Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) beschafft im Wege einer Rahmenvereinbarung über 371.900 RFID-Leseausweise (Mifare DESFire EV1, kontaktlose Chipkarten) für den Verbund Öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB). Geliefert wird einmal jährlich (erstmals Januar 2027) an 13 Bibliotheksstandorte. Es werden Vollplastik-Karten mit beidseitigem 4-Farbdruck, Chip-Codierung (Random UID, AES-Verschlüsselung) und Personalisierung geordert. Umverpackungen sind vom Auftragnehmer zurückzunehmen. Vertragslaufzeit: 24 Monate, optional 2× 12 Monate verlängerbar (max. 48 Monate). Zuschlag auf das niedrigste Preisangebot.
Wichtigste Frist: Angebote müssen bis 17.08.2026, 23:59 Uhr elektronisch über das Vergabeportal DTVP eingereicht sein. Musterkarten (5 Stück) und Kontaktdaten müssen bis dahin ebenfalls vorliegen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Zur Wertung wird die rechnerisch korrekte Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt herangezogen (inkl. der anfallenden Umsatzsteuer). Das gilt auch im Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden Leistungen.
Das Angebot mit der niedrigsten geprüften Gesamtsumme (brutto) erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKartenherstellung und Material
Vollplastik-Karten (Voll-PVC) im Format 53,98 × 85,60 × 0,76 mm (±0,08 mm), Ecken abgerundet gem. DIN EN ISO 7810. Es dürfen keine sich ablösenden Schichten vorhanden sein. Herstellung im Heißlaminationsverfahren (keine Kaltlamination, keine Verklebung).
Chip und Codierung
Mifare DESFire 4K EV1 (NXP MF3MOD4101DA4/05) oder vollkompatible Alternativen – ausschließlich Original-NXP-Chips. Volle Kompatibilität zu ISO/IEC 14443A 1-4. Speicherkapazität 4.096 Byte. Zwingend: Random UID und AES-Verschlüsselung. Geschweißte Verbindung zwischen Drahtantenne und Chip-Modul (Nachweis mit dem Angebot).
Codierung: Ländercode DE, ISIL VÖBB (609), Barcodenummer (Nummernkreis ab 6.956.656). Masterkey-Verwaltung durch den Auftraggeber.
Druck und Personalisierung
Offset- oder Digitaloffsetdruck, beidseitig vierfarbig in 5 Farbvarianten. Barcode im Mode 2 aus 5 interleaved, gedruckt per Thermodruck oder UV-Inkjet. Abriebschutz durch Lamination oder Overlay. Vor Druckbeginn: Freigabe eines Proofs durch den Auftraggeber (Prüfungsfrist 3 Werktage). Bieter muss angeben, ob Lamination oder Overlay sowie ob Thermodruck oder UV-Inkjet verwendet wird.
Lieferung und Verpackung
Lieferung an 13 Standorte (12 Bezirkszentralbibliotheken + Amerika-Gedenkbibliothek) gemäß Anlage 7. Maximal 500 Karten pro Verpackungseinheit. Auf jeder Verpackung sind Nummernkreis und Farbvariante anzugeben.
Liefertermine: Jährliche Bestellung bis spätestens 31.01., Lieferung spätestens zum 31.03. desselben Jahres. Erste Bestellung im 4. Quartal 2026, erste Lieferung spätestens Januar 2027. Ausführungsfrist ab Bestelleingang: 3 Monate.
Muster, Tests und Rücknahme
5 Musterkarten (Belegausweise) sind bis zum Ende der Angebotsfrist (17.08.2026) physisch an die ZLB (Breite Str. 30–36, 10178 Berlin) zu liefern. Vor der ersten Lieferung sind 25 kostenlose Testkarten (5 pro Layout, mit Barcode personalisiert und codiert) zu liefern; Prüfungsfrist 3 Werktage ab Zugang.
Rücknahme: Der Auftragnehmer muss Umverpackungsmaterialien innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung zurücknehmen.
