Wasseruntersuchungen im Verbandsgebiet des Trinkwasserverbandes Verden 2027/2028
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Leistungsvolumen umfasst für die Kalenderjahre 2027 und 2028 die Probenahme und laboranalytische Untersuchung von Wasser in drei Wasserwerken sowie im Verbandsgebiet.
Untersucht werden Förderbrunnen, Rohmischwasser, Vorfeldmessstellen, Absetzteiche, Wasserwerksausgänge und weitere Trinkwasserentnahmestellen. Die Leistungen sind in beiden Jahren weitgehend identisch und umfassen je 18 Positionen des Leistungsverzeichnisses.
Mit dem Angebot sind insbesondere das ausgefüllte Angebotsschreiben, das Leistungsverzeichnis beziehungsweise Leistungsprogramm mit Preisen und die Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenUntersuchungsumfang und Organisation
Die Leistungen werden im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 im gesamten Verbandsgebiet des Trinkwasserverbandes Verden erbracht.
Das Leistungsvolumen umfasst 18 Positionen, jeweils neun für 2027 und 2028. Die Untersuchungstermine folgen dem verbindlichen Untersuchungsplan und werden frühzeitig mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Probenahmen einschließlich Transport und erforderlicher Tätigkeiten vor Ort sowie die laboranalytischen Untersuchungen nach den jeweils genannten Rechts- und Regelwerken. Die Untersuchungsstelle trägt die Verantwortung für Probennahme, Transport, Lagerung, Gerätschaften und vor Ort erhobene Parameter.
Rohwasser, Förderbrunnen und Mischwasser
Je Jahr sind 26 Förderbrunnen nach den vorgesehenen Programmteilen zu untersuchen, einschließlich der Berechnung der Calcitlösekapazität. Die Untersuchungen erfolgen im Frühjahr, grundsätzlich im Mai.
An den Förderbrunnen PAN 4 und PAN 5 sind vier BTEX-Untersuchungen pro Jahr vorgesehen. Sie umfassen Benzol, Toluol, Ethylbenzol, m-/p-Xylol, o-Xylol und die Summe BTEX und erfolgen im Frühjahr und Herbst.
Je Wasserwerk ist eine Rohmischwasseruntersuchung vorgesehen. Dafür sind je Jahr drei Proben sowie die Berechnung der Calcitlösekapazität ausgewiesen.
Vorfeldmessstellen und Absetzteiche
Die Vorfeldmessstellen werden im Herbst, grundsätzlich im Oktober, untersucht. Das Mengenfeld weist je Jahr 46 Stück aus, während der zugehörige Leistungstext von 42 zu untersuchenden Vorfeldmessstellen spricht. Neben den Programmteilen 1 und 2.1 ohne Chlostridium sind unter anderem Koloniezahl, coliforme Bakterien und Escherichia coli zu untersuchen und die Calcitlösekapazität zu berechnen.
Je Jahr ist aus jedem der drei Wasserwerke eine Schöpfprobe vom Überlauf des Schönungsteichs zu untersuchen. Die drei Absetzteichproben werden im Frühjahr entnommen und auf pH-Wert, Eisen gesamt, Mangan, CSB und abfiltrierbare Stoffe untersucht.
Die Anfahrten zu teilweise unbefestigten Wald- und Feldwegen sind zu berücksichtigen.
Reinwasser im Verbandsgebiet
Je Jahr sind 82 Untersuchungen der TrinkwV-Parametergruppe A vorgesehen. Dazu gehören unter anderem coliforme Bakterien, Escherichia coli, intestinale Enterokokken, elektrische Leitfähigkeit, Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C, Färbung, Geruch, Geschmack, Trübung und pH-Wert.
Die Vorbemerkungen nennen 33 Entnahmestellen für die Parametergruppe A, während die Jahresposition jeweils 82 Einzeluntersuchungen ausweist. Das Angebot muss die aus den Positionsmengen ersichtliche Menge kalkulieren.
Parametergruppe B an Wasserwerksausgängen
Je Jahr sind an Wasserwerksausgängen zwölf vollständige Untersuchungen der Parametergruppe B vorgesehen. Sie umfassen TrinkwV Anlage 1 Teil I, Anlage 2 Teil I einschließlich Pestiziden und Summe Pestizide nach NiLaLi Stand 2026, PFAS 20, PFAS 4, Anlage 2 Teil II einschließlich Summe Nitrat/50 und Nitrit/3 sowie Anlage 3 Teil I mit den dort genannten Härte-, Kapazitäts- und Ionenparametern. Parametergruppe A ist vollständig enthalten.
