K012 ,BW5311515 Wiedbrücke Schöneberg
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Ausschreibung umfasst die Erkundung der Wiedbrücke BW 5311515 im Zuge der K 12 in Schöneberg. Vorgesehen sind unter anderem acht Kernbohrungen, zwei Schürfmaßnahmen, Verkehrssicherung, Bohrgutlogistik, Laboruntersuchungen sowie eine fachgutachterliche Auswertung mit digitalem Untersuchungsbericht.
Das Angebot ist elektronisch über die Plattform VMP LBM in deutscher Sprache einzureichen. Es sind keine Nebenangebote und keine mehrere Hauptangebote zugelassen. Die Angebotsfrist endet am 10.11.2026 um 10:00 Uhr; die Bindefrist endet am 01.12.2026.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis (niedrigster Preis)100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt (nachgerechnete Angebotssumme unter Berücksichtigung günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines Nachlasses ohne Bedingungen). Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H. auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVorarbeiten und Baustelleneinrichtung
Einarbeitung in die Aufgabenstellung, Organisation und Abstimmung des Einsatzes, Leitungserkundung, An- und Abreise, Baustelleneinrichtung, Einmessen und Nivellieren der Untersuchungsstellen sowie anschließende Räumung und Wiederherstellung der Flächen.
Das Bohrkernlager ist witterungsgeschützt, frostfrei und beleuchtet einzurichten und für zwei Wochen zu betreiben. Bohrkernkisten sind bereitzustellen, zu kennzeichnen und zu schützen.
Verkehrssicherung
Die Verkehrssicherung ist nach dem Verkehrskonzept des Auftraggebers aufzubauen, 14 Tage vorzuhalten, zu kontrollieren, zu warten, zu betreiben und abzubauen. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist nach den Unterlagen des Auftraggebers einzuholen. Kontrollen und Wartungsarbeiten sind auf dem vorgesehenen Formblatt zu dokumentieren.
Bei länger dauernden Arbeitsstellen ist die Sicherung während des Tages mindestens zweimal, an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal täglich sowie nach Unwetter oder Sturm zusätzlich zu kontrollieren.
Kernbohrungen und Schürfmaßnahmen
Es sind acht Kernbohrungen mit einem Durchmesser von 100 mm an Pfeilern, Widerlagern, Bogenscheiteln und Betonbauteilen durchzuführen. Die Bohrtiefen reichen je nach Bauteil von etwa 0,40 m bis 4,00 m. Die acht Kernproben sind zu entnehmen, zu kennzeichnen, zu sortieren und in Bohrkernkisten einzulegen.
Anschließend sind Bohrprotokolle und Bohrprofile zu erstellen, die Bohrlöcher fachgerecht zu verschließen und die Oberflächen an den Bestand anzupassen. Zusätzlich sind zwei Schürfe mit einer Sohlfläche von mindestens 1,50 m x 0,75 m und einer Aushubtiefe von bis zu 3,00 m herzustellen, zu dokumentieren, getrennt nach Schichten zu lagern und anschließend lagenweise zu verdichten und geländegleich wiederherzustellen.
Dokumentation, Transport und Entsorgung
Die Bohrkerne sind eindeutig nach Bohrstelle und Tiefe zuzuordnen und digital in einem dauerhaft lesbaren Format zu dokumentieren. Die Fotodokumentation der Bohrkernkisten muss die Bohrstellenbezeichnung, Tiefen, Datum, Maßstab und Farbskala enthalten und als JPG mit mindestens 10 Megapixeln vorliegen.
Bohrkerne sind zur Straßenmeisterei Altenkirchen zu transportieren und dort witterungsgeschützt einzulagern. Bohrstaub, nicht untersuchte Bohrkernreste, Aushub und sonstiges Bohrgut sind entsprechend den geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorgaben zu verwerten oder zu entsorgen.
Laboruntersuchungen und fachgutachterlicher Bericht
An sechs Bohrstellen sind Asphalt- und Schichtdicken zu untersuchen. Sechs Proben sind nach EPA auf PAK zu untersuchen. Zusätzlich sind Rohdichte und Druckfestigkeit an zwei Betonbohrkernen sowie Chloridgehalte an vier Bohrkernen zu bestimmen.
Je zwei Proben sind nach EBV Tabelle 3, als Bodenmaterial nach BM beziehungsweise BM-F, als Recyclingmaterial nach RC sowie nach LAGA/DepV zu untersuchen. Die fachgutachterliche Auswertung umfasst die Zuordnung der Kerne, Schürfe und Proben, die Darstellung des Schichten- und Materialaufbaus, die Auswertung der Laborergebnisse sowie die bauwerksdiagnostische Gesamtbewertung. Der Untersuchungsbericht ist digital als PDF vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung
Die Eignung ist durch einen Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis oder durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung nachzuweisen. Bei einem Angebot ohne passende Präqualifikation ist die Eigenerklärung einzureichen.
Die Eigenerklärung verlangt Angaben und Erklärungen zu Zuverlässigkeit, Steuern, Abgaben und Sozialversicherung, Insolvenz und Liquidation, Registereintragung, Berufsgenossenschaft sowie technischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit
Der Mindestjahresumsatz beträgt 100.000,00 € brutto. Ebenso ist ein Mindestjahresumsatz von 100.000,00 € brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags nachzuweisen.
Mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte sind anzugeben. Bei Bedarf sind technisches Personal und die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre nachzuweisen.
Fachliche Anforderungen
Für die fachgutachterliche Auswertung und den Untersuchungsbericht ist ein Ingenieur oder Geowissenschaftler einzusetzen. Die Probenauswahl für die Laboruntersuchungen erfolgt durch den vom Auftragnehmer beauftragten Gutachter in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Für die Ausführung sind ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sowie die für den SiGe-Plan verantwortliche Person zu benennen.
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Werden Nachunternehmer eingesetzt, sind Art und Umfang ihrer Leistungen im Angebot anzugeben. Präqualifikationsnachweise oder Eigenerklärungen der Nachunternehmer werden auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Bei einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung mit allen Mitgliedern, dem bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung einzureichen.
Im Formblatt zur Eigenerklärung sind mindestens drei vergleichbare Bauleistungsreferenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren anzugeben.
Vergleichbare Bauleistungen; je Referenz sind Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des auf das Unternehmen entfallenden Anteils, Ausführungszeitraum und Auftraggeber anzugeben. Referenznachweise können auf Verlangen verlangt werden.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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