Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Landeshauptstadt Dresden schreibt die Entkernung des Schulgebäudes am Höckendorfer Weg 2 in Dresden-Kleinpestitz inklusive Schadstoffentsorgung aus. Das Gebäude (Baujahr 1981) soll im Rahmen der geplanten Erweiterung und Sanierung der Universitätsgemeinschaftsschule (Klassen 1–12) vollständig entkernt und schadstoffsaniert werden.
Gefordert sind unter anderem:
Verfahrensart: Offenes Verfahren (VOB/A-EU), kein Nebenangebot, keine Nachunternehmer. Angebote werden ausschließlich elektronisch über eVergabe.de eingereicht. Angebotsfrist: **29.06.2026
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArbeitssicherheit, Schutzmaßnahmen und Gerüstbau
Aufbau und Vorhaltung eines Arbeits- und Schutzgerüsts der Lastklasse 4 (ca. 2.250 m²) als zwingende Voraussetzung für alle Demontage- und Sanierungsarbeiten. Erschütterungsarme Bohr- und Sägenwerkzeuge sind zu verwenden. Die Standsicherheit der verbleibenden Bauteile im Bauzustand ist jederzeit durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Die zulässige Auflast aus Bauschutt auf Geschossdecken ist auf max. 300 kg/m² begrenzt. Tägliche Grobreinigung: Das Gebäude ist während der Demontage sauber zu halten, täglich besenrein zu verlassen, und demontiertes Material ist täglich aus dem Gebäude zu entfernen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine besenreine Übergabe der Räume. Der Auftragnehmer hat zudem eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse zu erstellen und dem SiGeKo unaufgefordert vor Beginn der Arbeiten vorzulegen sowie Betriebsanweisungen und Arbeitspläne zu erstellen.
Rückbau Dach, Fassade und Fenster
Abbruch und Rückbau im Innenbereich (Böden, Wände, Türen, Ausstattung)
Demontage und Entsorgung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
Heizungs- und Sanitärinstallationen (u. a. 200 Plattenheizkörper, Warmwasserspeicher, Waschbecken, Klosettbecken, Urinale, Ausgussbecken, Trinkbrunnen, Armaturen, Rohrleitungen aus Stahl/verzinkt/Edelstahl/Guss/Kunststoff, Isolierungen aus Mineral-/Glaswolle, Brandschutzklappen, Zirkulationspumpen). Elektroinstallationen (NSHV, Unterverteiler, SIBE-Anlage, Leuchtstofflampen, Schalter/Steckdosen, Kabelkanäle, Kabelrinnen, Rohre, ca. 2.500 m Kabel/Leitungen bis 5 × 25 mm² sowie stärkere Querschnitte bis 5 × 70 / 5 × 150 mm², FM-/Datenleitungen, Fernmeldeverteiler/Datenschränke). Leuchtstoffröhren sind als gesonderte Position zu entsorgen.
Hinweis Elektro: NSHV, Unterverteiler und SIBE-Anlage sind spannungsfrei zu schalten, Kabel fachgerecht abzuklemmen und zu entsorgen. Rohrisolierungen mit WHO-Fasern sind nach TRGS 521, asbesthaltige Flanschdichtungen („Kautasit") nach TRGS 519 zu behandeln.
Schadstoffsanierung – betroffene Materialien und Regelwerke
Die Schadstoffsanierung erfolgt vor Öffnung des Gebäudes (vor weiteren Rückbauarbeiten). Die demontierten Schadstoffe sind vollständig auf Grundlage von TRGS 512, TRGS 519, TRGS 521 und TRGS 551 zu beseitigen. Asbesthaltige Materialien werden als gefährlicher Abfall AVV 170603* entsorgt.
Weitere Schadstoffuntersuchungen können bei Bedarf durch den AN erfolgen; ein Schadstoffuntersuchungsbericht vom 19.09.2022 liegt bereits vor.
