Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Rotenburg (Wümme) schreibt die Lieferung von einem fabrikneuen Elektro-Transporter mit Doppelkabine und Pritsche für die Kreisstraßenmeisterei Sandbostel aus.
Das Fahrzeug wird für den kommunalen Einsatz als Streckenwagen benötigt und soll im 2. Quartal 2027 geliefert werden. Es gelten konkrete technische Mindestanforderungen (z. B. mindestens 300 km Reichweite, 35 min Ladezeit, zulässiges Gesamtgewicht 3.000–3.300 kg).
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal "Deutsche eVergabe". Der Zuschlag geht an das preisgünstigste Angebot.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand
Lieferung von 1 Stück fabrikneuem Elektro-Transporter, Ausführung als Doppelkabine mit Pritsche. Fahrzeug für den deutschen Markt (EU-Importe optional zulässig).
Einsatz und Lieferung
Karosserie und Farbe
Antrieb und Batterie
Laden
Zulässiges Gesamtgewicht
Zulässiges Gesamtgewicht: 3.000–3.300 kg.
Sicherheitsausstattung
Komfortausstattung
Service und Garantie
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsanforderungen
Es sind keine besonderen Eignungsanforderungen (z. B. Mindestumsatz, Referenzen, Zertifizierungen) festgelegt. Die Eignung wird über die Eigenerklärung zur Eignung erklärt (kein Insolvenzverfahren, keine Liquidation, keine Verfehlungen/Preisabsprachen).
Erklärung zur Eignung
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formular aus den Vergabeunterlagen) einzureichen. Sie umfasst u. a. folgende Erklärungen:
Nachweise auf Verlangen / nach Zuschlag
Die folgenden Nachweise sind nicht zwingend mit dem Angebot einzureichen, können aber von der Vergabestelle verlangt werden bzw. werden ab einer Auftragssumme über 30.000 € nach Zuschlag eingeholt: