Programmbetreuung für das Bund-Länder-Förderprogramm Lebendige Zentren LZP im Fördergiebt Ortsmitte Nerchau
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Große Kreisstadt Grimma sucht einen Programmbetreuer für das Fördergebiet „Ortsmitte Nerchau" im Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren" (LZP). Der Auftragnehmer agiert als Beauftragter der Stadt und übernimmt Projektmanagement, städtebauliche Beratung, finanzielle Betreuung, nicht-investive Programmbegleitung sowie die fallweise Betreuung kommunaler und privater Bau- und Ordnungsmaßnahmen über eine Laufzeit bis 2040.
Was zu tun ist:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Konzeptionelle Herangehensweise an die Aufgabenstellung80%
Oberkriterium, bestehend aus Konzeptbeschreibung Vorgehensweise (60%) und Personalkonzept (40%)
- Preis20%
Wertungspreis wird gebildet aus den jährlichen Honorarsätzen (Ziffern 1-3, multipliziert mit Faktor 14) zuzüglich der zweifachen Summe der Einzelhonorare (Ziffern 4-7). Optimales Honorar Ho = (HAG + Hm) / 2. Punktebewertung: Abweichung bis 5% = 100 Punkte, bis 10% = 75 Punkte, bis 15% = 50 Punkte, darüber = 25 Punkte. Max. 20 Wertungspunkte (Faktor 0,2).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRolle und Rahmen
Der Programmbetreuer agiert als Beauftragter der Großen Kreisstadt Grimma gemäß § 157 Abs. 1 BauGB. Die Große Kreisstadt Grimma wurde im Juli 2026 per Bescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in das Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren" (LZP) für das Fördergebiet „Ortsmitte Nerchau" aufgenommen.
Leistungszeitraum: 01.01.2027 bis 31.12.2040 (inkl. Gebiets- und Schlussabrechnung)
Leistungsort: Grimma (Fördergebiet Ortsmitte Nerchau)
Einarbeitung: Zu Beginn Einarbeitung in das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) und den Fördermittelbescheid.
Jährliche Pauschalleistungen
Projektmanagement und städtebauliche Beratung (Ziff. 1):
Finanzielle Betreuung (Ziff. 2):
Nicht-investive Programmbegleitung (Ziff. 3):
Fallbezogene Leistungen – kommunale Maßnahmen
Kommunale Baumaßnahmen (Ziff. 4, Stufe 1+2):
Kommunale Ordnungsmaßnahmen (Ziff. 5, Stufen 1–3):
Fallbezogene Leistungen – private Maßnahmen
Private Baumaßnahmen (Ziff. 6, Stufen 1–4):
Private Ordnungsmaßnahmen (Ziff. 7, Stufen 1–4):
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung über Anlage 1). Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB sind Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB nachzuweisen.
Insolvenz/Liquidation: Weder beantragt noch eröffnet; kein Ablehnungsbeschluss mangels Masse; nicht in Liquidation.
EU-Sanktionen (Russlandbezug): Kein Bezug gemäß Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. VO (EU) 2025/395 – weder direkt noch über Unterauftragnehmer mit > 10 % Auftragswert.
Steuern/Sozialversicherung: Ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz: Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz ≥ 500.000 € netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (vergleichbare Leistungen).
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen jeweils 3.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder Eigenerklärung zur Deckungserhöhung im Auftragsfall.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mitarbeitende: Durchschnittlich mindestens 6 Mitarbeitende in den letzten 3 Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025), inkl. Angabe der Anzahl Führungskräfte.
Referenzen: 3 Referenzen über vergleichbare Programmbetreuung im Bereich Bund-Länder-Städtebauförderung im Freistaat Sachsen, davon mindestens 2 mit Etablierung und Umsetzung eines Verfügungsfonds. Je Referenz Fördervolumen ≥ 13 Mio. €. Leistungserbringung frühestens am 31.12.2021 abgeschlossen.
Qualitätsmanagement: Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar.
Berufliche Befähigung
Eignungsleihe und Nachunternehmer
Eignungsleihe ist gemäß § 47 VgV möglich. Bei Einsatz anderer Unternehmen für den Eignungsnachweis: Benennung des eignungsbeliehenen Unternehmens plus Verpflichtungserklärung (Anlage 2).
Nachunternehmer sind ebenfalls zu benennen; bei wesentlichen Leistungen ist Anlage 2 (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) beizufügen.
Programmbetreuung mit Abwicklung und Gesamtabrechnung im Bereich Bund-Länder-Städtebauförderung im Freistaat Sachsen
mindestens 2 Referenzen mit Etablierung und Umsetzung eines Verfügungsfonds; Pflichtangaben: Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon), Umfang der Leistung, Höhe Fördermittel, Zeitraum, Datum Fertigstellung
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenVerlauf dieser Vergabe
2 Bekanntmachungen- 01.10.2026Ausschreibungauf dieser Seite
- 27.09.2026Ausschreibung
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