Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Bezirksamt Neukölln von Berlin sucht einen Dienstleister, der bis zu 70 weitere Schulliegenschaften mit einer intelligenten Heizkreisregelung ausstattet. Die Lösung muss als Plug-&-Play-System ohne mechanische Eingriffe in die bestehenden Heizungen installiert werden und eine digitale Echtzeitüberwachung ermöglichen.
Was zu liefern und zu leisten ist:
Rahmenbedingungen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜberblick und Rahmenbedingungen
Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen für eine intelligente Heizkreisregelung im Bereich der Schulliegenschaften des Bezirksamts Neukölln von Berlin. Die Lösung wird als Plug-&-Play-System umgesetzt, das ohne mechanische Eingriffe in die bestehenden Heizungssysteme installiert wird. Geplant ist die Ausstattung von bis zu 70 weiteren Schulgebäuden.
Technische Komponenten und Schnittstellen
Die Plug-&-Play-Lösung umfasst folgende wesentliche Komponenten:
Die Echtzeitüberwachung und Steuerung erfolgt digital über die Cloud-Plattform.
Projektierung und Inbetriebnahme
Im Rahmen der Anlagenprojektierung und Installation sind je Liegenschaft folgende Leistungen zu erbringen:
Rückbau und Lizenzmodell
Rückbau: Nach Ende der Vertragslaufzeit sind alle installierten Komponenten fachgerecht zu demontieren, abzuführen und zu entsorgen (für Verteiler mit 1–8 Heizkreisen).
Lizenzmodell: Die Steuerungssoftware, Cloud-Plattform, Optimierungsalgorithmus, Switches und Datenspeicherung werden als Jahreslizenzen (Mietmodell) bereitgestellt:
Soziale und ökologische Anforderungen
Bei der Leistungserbringung sind folgende Vorgaben zu beachten:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) und Russland-Sanktionen
Der Bieter muss mit dem Vordruck Wirt-124 EU angeben, ob Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe sind u. a.:
Zusätzlich gelten die restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland (Art. 5k VO (EU) 833/2014 i.d.F. VO (EU) 2022/576): Aufträge dürfen nicht an russische Personen/Organisationen oder von diesen kontrollierte Einheiten vergeben werden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen. Zu beachten ist der Vordruck Wirt-124.1.
Fachliche Eignung – Referenzen
Der Bieter muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens eine vergleichbare Leistung bei einem öffentlichen Auftraggeber ausgeführt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung (auf Verlangen)
Vor Zuschlag können folgende Nachweise verlangt werden:
Wettbewerbsregister: Ab einem Auftragswert von 50.000 € (ohne USt.) wird vor Zuschlag eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchgeführt.
Hinweis: Die Eignung kann auch über eine Präqualifikation im ULV (Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Berlin) nachgewiesen werden.
Berufliche Qualifikation und Form der Angebotsabgabe
Berufliche Qualifikation: Zeugnisse, Diplome und Studiennachweise der Leistungserbringer/Führungskräfte sind mit dem Angebot einzureichen bzw. auf Verlangen nachzureichen.
Bieter-/Bewerbergemeinschaften: Müssen gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter auftreten (Erklärung Wirt-238).
Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher: Eignung in gleicher Form nachzuweisen.
Sprache: Deutsch. Dokumente in fremder Sprache benötigen eine beglaubigte Übersetzung.
Form der Angebotsabgabe: Elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin (Bieterportal iTWO tender).
Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird auf Grundlage des Preises erteilt (keine weiteren Wertungskriterien).
Mindestens eine vergleichbare Dienstleistung im Bereich intelligenter Heizkreisregelung / Heizungsoptimierung oder vergleichbarer gebäudetechnischer Lösungen bei einem öffentlichen Auftraggeber
Die Referenz muss mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Bewertung durch Referenzauskünfte zu Qualität, Zusammenarbeit/Termintreue/Zuverlässigkeit und Zahlungsminderungen. Referenzen mit Beurteilung 'nicht zufriedenstellend' oder fehlender Vergleichbarkeit führen zum Ausschluss.