Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Die Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum Bayern) sucht einen Träger, der im Raum Rosenheim die Maßnahme „Startklar“ für ca. 20 junge Menschen durchführt. Ziel ist es, Jugendliche und junge Erwachsene mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen (z. B. nach Schulabbruch, mit familiären Konflikten oder aggressivem Verhalten) Schritt für Schritt an Ausbildung und Arbeit heranzuführen.
Was ist zu tun?
Wichtige Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungsbereich I - Auftragsbezogene Zusammenarbeit auf dem regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt15%
Art und Umfang der Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren
- Wertungsbereich II - Teilnahmebezogene Durchführung85%
Konzeptionelle Ausgestaltung der Maßnahmendurchführung
Erweiterte Richtwertmethode (UfAB 2018.04): Kennzahl = (Gesamtsumme der Leistungspunkte / Wertungspreis) x 100. Leistungspunkte je Wertungsbereich = gewichteter Mittelwert der Kriterienbewertungen (0-3 Punkte) x Gewichtungspunkte des Wertungsbereichs. Korridor: führende Kennzahl und führende Kennzahl minus 10%. Bei Gleichstand im Kennzahlenkorridor entscheidet die Gesamtpunktzahl der Kriterien II.1 + II.3.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftrag und Zielsetzung
Konzeption und Durchführung der Maßnahme „Startklar“ zur Heranführung junger Menschen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie zur Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Verbindliche Startphase
Kontinuierliche Inhalte während der gesamten Maßnahme
Optionale Module (abhängig vom Losblatt)
Räumlichkeiten und Ausstattung
Dokumentation und Qualitätssicherung
Technische Voraussetzungen / EMAW
Personal
Vertragslaufzeit und Optionen
Ergänzende Anforderungen an die Leistungserbringung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTrägerzulassung
Aktuelle Trägerzulassung gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III im Anwendungsbereich der AZAV ist erforderlich und auf Verlangen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied zugelassen sein.
Ausschlussgründe (zwingend und fakultativ)
Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB – u. a.:
Eigenerklärungen über Datei D.2 (bei BG jedes Mitglied).
Sanktionen gegen Russland
Keine Tatbestände nach Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014: keine russischen Staatsangehörigen/Inhaber, keine juristischen Personen mit > 50 % russischem Anteilsbesitz und kein Handeln im Auftrag solcher Personen; keine Unterauftragnehmer/Lieferanten mit > 10 % Auftragswert aus dem sanktionierten Personenkreis. Erklärung über Datei D.5 (bei BG jedes Mitglied).
Mindestarbeitsbedingungen und Tariftreue
Verpflichtung zur Einhaltung der zwingenden Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen (6. Verordnung) sowie der Mindestentgeltsätze nach § 185 SGB III und AEntG. Geltende Mindestentgelte für pädagogisches Personal u. a.: 17,87 €/18,41 € (ab 01.02.2023), 18,58 €/19,15 € (ab 01.01.2024), 19,37 €/19,96 € (ab 01.01.2025), 20,24 €/20,86 € (ab 01.01.2026). Erklärung über Datei D.2.1.
Ethikklausel und sonstige Verpflichtungen
Technische Leistungsfähigkeit
Erklärung zur geplanten Server- und Softwarelösung für die elektronische Maßnahmeabwicklung (EMAW) inkl. Provider-Konzept und Zertifizierungsstatus. Nachweis über Datei D.4.
Berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen
Nachweis über die Ausführung vergleichbarer Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre über Datei D.3. Vergleichbare Leistungen sind insbesondere: BvB (§§ 51, 53 SGB III), BvB-Pro, BvB-Reha (§ 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b i. V. m. §§ 51, 53 SGB III), Maßnahmen nach SGB VIII sowie Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III.
Personalanforderungen
Eignungsleihe und Bietergemeinschaften
Vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, insbesondere: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), BvB-Pro, BvB-Reha, Maßnahmen nach SGB VIII oder Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III
Datei D.3 (Referenzleistungen); bei Eignungsleihe muss das andere Unternehmen die Leistung erbringen, für die die Referenz benötigt wird