Leasing 1 Stk. E-Transporter Ersatz H-HV 108E
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG über die 48-monatige Leasingbeschaffung eines neuen batterieelektrischen Service-Kastenwagens.
Gefordert werden ein Fahrerhaus mit drei Sitzplätzen im Schema 1+2, abgedunkelte Seitenscheiben, eine feste Trennwand sowie Sondereinbauten zur sicheren Beförderung von IT-Hardware. Das Fahrzeug wird für Service- und Außendiensteinsätze im Stadtgebiet und in der Region Hannover genutzt.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Deutsche eVergabe-Plattform bis zum 06.11.2026 um 23:59 Uhr einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Preisangebot einschließlich aller möglichen Alternativpositionen gemäß Leistungsbeschreibung
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFahrzeug und Einsatz
Beschaffung von 1 neuem batterieelektrischen E-Transporter beziehungsweise Kastenwagen als Ersatz für H-HV 108E. Das Fahrzeug ist für Service- und Außendiensteinsätze zur Auslieferung, zum Transport und zur Entstörung von PC-Hardware, Monitoren, Ersatzteilen und sonstigem IT-Equipment vorgesehen. Der Einsatz erfolgt überwiegend auf Kurzstrecken und innerbetrieblichen Fahrten im Stadtgebiet und in der Region Hannover.
Fahrerhaus, Laderaum und Ausstattung
Das Fahrerhaus muss drei zugelassene Sitzplätze im Schema 1+2 haben. Die Seitenscheiben müssen abgedunkelt sein; eine elektrische Zuziehhilfe wird nicht verlangt. Abweichungen bei der Fenster- und Schiebetürausführung werden nicht akzeptiert. Der geschlossene Laderaum benötigt eine feste vollflächige Trenn- oder Schutzwand sowie Sondereinbauten zur sicheren Beförderung von IT-Hardware: Werkstatteinrichtung nach Konfiguration 26-5564 vom 14.09.2026 der BULVIN GmbH oder gleichwertig, eine feste rutschhemmende Bodenplatte mit Kantenschutz, links ein Schrank- oder Regalmodul mit mindestens drei sicher verriegelbaren Schubladen, ein Zurr- und Ladungssicherungssystem sowie eine LED-Laderaumbeleuchtung.
Fahrzeugtechnik und Abmessungen
Anzubieten ist ein linksgelenktes Neufahrzeug mit geschlossenem Laderaum, Zulassung für Deutschland und Erfüllung der zum Auslieferungszeitpunkt geltenden StVZO. Der Antrieb muss rein batterieelektrisch sein und lokal 0 g/km CO₂-Emissionen verursachen. Gefordert sind unter anderem ein maximales zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg, eine verbleibende Nutzlast von mindestens 350 kg, ein nutzbarer Laderaum von mindestens 2.550 mm Länge, 1.550 mm Breite und 1.250 mm Innenhöhe, eine Fahrzeuglänge von 4.950 bis 5.200 mm, eine Gesamthöhe einschließlich Einbauten von maximal 2.100 mm, mindestens 120 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, mindestens 300 km elektrische WLTP-Reichweite, AC-Laden über Typ 2 mit mindestens 11 kW sowie DC-Schnellladen über CCS mit mindestens 50 kW. Ein Mode-3-Ladekabel Typ 2 mit mindestens 5 m Länge ist vorzusehen.
Fahrzeugkomfort und Sicherheit
Das Fahrzeug muss unter anderem eine zeitgesteuerte oder fernbedienbare Vorklimatisierung im Stand, Wärmepumpe oder vergleichbares energieeffizientes Thermomanagement, weiße Lackierung, dunkle robuste gewerbliche Innenausstattung, Airbags und Dreipunkt-Sicherheitsgurte für alle Sitzplätze, ESP, ABS, Antriebsschlupfregelung oder gleichwertige Systeme sowie ein Reifendruckkontrollsystem besitzen. Gefordert sind außerdem Verbandmaterial, Warndreieck und Warnwesten, Klimaanlage, verstellbarer Fahrersitz und Lenkrad, Sitzheizung, elektrische Fensterheber, elektrische Außenspiegel, Zentralverriegelung mit zwei Funkschlüsseln, USB-C-Anschlüsse, Parkhilfe, Rückfahrkamera, Tempomat, ACC oder gleichwertige Abstandsregelung, aktiver Brems- und Spurhalteassistent, Totwinkel- beziehungsweise Spurwechselwarnsystem, LED-Scheinwerfer, Ganzjahresbereifung oder vollständiger Sommer- und Winterreifensatz mit Folgekosten, DAB+, Bluetooth und Smartphone-Integration sowie ein Multifunktionslenkrad.
