Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht es?
Die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL) beschafft im offenen Verfahren die Stromlieferung (Ökostrom) für die kommunalen Abnahmestellen der Stadt Wolfenbüttel für das Lieferjahr 01.01.2027 bis 31.12.2027.
Was wird geliefert?
Was ist zu tun?
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis100%
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Dieser ergibt sich aus dem Dienstleistungspreis (DLP in ct/kWh netto) für die jeweiligen Preisgruppen und Lieferjahre.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand und Umfang
Vollversorgung mit elektrischer Energie (Ökostrom) für alle in Anlage 1.2 zur Leistungsbeschreibung aufgelisteten Abnahmestellen des Auftraggebers. Übergabestelle ist die Eigentumsgrenze zwischen Verteilnetzbetreiber und Kundenanlage.
Lieferzeitraum und Toleranzband
Ökostrom-Anforderungen (zwingend)
Der gelieferte Strom muss ausschließlich aus regenerativen Energiequellen stammen. Zugelassen sind:
Der Strom darf nicht nach EEG oder KWKG gefördert sein. Ausgeschlossen ist Strom aus Kernenergie und fossilen Energieträgern (Kohle, Gas).
Nachweisführung: jährlich mittels Herkunftsnachweisen aus dem HKNR-Register des Umweltbundesamtes. Der Auftragnehmer übernimmt auch die Stromkennzeichnung gegenüber dem Auftraggeber.
Zusätzliche Pflichten des Auftragnehmers
Preismodell
Der Strompreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
1. Dienstleistungspreis (DLP) in ct/kWh netto – Gegenstand des Angebots, Höchstwert-fest im Angebot. Darin enthalten: Handling-, Abwicklungs-, Beschaffungs-, Bilanzierungs- und Marge-Kosten sowie Herkunftsnachweise.
2. Variabler Energiepreis, ermittelt über EEX Phelix-DE Futures (Base/Peak) – Preisfixierung in zwei Tranchen:
Zusätzlich werden folgende Bestandteile separat abgerechnet (durchgereicht): Netznutzungsentgelte, Messstellenbetrieb, Blindstrom/Blindarbeit, KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, Aufschlag für besondere Netznutzung, Konzessionsabgabe, Stromsteuer sowie Umsatzsteuer.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassungsvoraussetzung Ökostrom
Der Bieter muss verbindlich erklären, dass der gelieferte Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt (Wasserkraft, Wind, Solar, Geothermie, Biomasse inkl. Biogas, Deponiegas, Klärgas sowie biologisch abbaubare Abfallanteile). Der Strom darf weder nach EEG noch nach KWKG gefördert sein. Strom aus Kernenergie oder fossilen Energieträgern ist ausgeschlossen. Die Nachweisführung erfolgt jährlich über Herkunftsnachweise aus dem HKNR-Register des Umweltbundesamtes.
Unternehmensangaben und Leistungsfähigkeit
Vollständige Angaben im Formblatt 'Bietererklärung': Firma, Sitz, Ansprechperson und Vertretung, gegebenenfalls Umsatz. Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zusätzlich vorzulegen:
Referenzen
Mindestens zwei bereits abgeschlossene Energielieferungen sind in der Referenzliste des Formblatts 'Bietererklärung' anzugeben. Die Anforderung gilt für das gesamte Angebot (es gibt nur ein Los).
Zuverlässigkeit und rechtliche Voraussetzungen
Vom Bieter wird im Formblatt erklärt:
Integrität und Sanktionen
Verfahrenshinweise
Mindestens 2 bereits abgeschlossene Energielieferungen als Referenzen
Angabe in der Referenzliste innerhalb des Formblatts 'Bietererklärung' (ein Los umfasst alle Abnahmestellen)