Verkehrssicherung für Vollsperrung B 42 OD Kestert und OD Osterspai
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenAusschreibung der Verkehrssicherung für die Vollsperrung der B 42 in den Ortsdurchfahrten Kestert und Osterspai.
Das Leistungsverzeichnis umfasst 33 Positionen, darunter die Koordination des Gesamtterminplans, den Aufbau, die 180-tägige Vorhaltung, Wartung und Kontrolle sowie den Abbau der Verkehrssicherung. Zusätzlich sind Verkehrsschilder, Schildkombinationen, Verkehrstafeln und Absperrgeräte sowie deren Auf- und Abbau, die Kontrolle der Umleitungsstrecke und die elektronische Dokumentation der Kontrollgänge zu erbringen.
Das Angebot ist bis zum 18.11.2026, 10:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wertungssumme des Angebotes als einziges Zuschlagskriterium; Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v. H.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen ermittelt. Angebote von Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v. H. auf die Wertungssumme; bei gleichwertiger Wirtschaftlichkeit wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstätte für Behinderte erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKoordination und Bauzeitenplan
Die Arbeitsabläufe sind mit den weiteren im Baustellenbereich tätigen Unternehmen und den anderen Fachlosunternehmern abzustimmen. Der Auftragnehmer erstellt wöchentliche Besprechungsprotokolle, übergibt sie dem Auftraggeber vorab und erstellt vor Baubeginn einen Bauzeitenplan. Die Zeiten der anderen Fachlosunternehmer sind einzuarbeiten; der Plan ist während der Baumaßnahme fortzuschreiben und auf Anforderung erneut vorzulegen.
Verkehrssicherung für länger dauernde Arbeitsstellen
Die Verkehrssicherung wird nach dem Verkehrszeichenplan des Auftraggebers aufgebaut, für 180 Tage vorgehalten, gewartet, instand gesetzt, betrieben und anschließend abgebaut. Dabei sind die verkehrsregelnde und wegweisende Beschilderung, Baustelleninformationsschilder, temporäre Markierungen, mobile Lichtsignalanlagen, LED-Anzeigetafeln, mobile Stauwarnanlagen, bauliche Leit- und Schutzeinrichtungen umfasst. Vorhandene Verkehrsschilder werden nach den Unterlagen des Auftraggebers außer Kraft gesetzt und nach Abschluss wieder in Kraft gesetzt.
Planung, Anordnung und Ausführung
Es ist ein zweifacher Verkehrszeichenplan auf Grundlage der Regelpläne, RSA 21 und ZTV-SA zu erstellen und dem Auftraggeber beziehungsweise der anordnenden Behörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn vorzulegen. Verkehrsrechtliche Anordnungen sind abzustimmen und zu beantragen; die zugehörigen Unterlagen sind zu erstellen. Erforderliche Ortsbesichtigungen sind durchzuführen. Die im Verkehrszeichenplan und in den Unterlagen des Auftraggebers vorgegebenen Anordnungen sind umzusetzen.
Zusätzliche Beschilderung und Absperrgeräte
Zusätzliche Verkehrsschilder, Verkehrsschildkombinationen, Verkehrstafeln sowie Absperrgeräte und Warneinrichtungen sind in den angegebenen Größen, Materialien und Aufstellhöhen auf- und abzubauen sowie vorzuhalten, zu warten und instand zu setzen. Vorgesehen sind unter anderem 10 Verkehrsschilder, 17 Verkehrsschildkombinationen, 4 Verkehrstafeln, 4 Änderungen vorhandener Verkehrstafeln sowie 15 Absperr- und Warneinrichtungen. Zusätzlich sind drei An- und Abfahrten einer Kolonne sowie das Neu bedrucken und Austauschen von Plantafeln einschließlich An- und Abfahrt zu erbringen.
Kontrollen und Dokumentation
Die Verkehrssicherung an Arbeitsstellen und auf der Umleitungsstrecke ist jeweils 180 Tage zu kontrollieren, während der Bauzeit zweimal täglich zu Tagesanbruch und bei Dunkelheit, an arbeitsfreien Tagen einmal täglich bei Tageslicht. Jede Kontrolle ist unmittelbar mit einem elektronischen Erfassungsgerät zu dokumentieren. Das Gerät erfasst insbesondere GPS-Koordinaten von Start- und Endpunkt, eine elektronische Signatur sowie die geforderten Kontroll- und Wartungsdaten. Die Kontrollausdrucke sind täglich elektronisch und in einfacher Papierform an die Bauoberleitung beziehungsweise Bauüberwachung zu übergeben.