Beschriftung und Einbauten
Das Fahrzeug ist nach dem gültigen ÜSTRA-Gestaltungskonzept zu kennzeichnen. Das ÜSTRA-Logo, Warn- und Konturmarkierungen sowie die konkrete Ausführung sind vor Fertigung abzustimmen. Die Einbauten müssen fachgerecht und zertifiziert nach TÜV- und StVZO-Vorgaben montiert werden, ohne Hochvoltsystem, Batterie, Airbags oder Sicherheitssysteme zu beeinträchtigen. Für fest eingebaute Ausbauprodukte und deren Montage ist eine Garantie von mindestens fünf Jahren oder für die Leasinglaufzeit, falls diese kürzer ist, zu gewährleisten.
Leasing und Serviceleistungen
Das Leasing umfasst 48 Monate mit einer Kalkulationsgrundlage von 10.000 km Laufleistung pro Jahr. Wartung und Verschleiß ohne Reifen sind enthalten; Reifen beziehungsweise Ganzjahresbereifung beziehungsweise Sommer- und Winterreifensatz sind mit ihren Folgekosten zu berücksichtigen. Es ist keine Sonderzahlung vorgesehen. Leasinggebühr und Servicepaket sind getrennt auszuweisen. Überführung, Transport und Zulassung beziehungsweise Fahrzeug sind gesondert zu bepreisen. Bei Lieferverzug ist ab dem 05.06.2027 bis zur tatsächlichen Auslieferung ein Ersatzfahrzeug derselben Klasse bereitzustellen; das Leistungsverzeichnis nennt dafür ein Fahrzeug ohne Sonderausstattung zu marktüblichen Mietkonditionen.
Lieferung und Ladeinfrastruktur
Die Bereitstellung des Leasingfahrzeugs ist zum 05.06.2027 vorgesehen; bei Verzögerung greift die Ersatzfahrzeugregelung. Am regelmäßigen Stellplatz steht eine AC-Ladesäule mit 22 kW zur Verfügung. Der Liefertermin ist mit einem Systemausdruck aus dem Produktionsplanungssystem nachzuweisen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit
Der Bieter muss erklären, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, beantragt oder mangels Masse abgelehnt wurde, dass das Unternehmen nicht in Liquidation ist, keine schwere Verfehlung seine Zuverlässigkeit infrage stellt und die Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden. Erklärt werden muss außerdem, dass keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden und keine solchen abgegeben werden, dass das Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß angemeldet ist und die Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns eingehalten wurden.
Ausschlussrelevante Fahrzeigeigenschaften
Anzubieten ist ausschließlich ein Neufahrzeug mit Zulassung für Deutschland und Erfüllung der zum Auslieferungszeitpunkt geltenden StVZO. Das Fahrzeug muss ein reines batterieelektrisches Fahrzeug mit lokal 0 g/km CO₂-Emissionen sein und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes sowie der Clean Vehicles Directive einhalten. Nichterfüllung eines als A-Kriterium gekennzeichneten Anforderungspunkts in Kapitel 4.0 führt zum Ausschluss.
Servicewerkstatt und Liefertermin
Die zuständige herstellerautorisierte Servicewerkstatt für Schadensfälle und Kundendienst ist mit Adresse und Entfernung anzugeben. Mehr als 25 km einfache Wegstrecke zur Bezugsadresse werden nicht akzeptiert. Der Liefertermin 05.06.2027 ist zu bestätigen und durch einen Liefertermin-Systemausdruck aus dem Produktionsplanungssystem nachzuweisen.
Erklärungen zu Angebot und Leistungserbringung
Der Bieter hat zu erklären, dass alle nicht im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgeführten Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, dass bei einer selbst erstellten Kopie oder Kurzfassung das Leistungsverzeichnis der ÜSTRA allein verbindlich ist und dass das von ÜSTRA vorgeschlagene Produkt Inhalt des Angebots ist, wenn die Teilleistungsbeschreibung gleichwertige Alternativen zulässt und keine eigenen Hersteller- oder Typenangaben eingetragen wurden.
Russland-Sanktionen
Der Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie relevante Nachunternehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher müssen einen fehlenden Russland-Bezug im Sinne der aufgeführten Sanktionsregelung erklären. Unternehmen, die mit mehr als 10 Prozent des Auftragswerts eingesetzt werden, sind in der Erklärung zu erfassen.
Nachweise zu Nachunternehmern und Eignungsleihe
Bei Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung des eingebundenen Drittunternehmens einschließlich der zu erbringenden Leistungen beziehungsweise bereitgestellten Mittel vorzulegen. Bei Nachunternehmern ist ein Verzeichnis der durch sie auszuführenden Teilleistungen einzureichen; Name und Nettoanteil in Euro sind einzutragen, soweit bereits bekannt.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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