Abfallmanagement, Entsorgung und Dokumentation
Der Auftragnehmer wird Abfallerzeuger und übernimmt alle Pflichten zur ordnungsgemäßen Entsorgung nach KrWG und Nachweisverordnung. Abfälle sind nach Abfallfraktionen (AVV-Codes, z. B. 170103, 170107, 170203, 170204*, 170302, 170303*, 170407, 170603*, 170604, 170802, 170904, 200121*) zu trennen, zu erfassen und vorrangig zu verwerten (Verwertung vor Beseitigung gemäß § 6 KrWG). Gefährliche Abfälle sind einer Andienungspflicht zu unterziehen.
Mit dem Angebot ist ein Entsorgungsplan gemäß § 47 Abs. 3 KrWG / § 8 GewAbfV (vereinfachte Fassung) einzureichen (erweiterte Fassung nach Zuschlag). Während und nach der Ausführung sind je Abfallart folgende Nachweise zu erbringen:
PSA bei Demontage von Glas-/Mineralwolle: Einweg-Schutzanzug, Schutzbrille, Lederhandschuhe, FFP2-Atemschutzmaske; Verpackung in staubdichte Big-Bag-Säcke. Leuchtstoffröhren werden in einer gesonderten Position entsorgt. Deponiegebühren sind in die Einheitspreise einzurechnen, keine gesonderte Berechnung. Bei Abschluss ist die vollständige Abfall- und Entsorgungsdokumentation zu übergeben: 1× Original, 1× digital, 2× lesbare Papierkopie.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Sachkunde für Schadstoffentsorgung (Pflichtnachweise)
Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass der verantwortliche Bauleiter bzw. Aufsichtführende deutschsprachig sowie vor Ort und telefonisch erreichbar ist und über folgende Qualifikationen verfügt:
Zusätzlich werden Erfahrung mit Arbeiten in kontaminierten Bereichen, fachlich geeignetes Aufsichtspersonal für Überwachung und Leitung, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sowie von Betriebsanweisungen und Arbeitsplänen vorausgesetzt. Die Einhaltung von VOB/B, VOB/C, DIN 18459, UVV, LBO und AEB ist verpflichtend.
Allgemeine Eignung (Unternehmen)
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften sind zugelassen, müssen jedoch gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen (Erklärung in Textform aller Mitglieder; Formblatt 234). Nachunternehmer sind in diesem Verfahren NICHT zugelassen. Unteraufträge / Eignungsleihe über Formblatt 235 sind daher hier nicht anwendbar; das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) ist nur insoweit relevant, wie es im Einzelfall zutrifft.
Zuschlags- und Wertungskriterien
Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssumme berücksichtigt Nachlässe, den Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel sowie Instandhaltungsangebote. Für Angebote von Werkstätten für Behinderte wird ein Bonus von 15 % berücksichtigt. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen, sofern jedes aus sich heraus zuschlagsfähig ist. Der nicht abgegebene Wartungspreis (Wartungslaufzeit 4 Jahre, ohne Barwertfaktor) führt zum Ausschluss des Angebots. Verhandlungen finden im offenen Verfahren nicht statt.
3 vergleichbare Eigenreferenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren mit Bezug zu Schadstoffentsorgung, Entkernung und/oder nichtkonstruktivem Rückbau (Asbest, Mineralwolle, teer-/PAK-haltige Materialien)
Pro Referenz sind anzugeben: 1) Referenzgeber (mit Ansprechpartner), 2) Bezeichnung des Bauvorhabens, 3) Art der ausgeführten Leistung, 4) Ort der Ausführung, 5) Auftragssumme, 6) Ausführungszeit, 7) vertragliche Bindung, 8) Art der Baumaßnahme, 9) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme. Maßstab: Nachweis geeigneter vergleichbarer Arbeiten als Eignungsnachweis für den verantwortlichen Bauleiter / Aufsichtführenden für Schadstoffentsorgung.