Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Braunschweig schreibt die vollständigen Abbruch- und Entkernungsarbeiten am Schulgebäude der Johannes-Selenka-Schule (Inselwall 1A, 38114 Braunschweig) öffentlich aus. Das Gebäude aus 1929 wird für eine umfassende Brandschutz- und Elektrotechnik-Sanierung zurückgebaut.
Wesentliche Leistungen:
Rahmenbedingungen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenSchutz- und Staubschutzmaßnahmen
Zur Vorbereitung und Sicherung der Abbrucharbeiten sind folgende Schutzmaßnahmen auszuführen:
Eine eigenständige Beweissicherung (Fotos, Dokumentation) angrenzender Bausubstanz vor Beginn der Arbeiten ist Pflicht und in die Kalkulation einzubeziehen.
Demontage und Entsorgung von Einbauten
Folgende Einbauten sind vollständig zu demontieren und zu entsorgen:
Leichtbauabbruch – Decken und Wände
Rückbau sämtlicher Leichtbaukonstruktionen:
Abhangdecken:
KMF (Künstliche Mineralfaser) – gefährlicher Abfall (EAK 170603*):
Leichtbauwände:
Sonstiges:
Türabbruch
Folgende Türelemente sind auszubauen und zu entsorgen:
Massiver Abbruch
Rückbau massiver Bauteile:
Stundenlohnarbeiten
Für unvorhergesehene Leistungen sind folgende Stundenlohnarbeiten vorzuhalten:
Entsorgung und Abfallmanagement
Die Entsorgung aller anfallenden Materialien erfolgt gemäß:
Es liegt ein Schadstoffgutachten vor – nur die darin untersuchten Mengen gelten als beauftragt. Entsorgungsnachweise (Originale) sind nach erfolgter Entsorgung per E-Mail an den Auftraggeber zu übermitteln.
Baustellenorganisation und Dokumentation
Während der Ausführung sind folgende Pflichten einzuhalten:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPräqualifikation und gewerberechtliche Zulassung
Bieter müssen entweder im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen sein oder eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) abgeben. Bei enger Wahl sind die in Formblatt 124 genannten Bescheinigungen nachzureichen.
Zusätzlich erforderlich:
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen (z. B. keine Insolvenz, keine schwerwiegenden Verfehlungen).
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Technische Leistungsfähigkeit:
Fachkunde für Schadstoffbeseitigung und Abbruch
Der Auftragnehmer muss seine aufsichtsbehördlich anerkannte Eignung zur Ausführung der Schadstoffbeseitigung/Abbrucharbeiten bei Angebotsabgabe bestätigen (VHB-Formular 211).
Personal-Anforderungen:
Mindestentgelt und Sozialstandards
Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie Einhaltung der Vorgaben des NTVergG:
Die Verpflichtung gilt für Bieter und jeden Nachunternehmer und ist mit dem Angebot zu erklären.
Form und Sprache der Angebote
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften:
Nachunternehmer:
Sicherheitsleistung
Falls die Auftragssumme (ohne USt) ≥ 250.000 € beträgt, sind zu leisten:
Es sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Werkstätten für Behinderte
Bieter von Werkstätten für Behinderte erhalten bei gleicher Wirtschaftlichkeit einen 15 %-Bonus. Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot zu führen.
Vergleichbare Abbruch-/Rückbaumaßnahmen (Demontage, Rückbau, Entsorgung)
Ansprechpartner AG, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsbeschreibung (Mengen, Personal, technische Anforderungen), durchschnittlich eingesetzte Arbeitnehmer nach Lohngruppen/Leitung, besondere technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme, vertragliche Stellung (Hauptauftragnehmer/ARGE/NU), Bestätigung des AG über vertragsgemäße Ausführung