Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Land Niedersachsen (IT.Niedersachsen) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Software Snow Spend Optimizer (Hersteller: Flexera) aus.
Dazu gehören Single-Tenant- und Multi-Tenant-Lizenzen (Client- und Server), optionale Pflege/Wartung sowie zugehörige Dienstleistungen (Implementierung, Customizing, Betriebsunterstützung, Schulungen). Diese Leistungen werden über Einzelaufträge innerhalb der Rahmenvereinbarung abgerufen.
Die Rahmenvereinbarung gilt für alle Bezugsberechtigten des Landes Niedersachsen und hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, mit zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (maximal 48 Monate). Erfüllungsort ist Hannover. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit Zuschlag an maximal einen Teilnehmer.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Gesamtpreis (Preiswertung gemäß UfAB 2018)100%
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis ist das wirtschaftlichste Angebot. Der Gesamtpreis berechnet sich gemäß Preisblatt als gewichtete Summe aller Positionspreise.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenSoftware-Lizenzen (Snow Spend Optimizer)
Bereitstellung folgender Lizenztypen für eine Überlassungsdauer von jeweils 4 Jahren:
Zusätzlich ist eine Nicht-Produktiv-Umgebung zu liefern, die quantitativ der Produktionsumgebung entspricht. Diese wird nicht separat vergütet.
Geschätzte Abnahmemengen (über maximale Vertragslaufzeit):
Höchstabnahmemengen:
Optionale Pflege der Standardsoftware
Im Bedarfsfall können über die Rahmenvereinbarung folgende Pflegeleistungen abgerufen werden:
Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen können im Rahmen von Einzelaufträgen nach Aufwand abgerufen werden:
Geschätztes Volumen Dienstleistungen: 2.560 Stunden über die maximale Vertragslaufzeit.
Geltungsbereich und Nachfolgeprodukte
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Sanktionen, Tariftreue und soziale Standards
Unternehmensangaben
Fragenkatalog zur Eignung (Anlage VII)
Der Bieter muss den Fragenkatalog zur Eignung beantworten. Dieser wird im Rahmen der Eignungsprüfung gemäß § 42 VgV herangezogen. Konkrete Schwellenwerte (z.B. Mindestumsatz, Personalstärke) sind in den vorliegenden Unterlagen nicht im Detail ausgewiesen.