Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG sucht im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einen Lieferanten für Niederflur-Gelenk-Linienomnibusse mit Hybrid-Antrieb (Los 2 einer zweiteiligen Beschaffung). Es geht um eine Rahmenvereinbarung über bis zu 60 Gelenkbusse, die gemeinsam mit ÜSTRA Reisen GmbH und regiobus Hannover GmbH abgerufen werden können.
Teilnahmewettbewerb: Bis 11.09.2026, 11:00 Uhr müssen Bewerber ihre Teilnahmeanträge ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) einreichen. Erste Lieferungen sind für 2027 geplant. Wer die Eignung nachweist, wird voraussichtlich in KW 46/2026 zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Rahmenvereinbarung läuft bis Ende 2029 mit Option auf Verlängerung.
Eignungsnachweis erforderlich: Mindestens 3 vergleichbare Hybridbus-Referenzen (mind. 10 Busse je Auftrag, 90 % Verfügbarkeit), ISO-9001/14001/45001/50001-Zertifikate, Nachweis einer autorisierten Buswerkstatt im 50-km-Umkreis um Hannover-Mittelfeld sowie Tariftreue-Erklärung nach NTVergG. Die Beschaffung wird mit Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) gefördert.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Anschaffungspreis25%
Angebotspreis zuzüglich gekennzeichneter Optionen ohne Mehr-/Minderpreise für Ausstattungsalternativen, plus ggf. einmalige Anpassungskosten für Werkstattinfrastruktur. Niedrigster Preis = 100 Punkte; +40% = 0 Punkte; lineare Interpolation.
- LCC-Kosten (ohne Energieverbrauch)25%
Life-Cycle-Costs über 10 Betriebsjahre bei 65.000 km/Jahr inkl. Unfallinstandhaltung und Kosten für Dokumentationszugriff (ohne Energieverbrauch). Niedrigster Preis = 100 Punkte; +40% = 0 Punkte; lineare Interpolation.
- Kraftstoffverbrauch SORT220%
Bewertung des Kraftstoffverbrauchs im SORT2-Zyklus gem. Richtlinie 2009/33/EG. Niedrigster Verbrauch = 100 Punkte; +20% = 0 Punkte; lineare Interpolation.
- Qualität (Lastenheftkonformität)30%
Konformität mit dem Lastenheft: Für nicht als Muss-Kriterium definierte Anforderungen werden Punkte gemäß Spalte 'Gewichtung' vergeben. Vollständige Erfüllung = 100 Punkte; ≤65% der Maximalpunktzahl = 0 Punkte; dazwischen lineare Interpolation.
Jedes Kriterium wird separat bewertet: Der beste Wert erhält 100 Punkte, der um 40% (bzw. 20% beim Kraftstoffverbrauch) schlechtere Wert erhält 0 Punkte, dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Anschließend werden die Punkte mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert und zur Gesamtbewertung addiert. Bei der Qualität (Lastenheftkonformität) erhält ein vollständig erfüllendes Angebot 100 Punkte, ein Angebot mit ≤65% der Maximalpunktzahl erhält 0 Punkte, dazwischen lineare Interpolation.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFahrzeuglieferung – Anforderungen an alle Hybrid-Linienomnibusse
Zu liefern sind serienreife Niederflur-Linienomnibusse mit Diesel-elektrischem Hybrid-Antrieb (Euro 6d) für den Stadtlinienverkehr. Die Fahrzeuge müssen über eine Typzulassung verfügen (keine Einzelabnahme).
Allgemeine Fahrzeug-Anforderungen (für Solo und Gelenk identisch):
Wartungs- und Serviceintervalle (Vorgabe):
Pflichtangaben im Angebot:
ITCS – Telematik, Anzeigen, Fahrgastzählung, Kameras, Bezahlen
Werkseitige Lieferung und Einbau eines integrierten Telematik- und Kommunikationssystems (ITCS) in alle Busse:
Alle Einbaupositionen (IP-Datenplatte, Switches, TFTs, Außenanzeiger, Kameras) sind mit der ÜSTRA abzustimmen.
Service, Wartung und Verfügbarkeit
Serviceumfang (im Servicevertrag enthalten):
Serviceumfang (NICHT enthalten):
Verfügbarkeit und Garantie:
Vergütungssätze Werkstatt:
Schulungen und Werkstatt-Ausrüstung
Datennutzung und Datenlogger
Lieferung, Logistik und Rahmenbedingungen
Rahmenvereinbarung – Laufzeit und Mengen (Gesamt)
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage – Ausschlussgründe
Bewerber dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB aufweisen (z. B. strafrechtliche Verurteilungen, schwere Verfehlungen). Sie dürfen ferner nicht von den EU-Russland-Sanktionen (Art. 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014) betroffen sein und es darf kein Ausschlussbeschluss oder eine vorübergehende Aussetzung gemäß der EIB-Ausschlusspolitik vorliegen. Bei bestehenden Ausschlussgründen kann eine Erklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB abgegeben werden. Bei Bietergemeinschaften gilt gesamtschuldnerische Haftung; ein bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen. Jedes BG-Mitglied und jeder Eignungsverleiher muss die Erklärungen einzeln abgeben.
Tariftreue und Sozialrecht
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Lieferungen und Personal
Fahrzeuglieferungen im EWR (Bewertung):
Personalbestand (Bewertung):
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Zertifikate und Infrastruktur
Zertifikate (Erfüllt/Nicht erfüllt):
Service-Infrastruktur:
EIB-spezifische Pflichten
Verfahren – Hinweise
Mindestens 3 Referenzprojekte über die Lieferung/Leistung von Hybridbussen (Solo- und/oder Gelenkbus) von unterschiedlichen Auftraggebern im Sinne des § 98 GWB
Hybridbusse im Linienverkehr; Verfügbarkeit ≥ 90 %; Busse im EWR in Betrieb genommen/zugelassen; Nachweis über Anlage A6 (Referenzdatenblatt) je Referenz inkl. Auftraggeber, Ansprechpartner, Leistungsbeschreibung, Auftragswert, Leistungszeitraum; optional Referenzschreiben