Verwertung sperriger Mischfraktionen von den Wertstoffhöfen und Containersperrgut (ASN 20 03 07)
Verwertung sperriger Mischfraktionen von den Wertstoffhöfen und Containersperrgut (ASN 20 03 07)
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Verwertung sperriger Mischfraktionen von den Wertstoffhöfen und Containersperrgut (ASN 20 03 07)
Was wird beschafft? Die Landeshauptstadt Kiel sucht für ein Jahr (2027) einen Entsorgungsfachbetrieb, der gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Abfallschlüssel 17 09 04) annimmt, verwiegt und gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz verwertet. Pro Jahr können bis zu 1.200 Mg anfallen. Der Auftragnehmer tritt als „Beauftragter Dritter" auf und muss für die gesamte Vertragslaufzeit zertifiziert sein. Was ist zu tun? Angebot bis spätestens 27. Oktober 2026
Die Landeshauptstadt Kiel (Abfallwirtschaftsbetrieb) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Sperrgut (Abfallschlüssel 20 03 07) aus der Straßensammlung und von illegalen Müllablagerungen im Stadtgebiet Kiel aus. Das Sperrgut wird vom Auftraggeber in Pressfahrzeugen zur Übergabestelle des Auftragnehmers gebracht. Dieser muss es übernehmen, verwiegen und gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig verwerten; nicht verwertbare Anteile sind zu beseitigen. Elektroaltgeräte, Metalle und Altholz sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistung. Vertragslaufzeit: 01.01.2027 – 30.06.2028 (ca. 18 Monate) Höchstmenge: 5.775 Mg (3.850 Mg in 2027, 1.925 Mg im ersten Halbjahr 2028) Zuschlag: auf den niedrigsten Preis Pflicht: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG Das Angebot ist elektronisch über das DTVP-Portal einzureichen, spätestens bis zum 20.10.2026 um 08:10 Uhr.
Die Stadt Flensburg schreibt für die Jahre 2027 und 2028 die Entsorgung und Verwertung von Sonderabfällen aus der Kleinmengensammlung von Privathaushalten als Rahmenvertrag aus. Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb soll am Recyclinghof (Schleswiger Straße 95a, Flensburg) Behälter bereitstellen, die Sonderabfälle regelmäßig abholen, gefahrgutrechtlich transportieren und fachgerecht entsorgen bzw. verwerten. Das Wichtigste: Vertragslaufzeit: 01.01.2027 – 31.12.2028 (24 Monate) Regelsammlung: jeden Donnerstag, 8:30–15:00 Uhr Zuschlag allein nach Preis Angebote ausschließlich elektronisch über www.dtvP.de Angebotsfrist: 07.10.2026, 08:00 Uhr Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Es gibt keine Lose und keine Nebenangebote.
Errichtung und Betrieb der Wertstoffhöfe im Kreis Steinburg vom 01.01.2030 bis 31.12.2049
Öffentliche Ausschreibung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) zur Entsorgung von Bankettböden an Bundesstraßen im Jahr 2026. Worum es geht: Etwa 25.800 Tonnen Bodenmaterial (Bankettböden) müssen von Außenlagern gelöst, geladen, zur Annahmestelle transportiert (max. 100 km) und dort fachgerecht als mineralischer Ersatzbaustoff (Klassen BM-O, BM-FO, BM-F1, BM-F2) entsorgt bzw. verwertet werden. Hinzu kommen Beprobung und Analyse von 105 Bodenproben. Verfahren: Offenes Verfahren nach EU-Vergaberecht, Zuschlag nach Preis. Angebote müssen elektronisch über die Plattform meinauftrag.rib.de eingereicht werden. Leistungszeitraum ist vom 29.10.2026 bis 30.11.2026.
Der Zweckverband Ostholstein schreibt im offenen Verfahren eine Rahmenvereinbarung über die Sammlung, den Transport und die fachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle aus drei Recyclinghöfen (Nord in Heiligenhafen/Neuratjensdorf, Mitte in Neustadt i.H., Süd in Bad Schwartau) aus. Bieter müssen unter anderem: ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat (Efb) vorlegen, Anlagen- und Transportgenehmigungen nachweisen, Referenzen aus den letzten zwei Jahren für vergleichbare Leistungen einreichen, ein Verwertungskonzept mit benannter Behandlungsanlage abgeben, Festpreise (ohne BEHG-Anteil, dieser wird separat monatlich abgerechnet) kalkulieren, das Angebot elektronisch über das Vergabeportal Deutsche eVergabe einreichen. Die Angebotsfrist endet am 22.09.2026 um 11:00 Uhr, die Bindefrist läuft bis zum 27.10.2026. Der Vertrag startet am 01.01.2027 mit einer Erstlaufzeit von 24 Monaten und kann maximal bis zum 31.12.2030 verlängert werden.
Die AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH schreibt die Abholung, den Transport und die Entsorgung von Grünabfall (Abfallschlüssel AVV 20 02 01) von ihren Recyclinghöfen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn aus. Pro Jahr fallen insgesamt rund 8.800 Mg Grünabfall an, verteilt auf vier bzw. fünf Lose. Vertragsbeginn ist der 01.01.2027, die Laufzeit beträgt zwei Jahre mit Option auf ein weiteres Jahr. Bieter müssen ihre Angebote bis zum 05.10.2026 um 10:00 Uhr elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) einreichen. Erwartet werden unter anderem ein vollständig ausgefülltes Angebotsformular mit Bietererklärung, Nachweise zur Eignung (z. B. Entsorgungsfachbetrieb-Zertifizierung), ausgefüllte Preisblätter sowie Angaben zu den eingesetzten Behandlungsanlagen und Containern.
Abholung, Transport und ordnungsgemäße Entsorgung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) und Holz A I-III (AVV 20 01 38) von Recyclinghöfen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn. Die Ausschreibung umfasst vier Lose. Interessierte Unternehmen können ein oder mehrere Lose anbieten. Angebote müssen vollständig als PDF über das Online-Vergabeportal DTVP eingereicht werden.
Errichtung und Betrieb der Wertstoffhöfe im Kreis Steinburg vom 01.01.2030 bis 31.12.2049
Der Kreis Steinburg schreibt den Bau und den 20-jährigen Betrieb von drei Wertstoffhöfen (Recyclinghöfen) aus: einen zentralen Hof in Itzehoe (Los 1) sowie zwei weitere in den Regionen Süd (Los 2) und Ost (Los 3). Die Bieter stellen die Grundstücke selbst, errichten die Anlage mit Containern, Waage und EDV für Self-Service und betreiben sie – inklusive Annahme von Sperrmüll, Grünabfall, Elektroschrott, Bauschutt, Problemabfällen etc. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (Preis); angeboten werden kann für ein Los oder für Kombinationen (mit Rabatt). Angebote müssen bis zum 10.09.2026 um 23:59 Uhr elektronisch über www.bi-medien.de eingereicht werden. Es gelten Eignungsanforderungen (u.a. Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat und mindestens eine Referenz für den Betrieb einer öffentlich zugänglichen Abfallannahmestelle aus den letzten 5 Jahren).
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Letzte Aktualisierung: 10. September 2026
Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein
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