Rahmenvertrag über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI)
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rahmenvereinbarungen (sogenanntes Open-House-/Beitrittsverfahren) für Pflegekurse nach § 45 SGB XI ab. Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sollen dadurch Unterstützung, Beratung und Schulung erhalten.
Was wird angeboten?
Wer kann mitmachen? Geeignete Kursanbieter, die beitreten möchten – auch kleine Unternehmen.
Regional: 12 Lose decken ganz Deutschland ab (je 1–2 Bundesländer pro Los). Bieter müssen für alle 12 Lose ein Angebot abgeben, müssen aber nicht alle Kursformen anbieten – mindestens eine der beiden Leistungen (Präsenz/Webinar oder häusliche Schulung) reicht.
Laufzeit: 01.10.2026 bis 30.09.2030, mit Verlängerungsoption um 2×12 Monate.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Rahmenvereinbarung
Abschluss nicht-exklusiver Rahmenverträge (Open-House-/Beitrittsverfahren) über die Durchführung von Pflegekursen und Schulungen für Pflegebedürftige sowie deren An- und Zugehörige nach § 45 SGB XI.
Bieter müssen mindestens eine der beiden folgenden Leistungsarten anbieten:
Zweck und Inhalt der Kurse
Die Kurse und Schulungen dienen dazu:
Vertragslaufzeit
Hinweise zum Verfahren
Die Veröffentlichung erfolgt technisch bedingt über das Formular für Offene Verfahren, es handelt sich aber tatsächlich um ein Beitrittsverfahren (Open House) – es gibt keinen klassischen Wettbewerb, alle geeigneten Anbieter können beitreten.
Bieter müssen Angebote für alle 12 Lose einreichen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage A2). Damit wird bestätigt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
Mindestlohn und Tariftreue
Eigenerklärung zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und zur Tariftreue (Anlage A2 und B5).
Russlandsanktionen
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsregelungen gemäß Art. 5k Abs. 1 der EU-Verordnung 833/2014 (Anlage A2). Diese Erklärung ist auch von jedem benannten Nachunternehmer abzugeben.
Nachunternehmer
Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Eigenerklärung Nachunternehmer (Anlage A3) vorzulegen.
Eignung für kleine und mittlere Unternehmen
Das Verfahren ist ausdrücklich auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Nachforderung
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen durch den Auftraggeber ist möglich.
Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich.
Bietergemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften ist eine bestimmte Rechtsform zu bilden. Die Pflicht-Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied der Vertragsgemeinschaft abzugeben.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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