Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Vechta schreibt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung (Vergabenr. S-VECHTA-2026-0056) eine Behelfsbrücke aus. Der Auftrag umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage einer modularen Behelfsbrücke, die auf bereits vorhandene Unterbauten am Standort 'Langer Damm / S19' gesetzt wird.
Die Leistung ist als ein Los ausgeschrieben. Angebote müssen bis zum 15.09.2026 um 10:00 Uhr vorliegen. Nebenangebote sind nicht zugelassen; Zuschlagskriterium ist ausschließlich der niedrigste Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsgegenstand
Kauf einer Behelfsbrücke – Herstellung, Lieferung und Montage einer modularen Behelfsbrücke (1 Stück).
Leistungsort: Vechta, Standort 'Langer Damm' / S19 (gemäß Lageplan Brücke S19).
Die Brücke wird auf bereits hergestellte Unterbauten montiert.
Technische Anforderungen
Planung und Statik
Ausführung und Lieferung
Abfallentsorgung
Der Auftragnehmer ist Erzeuger und Besitzer der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle und übernimmt alle Pflichten zur ordnungsgemäßen Verwertung und Beseitigung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und den anerkannten Regeln der Technik. Verwertungskosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, Beseitigungskosten sind zu benennen.
Ausführungszeitraum
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignungsanforderungen
Der Bieter muss seine Eignung über das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachweisen. Gefordert sind:
Gewerbe- und Handelsrecht
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Versicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Ausschlussgründe
Eigenerklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen.
Tariftreue und Sozialstandards
Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (12,82 €/Std. ab 01.01.2025, 13,90 €/Std. ab 01.01.2026) sowie zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der dazu erlassenen Rechtsverordnungen und der allgemeinverbindlichen Tarifverträge nach § 5 TVG. Diese Pflichten sind gleichermaßen an Nachunternehmer und Verleihunternehmen weiterzugeben.
Referenzen
Vorlage von 3 Referenznachweisen gemäß Formblatt 124.
3 Referenznachweise gemäß VHB 124
Über die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit den dort geforderten Angaben