Zusätzlich sind je Jahr zwölf reduzierte Untersuchungen der Parametergruppe B an Wasserwerksausgängen und im Verbandsgebiet vorgesehen. Diese enthalten TrinkwV Anlage 1 Teil I, Anlage 2 Teil II und Anlage 3 Teil I mit den zusätzlich anzugebenden Härte-, Kapazitäts- und Ionenparametern; Anlage 2 Teil I ist nicht Bestandteil. Auch hier ist Parametergruppe A vollständig enthalten.
Zufallsstichproben und Reaktion auf Abweichungen
Je Jahr sind an 12 Entnahmestellen zusätzliche Zufallsstichproben auf Blei, Kupfer und Nickel vorgesehen. Sie werden im Rahmen der Probe der reduzierten Parametergruppe B durchgeführt; hierfür sind keine zusätzlichen Anfahrtskosten zu kalkulieren.
Bei einer Grenzwertüberschreitung ist innerhalb von 24 Stunden eine Verfolgsprobe durchzuführen. Festgestellte Abweichungen, technische Maßnahmenwerte und radioaktive Parameter sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Berichte, Dateien und Datenübermittlung
Für sämtliche Untersuchungen sind die für Berechnungen erforderlichen Parameter zu ermitteln und in den Untersuchungsberichten anzugeben.
Die Berichte sind dem Auftraggeber schriftlich sowie als PDF, Excel- und DAT-Datei zu übergeben. Reinwasseranalysen sind zusätzlich den zuständigen Gesundheitsämtern Verden beziehungsweise Nienburg als PDF- und DAT-Datei zu übermitteln. Der zusätzliche Datenaustausch erfolgt über die SHAPTH-Plattform nach dem XWasser-Standard.
Ausrüstung und Abrechnung
Für die Untersuchungen an Brunnen und Vorfeldmessstellen ist ein für Wald- und Feldwege geeignetes geländegängiges Fahrzeug vorzuhalten. Rechnungen sind ausschließlich in elektronisch zugelassener Form zu stellen.
Soweit keine andere Regelung enthalten ist, sind Fahrtkosten und erforderliche zusätzliche Kosten in die Einheitspreise einzukalkulieren. Jede Position wird nach vollständiger Erfüllung und Vorliegen des zugehörigen Untersuchungsberichts abgerechnet; Mengenmehrungen und Mengenminderungen sind möglich.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAkkreditierte Trinkwasseruntersuchung
Die Untersuchungen müssen durch eine akkreditierte Untersuchungsstelle im Sinne der TrinkwV durchgeführt werden. Die Tätigkeiten müssen im akkreditierten Bereich nach DIN EN ISO/IEC 17025 ausgeübt werden. Zusätzlich sind das untergesetzliche Regelwerk der TrinkwV, die Empfehlung des UBA vom 18.12.2018 und die DAkkS-Anforderungen 71 SD 4 011 einzuhalten.
Probenahme und Qualitätssicherung
Der Untersuchungsauftrag muss die zugehörige Probenahme einschließen. Externe Probenehmer müssen in das Qualitätsmanagementsystem der Untersuchungsstelle eingebunden und in ihrer Unparteilichkeit abgesichert sein. Die Untersuchungsstelle trägt die Verantwortung für die gesamte Probennahme, auch wenn diese durch externe Probenehmer erfolgt.
Betriebliche Voraussetzungen
Der Auftragnehmer muss die erforderliche Vor-Ort-Tätigkeit, den Probentransport, die Lagerung, die Gerätschaften und die vor Ort erhobenen Parameter sicherstellen. Für Brunnen und Vorfeldmessstellen ist ein geländegängiges Fahrzeug für Wald- und Feldwege bereitzustellen.
Vergleichbare Leistungen und Personal
Die Eigenerklärung sieht vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren vor. Bei Eingang in die engere Wahl sind drei Referenzen mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum sowie die jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre und die vorgesehenen Leitungspersonen anzugeben. Das Unternehmen muss die für die Ausführung erforderlichen Beschäftigten bereitstellen.
Unternehmensbezogene Anforderungen
Das Angebot muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen und die Anforderungen an die Rechtsform erfüllen. Die Eigenerklärung ist zu Insolvenz und Liquidation, Zuverlässigkeit und Ausschlussgründen, ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abzugeben. Berufsregistereintragungen sind gegebenenfalls nachzuweisen.
Formale Nachweise
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig mit dem Angebot einzureichen. Bei Eingang in die engere Wahl können Bestätigungen und Bescheinigungen, insbesondere zur Eignung, Steuer- und Berufsregistereintragung sowie zur Tätigkeit im akkreditierten Bereich, gesondert innerhalb einer gesetzten Frist verlangt werden. Nicht fristgerecht oder unvollständig vorgelegte Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Bei Eingang in die engere Wahl sind drei vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren nachzuweisen.
Für jede Referenz sind Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum anzugeben. Ein Mindestauftragswert wird nicht genannt.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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