Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von Böden der Lagerplätze K 117, K 127, K 131, K 138, K 154, K 305, K 334 und K 403 im Landkreis Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück (Fachdienst 9 – Straßenbau und Unterhaltung) schreibt im offenen Verfahren nach VOB/A die Entsorgung von Böden auf acht Lagerplätzen entlang von Kreisstraßen öffentlich aus. Die Rahmenvereinbarung betrifft die Standorte K 117, K 127, K 131, K 138, K 154 (KSM Nord) und K 305, K 334, K 403 (KSM Süd). Auftraggeber ist die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück (Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück). Die Leistung umfasst das Laden, den Transport und die fachgerechte Entsorgung von Bodenmaterial, Baggergut, Bauschutt und Schlämmen in unterschiedlichen Schadstoff- und Deponieklassen (EBV-Klassen BM-0 bis BM-F3, RC-1 bis RC-3, Deponieklassen DK 0 bis DK III) sowie die anschließende Reinigung und Wiederherstellung (inkl. Rasenansaat) der Lagerflächen. Die Entsorgung erfolgt nach den Regeln der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV). Für gefährliche Abfälle ist die Andienung an die Niedersächsische Gesellschaft für Standortförderung (NGS) vorgesehen. Bieter müssen Eigenerklärungen zur Eignung, Erklärungen nach § 4 Abs. 1 NTVergG (Mindestentgelt) und § 12 NTVergG sowie ein Leistungsverzeichnis mit Preisen abgeben. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis).
