Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Landeshauptstadt Hannover schreibt wiederkehrende Sachverständigen-Prüfungen von CO-Warnanlagen, Lüftungsanlagen, Brandschutzklappen, Abluftanlagen und Digestorien in rund 69 städtischen Liegenschaften (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude u.a.) aus. Die Prüfungen müssen von in Niedersachsen anerkannten Sachverständigen der Prüfgebiete A (Lüftungsanlagen) und B (CO-Warnanlagen) durchgeführt werden.
Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt (Stadtgebiete 1–5 und 8 / Stadtgebiete 6–13 ohne 8). Die Rahmenverträge laufen 36 Monate (01.12.2026 – 30.11.2029). Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot. Ein Bieter kann für max. 2 Lose bieten.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPrüfumfang und Anlagentypen
Geprüft werden folgende Anlagentypen:
Mengen sind geschätzt; ein Anspruch auf bestimmte Anlagenzahlen besteht nicht.
Prüfqualifikation und Durchführung
Die Prüfungen sind vollumfänglich durch einen in Niedersachsen bauordnungsrechtlich anerkannten Sachverständigen der Prüfgebiete A (Lüftungsanlagen) und B (CO-Warnanlagen) eigenverantwortlich durchzuführen.
Dokumentation und Berichte
Pro Liegenschaft ist ein detaillierter Prüfbericht zu erstellen mit:
Prüfberichte: Abgabe je Objekt sowohl in Papierform als auch digital als PDF.
Abgabefrist: Prüfprotokolle innerhalb von 3 Wochen nach Abschluss der Prüfung einreichen.
Plaketten/Prüfhinweise: an den Anlagen anbringen.
Meldepflichten und Rückgabe
Erhebliche Sicherheitsmängel sind unverzüglich per E-Mail an das Funktionspostfach 19.50ZI@Hannover-Stadt.de zu melden.
Nicht im Leistungsumfang enthalten:
Vertragsrahmen
Mengengerüst beider Lose zusammen (ca.):
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Fachqualifikation
Die Prüfungen sind vollumfänglich durch einen bauordnungsrechtlich anerkannten Sachverständigen der Prüfgebiete A (Lüftungsanlagen) und B (CO-Warnanlagen) in Niedersachsen eigenverantwortlich durchzuführen. Diese Anerkennung ist zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung.
Persönliche Eignung / Ausschlussgründe
Erklärungen, dass:
Fachliche und wirtschaftliche Eignung
Eigenerklärungen zu:
Bietergemeinschaften und Unteraufträge
Bietergemeinschaft (ARGE):
Inanspruchnahme Dritter:
Nachreichung von Unterlagen
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- oder leistungsbezogene Unterlagen können nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden – ausgenommen Preise (§ 56 Abs. 2 VgV).
Sachverständigenprüfung nach Bauordnungsrecht, Prüfgebiete A (Lüftungsanlagen) und B (CO-Warnanlagen)
Nur auf Verlangen vorzulegen, falls Angebot in die engere Wahl kommt. Inhalt: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblicher Leistungsumfang mit Mengen, eingesetzte Arbeitnehmer, besondere technische Anforderungen, Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung.