Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für die Lieferung und Montage einer raumlufttechnischen Anlage (RLT) nach DIN 18 379 im Rahmen des Umbaus des Gebäudes H16 im Behördenzentrum (BHZ) Gießen für den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL).
Was zu tun ist:
Das Angebot ist bis zum 01.10.2026 um 11:00 Uhr elektronisch einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich und Auslegungsdaten
Neubau/Errichtung einer raumlufttechnischen Anlage gemäß DIN 18 379 im Gebäude H16 des BHZ Gießen für den Landesbetrieb Hessen (LHL).
Allgemeine Pflichtleistungen
Für die gesamte Maßnahme gelten folgende übergreifende Pflichten:
Gewerk 1 – Lüftung / Raumlufttechnik (ehem. KG 431)
Lieferung und Montage der raumlufttechnischen Anlage:
Gewerk 2 – Kälteanlagen (ehem. KG 434)
Lieferung und Montage der Kälteanlage zur Kaltwasserversorgung der RLT-Anlage und der Umluftkühlgeräte:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Vorzulegen ist einer der folgenden Nachweise:
Zusätzlich nachzuweisen: vergleichbare Leistungen im Bereich Raumlufttechnische Anlagen in den letzten 5 Kalenderjahren (bei Zuschlag: 3 Referenzbescheinigungen gem. Formblatt 444).
Qualifikationsanforderungen aus dem LV:
Rechtliche und organisatorische Eignung
Finanzielle und steuerliche Eignung
Tariftreue und personelle Leistungsfähigkeit
Nachunternehmer und Eigenausführung
Vergleichbare Leistungen im Bereich Raumlufttechnische Anlagen in den letzten 5 Kalenderjahren (über Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124)
Art und Umfang vergleichbarer RLT-Leistungen; Nachweis über Eigenerklärung, Bescheinigungen erst auf Verlangen