Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Göttinger Entsorgungsbetriebe schreiben die Übernahme, den Transport, die Sortierung und die hochwertige Verwertung von Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) aus der Wertstofftonne der Stadt Göttingen aus.
Bieter müssen die Abfälle übernehmen, zur Erstbehandlungsanlage transportieren, sortieren und alle Behandlungsprodukte ordnungsgemäß verwerten oder entsorgen. Flüssigkeitskartons sind aussortiert und kostenfrei an die dualen Systembetreiber zu übergeben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis100%
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis, ermittelt aus der Wertungssumme des Angebots unter Berücksichtigung der nachgerechneten Angebotssummen und Nachlässe.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbernahme und Transport
Das Wertstoffsammelgemisch wird am Entsorgungszentrum Königsbühl (Königsbühl 98, 37079 Göttingen) übernommen. Übergabezeiten: Montag bis Freitag, 07:00–15:30 Uhr. Das Eigentum geht mit der Beladung der Fahrzeuge des Auftragnehmers über. Die Abholung erfolgt wöchentlich, die Terminierung nimmt der Auftraggeber in der Vorwoche vor.
Der Auftragnehmer transportiert das Gemisch zur Erstbehandlungsanlage bzw. zu weiteren Behandlungsanlagen. Eingesetzte LKW-Gespanne müssen die Abgasnorm EURO VI erfüllen.
Sortierung und Verwertung
Das Sammelgemisch ist in der Erstbehandlungsanlage zu sortieren und hochwertig zu verwerten. Alle bei der Behandlung anfallenden Behandlungsprodukte, Behandlungsreste sowie Fremd- und Störstoffe sind ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten oder zu entsorgen. Etwaige Verunreinigungen und Störstoffe sind im Angebotspreis einzuplanen.
Die Vermarktung der Behandlungsprodukte erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr des Auftragnehmers.
Zu beachten sind das Verpackungsgesetz (VerpackG) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), insbesondere § 16 VerpackG sowie der Vorrang und die Hochwertigkeit der Abfallverwertung.
Flüssigkeitskartons (Fraktion 0510)
Flüssigkeitskartons (z. B. Milch-, Saft-, Fertigsoßenkartons inkl. Nebenbestandteile wie Verschlüsse) sind aus dem Sammelgemisch auszusortieren und gemäß dem Planmengenanteil der dualen Systembetreiber kostenfrei bereitzustellen. Anforderungen gemäß Anlage 1 Produktspezifikation:
Mengen und Vertragszeitraum
Die voraussichtliche Jahresmenge beträgt ca. 1.150 Mg Sammelgemisch aus LVP und sNVP. Der Auftragnehmer hat die tatsächlich anfallende Sammelmenge – auch bei höherer oder niedrigerer Menge – vollständig zu übernehmen und zu verwerten.
Vertragszeitraum: 01.01.2027 – 31.12.2027 (12 Monate).
Erfüllungsort: Entsorgungszentrum Königsbühl, Königsbühl 98, 37079 Göttingen.
Dokumentation und Berichtspflichten
Der Auftragnehmer hat die übernommenen Wertstoffe lückenlos zu dokumentieren und monatliche Mengennachweise auf Basis aller Wiegebelege vorzulegen.
Die an die dualen Systembetreiber übergebene Menge an Flüssigkeitskartons ist monatlich an den Auftraggeber zu melden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (inkl. Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen). Bei Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Umsätze der Mitglieder im Tätigkeitsbereich addiert.
Bei einer Auftragssumme über 30.000 € wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a GewO) angefordert.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) auf Grundlage von § 56 KrWG.
Erklärung, dass die für die Leistungsausführung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Eintragung im Berufsregister, soweit für die Leistung zutreffend.
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen (Übernahme, Transport, Sortierung und/oder Verwertung von LVP/sNVP) aus den letzten drei Jahren ab Veröffentlichung der Bekanntmachung. Pro Referenz: Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftraggeber und Ansprechpartner, verarbeitete Masse in Mg, Ausführungszeitraum.
Beschreibung und Nachweis der geplanten Verwertungswege mit namentlicher Benennung der Erstbehandlungsanlage.
Optional: Präqualifikation PQ-VOL mit Zertifikatsnummer; ISO-9000:1-Zertifikat (freiwillig, stärkt jedoch die Bewerbung).
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen:
Zusätzlich: Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) 2022/576, Anlage 2) und Tariftreueerklärung gemäß NTVergG – die Tariftreue gilt auch für Unter- und Nachauftragnehmer.
Rechtsform und Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften müssen als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter gesamtschuldnerisch haften. Die Aufgabenverteilung innerhalb der ARGE ist eindeutig anzugeben.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes in deutscher Sprache vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235), Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) und ggf. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234). Hinweis: Auch Schwester- und Tochterunternehmen sowie Sortier- und Endverwertungsanlagen gelten als Nachunternehmer.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Übernahme, Transport, Sortierung und/oder Verwertung von Leichtverpackungen und/oder stoffgleichen Nichtverpackungen
Pro Referenz: Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftraggeber + Ansprechpartner, Materialmenge in Mg, Ausführungszeitraum. Vorzulegen bei Aufforderung zur engeren Wahl.