Unterhalt, Reinigung und Reparatur
Die Verkehrssicherungselemente sind mindestens monatlich und ausschließlich nachts zu reinigen; die Reinigung ist dem Auftraggeber anzuzeigen. Die Fahrbahn ist vor dem Aufbau und nach dem Rückbau der Sicherungseinrichtungen zu reinigen. Beschädigte oder umgekippte transportable Schutzeinrichtungen müssen innerhalb einer Stunde nach Kenntnisnahme instand gesetzt oder repariert werden. Transportable Schutzeinrichtungen müssen für Notöffnungen geeignet sein und dürfen maximal 30 cm breit sein.
Abnahme, Zustandsfeststellung und Winterbau
Vor Beginn der Bauarbeiten und nach Abschluss der Arbeiten sind der Zustand der Flächen und Anlagen mit ausführlicher Fotodokumentation, Protokoll und Unterschriften festzustellen. Die Anmeldung der Abnahme für Verkehrssicherungen längerer Dauer erfolgt drei bis fünf Arbeitstage vorher. Winterbau und die dadurch bedingten Mehraufwendungen sind einzurechnen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Erforderlich ist, dass keine nachweislich schweren Verfehlungen die Zuverlässigkeit infrage stellen und kein Ausschlussgrund nach den Teilnahmebedingungen besteht. Gegebenenfalls können Selbstreinigungsmaßnahmen erklärt werden.
Steuern, Abgaben und Sozialversicherung
Steuern, Abgaben und beitragspflichtige Sozialversicherungsbeiträge müssen ordnungsgemäß bezahlt werden. Die entsprechende Erklärung ist abzugeben.
Insolvenz und Tätigkeit
Es darf kein beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren bestehen; es darf keine Liquidation und keine Einstellung der Tätigkeit geben. Ein bestätigter Insolvenzplan ist auf Verlangen vorzulegen.
Register, Erlaubnisse und Berufsgenossenschaft
Eintragungen im Handelsregister, in der Handwerksrolle und bei der Industrie- und Handelskammer sind anzugeben oder als nicht erforderlich zu erklären. Die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Mindestjahresumsatz beträgt 200.000,00 Euro brutto insgesamt und 200.000,00 Euro brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Jahresumsätze für drei Jahre sind anzugeben. Auf Verlangen sind testierte Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen beziehungsweise eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Neben vergleichbaren Referenzen ist zu erklären, dass die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte verfügbar sind. Auf Verlangen sind die durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal anzugeben. Ergänzende Nachweise zu technischen Fachkräften, technischer Ausrüstung, Qualitätssicherung, Lieferkettenmanagement, beruflicher Befähigung und Umweltmanagement können verlangt werden.
Qualifikation des eingesetzten Fachpersonals
Für das vorgesehene Fachpersonal ist die MVAS-Qualifikation D, E und F nachzuweisen. Das Zertifikat darf bei Nachweis nicht älter als fünf Jahre sein; der Nachweis ist spätestens 14 Tage nach Auftragseingang vorzulegen.
Tariftreue und Mindestentgelt
Die einschlägigen tariflichen und gesetzlichen Mindestentgelte müssen eingehalten werden. Je nach Einsatz der Beschäftigten ist Mustererklärung 1 oder Mustererklärung 3 einzureichen. Bei Nachunternehmen und Verleihern sind deren Erklärungen einzuholen und vorzulegen sowie prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Änderungen des Mindestlohns während der Ausführungszeit sind zu berücksichtigen.
Arbeitsgemeinschaften und Nachunternehmer
Für eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung aller Mitglieder über Bildung, Mitglieder, Vertretungsbefugnis und Gesamtschuldnerschaft beizufügen. Bei Nachunternehmern sind Art und Umfang der übernommenen Leistungen im Angebot anzugeben und deren Namen auf Verlangen zu benennen. Die Formblätter zu Unterauftrag- und Nachunternehmerleistungen sowie zur Bietergemeinschaft sind gegebenenfalls auszufüllen.
Mindestens drei geeignete, mit der Ausschreibung vergleichbare Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren; weitere Referenzen können auf gesonderter Anlage angegeben werden.
Als Vergleich geeignete Bauleistungen. Nachzuweisen sind Bezeichnung der Leistung, Antragswert, Ausführungszeitraum und Auftraggeber; Referenzbescheinigungen können auf gesondertes Verlangen verlangt werden.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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