritten: Gewerbebetriebe und Vermieter sind zur eigenen Rattenbekämpfung verpflichtet; bei Nichtbefolgung ist die Stadt zu informieren.

Abrechnung: Quartalsweise, gegen Vorlage von Arbeitsnachweisen mit Lage, Datum und Unterschrift des Eigentümers.

Besonderheit Kurorte Steinhude und Großenheidorn

Für die Erholungs-/Kurorte Steinhude und Großenheidorn ist „praktische Rattenfreiheit" sicherzustellen.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Zuverlässigkeit und Registerauskunft

Keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB (über Eigenerklärung VVB 124_LD).Bei Auftragssumme > 30.000 € wird für den erfolgreichen Bieter ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister angefordert.Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Rattenbekämpfung.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (insb. im Hinblick auf Kapazitäten anderer/Unterauftragnehmer).Insolvenzfreiheit (kein eröffnetes oder beantragtes Insolvenzverfahren; bestätigter Insolvenzplan möglich).Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.Berufsgenossenschafts-Mitgliedschaft.Eintragung im Berufsregister (sofern Pflicht).Abgabe Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD, Fassung 2022) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung.

Fachliche und technische Eignung

Verantwortliche Person: staatlich geprüfter Schädlings­bekämpfer (z. B. IHK-Lehrgang).Sachkundenachweis für das eingesetzte Personal gem. Gefahrstoffverordnung (Anhang 1 Nr. 3.4) und TRGS 523.Schulungen/Fortbildungen im Bereich Schädlings­bekämpfung (auf Verlangen nachzuweisen).Einsatz von qualifiziertem und erfahrenem Personal; gute Deutsch­kenntnisse in Wort und Schrift.Vorhandensein geeigneter Arbeitsfahrzeuge, Werkzeuge, Köderstationen und zugelassener Bekämpfungs­mittel.Fähigkeit zur Erstellung eines Belegungsplans und zur Maßnahmen­durchführung gemäß niedersächsischem Leitfaden.

Beleg zur Erbringung der Referenzen (auf Verlangen)

Bei engerer Wahl sind 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren einzureichen (Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum). Alternativnachweise: Eintragung in amtliches Verzeichnis (z. B. PQ-Verzeichnis der IHK) oder Zertifikat gemäß europäischer Zertifizierungsstandards.

Einsatz von Subunternehmen

Subunternehmer sind zulässig, müssen die Eignungs­voraussetzungen erfüllen und sind dem AG anzuzeigen; bei Einsatz ist die Anlage 'Einsatz Subunternehmer' (bzw. VVB 235) mit dem Angebot einzureichen.

Referenzprojekte
3 (auf Verlangen bei engerer Wahl) ReferenzenZeitraum: letzte 3 JahreVolumen: nicht spezifiziert

Vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren (zur Eignung); keine konkreten Referenzanforderungen zur Rattenbekämpfung im Leistungsverzeichnis. Bei 'engerer Wahl' sind 3 Referenzen vorzulegen.

Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
4–10Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 6 Angebote
Mittlere Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 27%4–10 · 45%11+ · 28%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 27 erledigt
Angebotsformulare (Anlagen C – mit dem Angebot einzureichen)
Eignungsnachweise (auf Verlangen der Vergabestelle nachzureichen)
Preisblätter und Preisgestaltung
Formale und technische Anforderungen
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Stadt Wunstorf
Ort
31515 Wunstorf, Niedersachsen
Kategorie
Niedersachsen
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
31515 Wunstorf
Niedersachsen

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