Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird gebaut?
An der Bundesstraße 188 in Gifhorn werden zwei bestehende Brücken – eine über die Aller und eine über den Allerflutgraben – abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Für die Bauzeit werden zusätzlich Behelfsbrücken und Umfahrungen hergestellt, damit der Verkehr weiter fließen kann.
Wer schreibt aus?
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Wolfenbüttel) sucht im offenen Verfahren ein Bauunternehmen.
Worauf kommt es an?
Der Zuschlag geht ausschließlich an das günstigste Angebot (100 % Preis). Bieter müssen ihre Eignung nachweisen, z. B. mit Referenzen zu vergleichbaren Brückenbauprojekten, einem Mindestumsatz von 5 Mio. € und qualifiziertem Personal.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbergeordnete Leistungsbeschreibung
Was ist zu tun?
An der B 188 in Gifhorn werden zwei bestehende Brückenbauwerke abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Während der gesamten Bauzeit ist eine leistungsfähige Verkehrsführung über Behelfsbrücken und Umfahrungen sicherzustellen.
Umfang im Überblick:
Erfüllungsort:
Gifhorn (38518), Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis: Sämtliche Leistungen sind in einem einzigen Los gebündelt; eine Aufteilung in Fachlose erfolgt nicht.
Abwicklung und Rahmenbedingungen
Verkehrssicherung und Baustellenabwicklung
Der Verkehr auf der B 188 ist während der gesamten Bauzeit über Behelfsbrücken und Umfahrungen aufrechtzuerhalten. Die hierfür nötigen Verkehrssicherungsarbeiten an Arbeitsstellen müssen durch eine nach MVAS qualifizierte Verantwortliche Person geleitet werden.
Abfall- und Entsorgungslage
Beim Rückbau der Bestandsbauwerke und bei den Erdarbeiten fallen sowohl nicht gefährliche als auch gefährliche Abfälle an. Für beide Kategorien sind Entsorgungsnachweise nach den einschlägigen Formblättern vorzulegen.
Rechnungsstellung
Die Rechnungen sind getrennt nach den unterschiedlichen Kostenträgern gemäß separater Bauabrechnungsvereinbarung zu stellen. Abschlags- und Schlusszahlungen folgen der VOB/B.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung und rechtliche Stellung
Berufliche Befähigung
Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder Gewerbeanmeldung) ist nachzuweisen.
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen, müssen jedoch als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit einem bevollmächtigten Vertreter auftreten.
Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1–10 GWB sowie nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestumsatz
Gefordert ist ein durchschnittlicher Mindestumsatz von 5 Mio. €, nachzuweisen durch eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder durch testierte Jahresabschlüsse.
Weitere finanzielle Nachweise
Sicherheiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen
Nachweis vergleichbarer Brückenbauleistungen (Rückbau und/oder Ersatzneubau) aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, einschließlich Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung der wichtigsten Bauleistungen. Ältere Referenzen können berücksichtigt werden, wenn der Wettbewerb dies erfordert.
Personal und Qualifikation
Technische Ausstattung
Beschreibung der für die Maßnahme vorgesehenen Geräte und technischen Ausrüstung.
Umwelt und Lieferkette
Vergleichbare Brückenbauleistungen (Rückbau und/oder Ersatzneubau) der letzten bis zu 5 Kalenderjahre, ggf. auch älter zur Sicherung des Wettbewerbs
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis; Angaben gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