Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadtwerke Schorndorf GmbH schreiben Bauleistungen für den Neubau eines Trinkwasser-Hochbehälters am Ottilienberg in Schorndorf öffentlich aus. Die Leistung besteht aus zwei großen Teilen: Zum einen muss bergseitig eine Bohrpfahlwand mit Spritzbetonausfachung und zwei Ankerlagen als Baugrubensicherung hergestellt werden. Zum anderen sind umfangreiche Abbruch- und Entsorgungsarbeiten am bestehenden Hochbehälter (zwei Wasserkammern mit Bedienhaus) in mehreren Phasen durchzuführen.
Das Angebot wird elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bieter müssen nachweisen, dass sie Erfahrung im Bau von Trinkwasserbehältern haben (mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre) und die einschlägigen DVGW-Anforderungen erfüllen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Wertungssumme)100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbergeordnete Rahmenbedingungen
Bohrpfahlwand – Baugrubensicherung
Abbruch- und Rückbauarbeiten
Schadstoff-, Sicherheits- und Entsorgungsthemen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage und Ausschlussgründe
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Trinkwasserbau
Material- und Ausführungsanforderungen
Präqualifikation und Eignungsleihe
Mindestens 3 Trinkwasserbehälter als Referenz (Bau von Trinkwasserbauwerken nach DIN 2000); Erfüllung DVGW W 316-1 und W 316-2
Je Referenz: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang mit Mengen, durchschnittlich eingesetzte Arbeitnehmer, besondere technische/gerätespezifische Anforderungen, Baumaßnahmenart, vertragliche Bindung (Haupt-ARGE/NU), Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung. Auch für Nachunternehmer im Trinkwasserbereich verbindlich.