L71-Neubau von 2 Radwegbrücken und 2 Durchlassverlängerungen
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Osnabrück) für den Neubau eines Bürgerradweges an der Landesstraße L71 zwischen Höckel und der Kreuzung L71/L102/K154/K164 in der Gemeinde Voltlage (49599, Landkreis Osnabrück, Niedersachsen). Die Maßnahme umfasst den Neubau von zwei Radwegbrücken (Feldwiesenbach und Wolfsbergbach) sowie die Verlängerung von zwei Rahmendurchlässen (Ahe und Schillgraben). Es handelt sich um eine Bauleistung in vier Losen: Los 01 Brücke Feldwiesenbach, Los 02 Brücke Wolfsbergbach, Los 03 Durchlass Ahe, Los 04 Durchlass Schillgraben.
Die Bauarbeiten umfassen Technische Bearbeitung, Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Erdarbeiten, Wasserhaltung, Stahlbeton- und Fertigteilbau, Abdichtung, Ausstattung und Straßenbau. Bei den Durchlässen ist zusätzlich der Rückbau/Abbruch des Bestands vorgesehen. Angebotsabgabe bis 04.11.2026 um 10:00 Uhr; Bindefrist endet am 02.12.2026.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlagskriterium Preis: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
Einrichten und Räumen der Baustelle inkl. Baulagerfeld (Folie PE 0,20 mm, Sandschicht 10 cm, Stahlplatten) und Bauzaun (2,00 m hoch, Stahlgitter-Fertigteile). Zufahrt über die L71 „Fürstenauer Straße".
Verkehrsrechtliche Anordnung einholen (6 Wochen Vorlauf vor Ausführung). Aufbau, Halten und Abbau der Verkehrssicherung längerer Dauer mit täglicher Kontrolle (auch an Wochenenden). Der Hochwasserquerschnitt ist arbeitstäglich zu räumen; Verzögerungen durch ein Hochwasserereignis bis zum 20-jährigen Ereignis sind nicht gesondert vergütet.
Vorbereitende Arbeiten und Erdarbeiten
Baufeldfreimachung (Beseitigen von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Wurzelstöcken – Gehölzentnahme nur zwischen 01.10. und 28.02. außerhalb der Brutzeit). Flächenräumung, Suchgraben für Leitungen, Leitungssicherung, Oberbodenabtrag und -andeckung.
Deklarationsanalyse Boden gemäß EBV. Sortierung und Entsorgung/Verwertung gemischter Bau- und Abbruchabfälle. Winterbaumaßnahmen einplanen.
Wasserhaltung und Gewässerführung
Offene Wasserhaltung mit Pumpenanlage einrichten und betreiben. Bei den Brücken: 40 Tage Vorhaltung/Betrieb je Bauwerk. Bei den Durchlässen: 30 Tage je Bauwerk. Bauzeitliche Umleitung der Gewässer (Ahe bzw. Schillgraben) durch Rohrleitung DN150 im Bestandsdurchlass. Aufrechterhaltung des Gewässerabflusses während gesamter Bauzeit, Oberflächenentwässerung sicherstellen.
Technische Bearbeitung und Ausführungsplanung
Der Auftragnehmer erstellt die komplette Ausführungsplanung einschließlich Statik, sofern nicht vom AG beigestellt. Prüfung der Entwurfsunterlagen durch einen Prüfingenieur (vom AN zu beauftragen).
Vorlage aller Nachweise und Genehmigungsanträge beim AG/Prüfingenieur/Behörden mit mindestens 6 Wochen Vorlauf vor Ausführung. Anlieferung der Festpunkte/Achsen für die Vermessung mit mindestens 14 Kalendertagen Vorlauf beantragen.
Vermessungsleistungen durch qualifizierte Fachkräfte unter Leitung eines Vermessungsingenieurs: Vermessung des Bauwerks vor Beginn, nach Montage und nach Fertigstellung (2-fach Papier + digital .DXF, .PDF, ASCII).
Beweissicherung durch unabhängigen sachverständigen Dritten, unmittelbar nach Beauftragung und zwingend vor Baubeginn abgeschlossen (Fotodokumentation, unterschrieben).
Beton-, Stahlbeton- und Fertigteilbau (gilt für alle Lose)
Sauberkeitsschichten (C12/15, X0, min. 10 cm), Bewehrung aus Betonstahl B500B. Betongüten je nach Bauteil C30/37 oder C35/45 mit Expositionsklassen XC4, XD2/XD3, XF2/XF4, WA, ggf. XM1. Sichtbetonklasse SB2 an Fertigteilen (sägerauhe Brettschalung).
Verlegeschichten, Schal- und Bewehrungspläne, Montageplanungen und Baubehelfe-Planung (Trag-/Schutz-/Arbeitsgerüste) erstellen. Konstruktionszeichnungen anfertigen.
Abdichtung und Ausstattung (gilt für alle Lose)
Brücken: Oberflächenschutzsystem OS-F nach ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 4 mit Rutschfestigkeit mindestens R13. Durchlässe: Bitumen-Schweißbahn einlagig mit Schutzbeton C12/15 (min. 10 cm, Dachgefälle 2,5%).
