Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie degewo netzWerk GmbH schreibt die Lieferung von Heizöl EL nach DIN 51603-1 für 6 Heizungsanlagen in Berlin öffentlich aus. Der Auftrag umfasst Transport und Befüllung der Tanks auf Abruf über einen Rahmenvertrag mit Erstlaufzeit von 2 Jahren (ab 01.10.2026) und bis zu 4 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr (maximal bis 30.09.2032).
Bieter müssen ihre Eignung über Eigenerklärungen, Referenzen und Angaben zu Personal nachweisen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Preis setzt sich aus einem Börsenpreis (Argus O.M.R. East), einem Zuschlag/Nachlass sowie einer Lieferpauschale zusammen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis (einziges Zuschlagskriterium gemäß Abschnitt 11 des Anschreibens).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenHauptleistung: Heizöllieferung
Was geliefert wird: Heizöl EL nach DIN 51603-1.
Wie geliefert wird: Transport frei Tank an die jeweilige Lieferstelle inklusive Befüllung der Tanks.
Mengenermittlung: Über geeichte Durchflusszähler des Tankfahrzeugs; Abrechnung in Litern.
Preisbildung: Gesamtpreis = (Argus-Refenzpreis + Zuschlag/Nachlass) × Menge + Lieferpauschale. Als Börsenpreis dient der Argus O.M.R. East (FCA Truck, Mean) am Bestelltag.
Lieferstellen in Berlin (6 Standorte)
Gesamtmenge (Schätzwert 2 Jahre): ca. 58.849 Liter.
Die Mengen und Tankgrößen sind Näherungswerte. Lieferstellen können während der Vertragslaufzeit entfallen (z. B. Umstellung auf erneuerbare Energien) oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber ergänzt werden.
Bestell- und Lieferablauf
Abruf: Der Auftraggeber bestellt per E-Mail oder Fax mit 6 Werktagen Vorlaufzeit.
Widerspruch: Innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Bestellung möglich.
Liefertermin: Spätestens 3 Wochen nach Zugang der Einzelbeauftragung.
Lieferqualität: Nur qualitativ einwandfreies Heizöl gemäß DIN 51603-1 wird abgenommen.
Vor der Belieferung: Der Auftragnehmer muss sich über örtliche Gegebenheiten informieren (Halteverbote, Zufahrt, geeignete Fahrzeuge etc.).
Kein Abnahmezwang: Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Jahresmenge abzunehmen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenSteuerliche und rechtliche Zuverlässigkeit
Fachliche und persönliche Eignung
Vertragliche und soziale Verpflichtungen
Organisatorische Voraussetzungen
Heizöllieferungen in vergleichbarer Größenordnung, möglichst als Rahmenvertrag
Anlage 6 Referenzliste mit Auftraggeber (Adresse, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer), Art und Umfang der Leistungen, Leistungszeitraum. Gilt auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für Unterauftragnehmer, deren Eignung herangezogen wird.