Menge und Rahmenvereinbarung
Insgesamt ca. 371.900 Karten über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungen). Jährliche Mengen gemäß Anlage 8:
Mengenabweichung ±15 % bezogen auf Anlage 8 sind möglich. Ein Abruf pro Jahr zu einem vom Auftraggeber festgelegten Termin. Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer.
Optionale Leistungen
Optionale Druckeinrichtungspreise für Layoutänderungen ab 2027: einmalig Pauschale für Änderung Druckvorlage einfarbig (beidseitig) und für Änderung Druckvorlage vierfarbig (beidseitig).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Das Unternehmen muss gewerbsmäßig mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung befasst sein. Nachweis durch aktuellen Handels- oder Berufsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder – bei nicht registerpflichtigen Unternehmen – durch eine Unternehmensdarstellung. Bei Personengesellschaften (KG, GbR) ist der Registerauszug auch für die persönlich haftenden Gesellschafter vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied einzeln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Haftpflichtversicherung)
Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall und Jahr:
Die Versicherung muss für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen. Besteht sie zum Zeitpunkt des Angebots nicht, ist sie spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist jährlich unaufgefordert bis zum 31. Januar des Folgejahres vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
Mindestens 3 Referenzen über Lieferung von elektronischen RFID-Karten mit Verschlüsselung, jeweils mit einem Auftragswert von mindestens 80.000 € netto. Vertragsende der Referenzen darf maximal 3 Jahre vor Ende der Angebotsfrist (17.08.2026) zurückliegen.
Die Referenzen müssen vom Bieter selbst, einem Mitglied der Bietergemeinschaft oder einem eignungsverleihenden Nachunternehmer erbracht worden sein. Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen sind nicht zulässig. Auf Verlangen sind Kontaktdaten der Referenzgeber zu benennen.
Ausschlussgründe und Sanktionen
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Anlage 06.0). Abgabe unzutreffender Erklärungen kann zu einem Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe von bis zu 5 Jahren führen. Alternativ kann ein Präqualifizierungszertifikat vorgelegt werden, das alle Mindestbedingungen vollständig erfüllt.
Sanktionsrechtliche Vorgabe (EU): Keine Vergabe an russische Staatsangehörige, in Russland niedergelassene Personen/Unternehmen oder von diesen zu >50 % kontrollierte Organisationen. Dies gilt auch für Nachunternehmer und Eignungsleihende, soweit deren Anteil >10 % des Auftragswerts beträgt.
Eignungsleihe und Nachunternehmer
Eignungsleihe ist nach § 47 VgV zulässig (wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit). Bei wirtschaftlicher/finanzieller Eignungsleihe haftet das eignungsverleihende Unternehmen gesamtschuldnerisch. Pro eignungsverleihendem Unternehmen ist Anlage 12.0 (Erklärung + Verpflichtungserklärung) separat einzureichen. Nachunternehmer müssen auf Verlangen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und die Eignungsanforderungen für die übernommenen Teilleistungen erfüllen.
Besondere Vertragsbedingungen (BerlAVG / BVB)
Verpflichtende Abgabe folgender Erklärungen (auch von Nachunternehmern einzuhalten):
Diese Pflichten sind auf Nachunternehmen aller Stufen zu übertragen.
Sprache und Form
Sämtliche Erklärungen, Nachweise und Korrespondenz sind in deutscher Sprache einzureichen. Ausgefüllte Formblätter sind elektronisch zu signieren (Textform gem. § 126b BGB). Ausländische Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands geben Nettopreise an (0 % USt, Reverse Charge).
Lieferung von elektronischen RFID-Karten mit Verschlüsselung
Referenzen müssen vom Bieter selbst, einem Mitglied der Bietergemeinschaft oder einem eignungsverleihenden Nachunternehmer erbracht worden sein. Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen sind nicht zulässig. Kontaktdaten der Referenzgeber auf gesondertes Verlangen.