Aluminiumgeländer mit anodischer Oxidation (DIN 17611, Vorbehandlung E0, Schichtdicke min. 25 µm). Brücken: Höhe 1,30 m, Pfostenabstand ca. 2,00 m. Durchlässe: Holmgeländer Höhe 1,20 m. Fahrbahnabschlussprofile (Stahlwinkel feuerverzinkt), Messbolzen gemäß RIZ-ING Mess 1/Mess 2, Jahreszahlmatrize gemäß RIZ-ING Jahr 1, Böschungstreppen auf der Ostseite.
Umwelt, Sicherheit und Arbeitsschutz
Schutzmaßnahmen für Bäume, Gewässer und angrenzende Anlagen. Lärmschutz nach TA Lärm, 15. BImSchV und 32. BImSchV. Arbeitszeitbeschränkung für Lärmarbeiten: Montag bis Samstag 7:00–18:00 Uhr; behördliche Genehmigung für Nacht- oder Sonntagsarbeit einholen. Einhaltung der UVV, Sicherung durch Bauzaun und Schutzeinrichtungen.
Bauzeit, Gewährleistung und Fristen
Baubeginn unmittelbar nach Auftragsvergabe. Vorankündigung Baubeginn durch den AN mindestens 3 Kalenderwochen vorher. Gesamtbauzeit: witterungsbedingte Verzögerungen sind eingepreist. Gewährleistungsfrist: 5 Jahre ab Endabnahme. Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung: 0,2 % je Werktag/Kalendertag der Abrechnungssumme (netto), maximal 5 % der Netto-Abrechnungssumme. Vertragsstrafe bei NTVergG-Verstößen: 1 % des Auftragswertes netto je Verstoß, maximal 10 % kumulativ. Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme (inkl. USt).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenKeine Ausschlussgründe
Keine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt (§ 6e EU VOB/A).
Kein Verstoß mit Eintrag im Wettbewerbsregister in den letzten 2 Jahren (Freiheitsstrafe >3 Monate, Geldstrafe >90 Tagessätze, Geldbuße >2.500 €). Optional: Selbstreinigungsmaßnahmen bei vorliegendem Ausschlussgrund.
Zahlungsverhalten und Insolvenz
Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Auf Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse und des Finanzamts.
Kein beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren, keine Ablehnung mangels Masse, keine Liquidation.
Befähigung und Erlaubnis
Handelsregistereintragung (soweit zutreffend). Eintragung in Handwerksrolle oder IHK (soweit zutreffend). Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestjahresumsatz (Betrag wird vom Auftraggeber eingetragen). Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich (Betrag wird vom Auftraggeber eingetragen).
Nachweis durch testierte Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters. Auf gesondertes Verlangen: Bestätigter Jahresabschluss der letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen über vergleichbare Bauleistungen der letzten 5 Kalenderjahre (siehe Referenzprojekte).
Verfügbarkeit erforderlicher Arbeitskräfte. Angabe zu technischen Fachkräften und Leitungspersonal auf Verlangen. Auf Verlangen: Erklärung zur durchschnittlichen Arbeitskräftezahl der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Lohngruppen.
Mögliche ergänzende Nachweise (je nach Ankreuzen des AG): technische Fachkräfte, technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Lieferkettenmanagement, Studiennachweise/Berufsbefähigungsnachweise, Umweltmanagementmaßnahmen, Geräte und technische Ausrüstung für die Auftragsausführung.
Präqualifikation und Nachunternehmer
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis über die PQ-Listeneintragung beim Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen geben die vorläufige Eigenerklärung zur Eignung (HVA B-StB) ab.
Eignungsnachweise auch für benannte Nachunternehmer (PQ-Nummer oder Eigenerklärung). Verzeichnis der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen einreichen.
Soziale und tarifrechtliche Anforderungen (NTVergG)
Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und branchenüblichen Mindestentgelts nach § 4 NTVergG i.V.m. MiLoG, AEntG, AÜG – auch für Nachunternehmer und Verleihunternehmen. Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Mindestentgelt).
Bei ≥20 Beschäftigten: Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG (soziale Kriterien) – mindestens ein Kriterium aus: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Förderung der Chancengleichheit, Beschäftigung von Auszubildenden, Beteiligung an tariflichen Umlageverfahren/Ausbildungsverbünden, Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen.
Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG (Lieferkette/NKernVO).
Kontrollrechte des Auftraggebers (NLStBV) bezüglich Mindestlohn und Sozialstandards.
Sanktionen und Sprachanforderungen
Nachweis zu Art. 5k VO (EU) 2022/576 (Russland-Sanktionen/Ausnahmetatbestände).
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Fremdsprachige Bescheinigungen müssen eine deutsche Übersetzung beigefügt haben.
Urkalkulation/Preisermittlungsunterlagen, Freistellungsbescheinigung § 48b EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft auf gesondertes Verlangen.
Geeignete Referenzen über vergleichbare Bauleistungen (Brückenbau und/oder Durchlassbau) der letzten 5 Kalenderjahre
Pro Referenz: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des eigenen Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber; auf Verlangen: Bescheinigungen über ordnungsgemäße Ausführung
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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