Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht: Das Land Berlin vergibt im Wege eines zweistufigen Konzeptverfahrens ein Erbbaurecht (99 Jahre) an einem rund 5.209 m² großen, unbebauten Grundstück in der Sophienstraße 29 in 10317 Berlin-Lichtenberg (Rummelsburg). Auf dem Grundstück soll ein Wohnstandort mit sozialer Infrastruktur (z. B. Kindertagespflegestelle, Wohnungen für junge Volljährige, betreutes Wohnen) und gewerblichen Flächen entstehen. Der Zuschlag geht an das beste Konzept in Kombination mit dem höchsten gebotenen Erbbauzins.
Verfahren: Erstangebot → Optimierungsrunde → endgültiges Angebot. Angebote werden ausschließlich elektronisch über die Plattform iTWO tender eingereicht. Bewerben können sich z. B. Baugruppen, Genossenschaften, Vereine, soziale Träger und Stiftungen.
Was zu tun ist: Vollständige Angebotsunterlagen (Erstangebot mit Anlage 4a) bis zum 30.07.2026, 08:30 Uhr einreichen. Dazu gehören u. a. Konzeptdarstellungen zu Bebauung, Nutzung, Nachhaltigkeit, sozialer Infrastruktur, Gewerberaum sowie eine Eigenerklärung und der angebotene Erbbauzins.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Bebauungskonzept50%
Bewertet werden städtebauliches Konzept, architektonische Gestaltung und Freiflächenkonzept (gemeinsame Gewichtung 50% innerhalb der 90% Konzeptgewichtung)
- Nutzungskonzept19%
Bewertet werden familiengerechte Wohnungen, Bindung von Partnern für Nachbarschaftseinbindung im EG und Angebot gewerblicher Nutzungsflächen (gemeinsame Gewichtung)
- Nachhaltigkeitskonzept30%
Bewertet werden klimafreundliche Bauweise und Angebot von Fahrradabstellanlagen (gemeinsame Gewichtung 30%)
- Erbbauzinsangebot10%
Höhe des angebotenen monatlichen Erbbauzinses. Bewertung rechnerisch: (eigenes Angebot / höchstes Angebot) × 40 Punkte, max. 40 Punkte.
Preiskriterium Erbbauzins: Punkte = (Angebot an mtl. Erbbauzins in EUR / höchstes Angebot an mtl. Erbbauzins in EUR) × 40. Maximale Punktzahl 40, Gewichtung 10%.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGrundstück und Vertragsrahmen
Bebauung und Nutzung – was zu errichten ist
Auf dem Grundstück ist ein Gebäude zu Wohnzwecken und für soziale Infrastruktur zu errichten und für die gesamte Dauer des Erbbaurechts (99 Jahre) zu nutzen. Der Bauvorbescheid vom 02.08.2024 sieht vor:
Soziale Infrastruktur – Pflicht-Bausteine
Zusätzliche Anforderung a) – mindestens einer dieser Bausteine:
Zusätzliche Anforderung b) – mindestens einer dieser Bausteine:
Mindestanforderung: Barrierefreier Zugang zu den sozialen Einrichtungen.
Wohnangebot und Belegung
Gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss
Freiflächen, Nachbarschaft und Erschließung
Nachhaltigkeit und Mobilität
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung als Bieter:in
Zugelassen sind:
Insbesondere angesprochen sind Baugruppen/Bauherrengemeinschaften, Genossenschaften (auch 'in Gründung'), genossenschaftsähnliche Wohnprojekte, Vereine, soziale Träger und Stiftungen.
Wichtig: Der/die spätere Erbbauberechtigte muss identisch mit dem/der Bieter:in sein. Andernfalls ist eine Projektgesellschaft vor Vertragsschluss nachzuweisen. Bei Bieter:innengemeinschaften haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch.
Ausschlussgründe
Ein Ausschluss erfolgt insbesondere bei:
Eignungsnachweise und Erklärungen
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
Finanzielle Voraussetzungen (vertraglich, nicht klassische Eignung)
Im Rahmen der Anhandgabephase bzw. vor Vertragsabschluss ist nachzuweisen:
Mindestanforderungen an das Angebot
In beiden Angebotsrunden nicht verhandelbar:
Zusätzliche Anforderungen müssen im Erstangebot noch nicht zwingend erfüllt werden, im endgültigen Angebot jedoch zwingend.
Anhandgabephase (nach Zuschlag)
Vor dem notariellen Erbbaurechtsvertrag sind u. a. folgende Nachweise zu erbringen: