Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Stadt Moosburg a.d. Isar für eine Baustromanlage (Stromversorgung und Beleuchtung) beim Erweiterungsbau der Theresia-Gerhardinger-Grundschule (Nord).
Die Anlage muss die komplette Baustelle 24 Monate lang (September 2026 bis September 2028) mit Baustrom und Baubeleuchtung versorgen. Dazu gehören ein Anschlussschrank mit Wandlermessung (bis 200 kVA), Haupt- und Gruppenverteiler, zwei Kranverteiler, zehn Baustromkästen sowie mobile Lichtmasten und LED-Beleuchtung. Der Aufbau erfolgt in bis zu 6 Abrufschritten, der Rückbau in bis zu 3 Teilabschnitten.
Angebote müssen bis spätestens 14.07.2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
- Beschleunigungsregelung (Bauzeit/Bauende)
Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Mit dem Angebot ist ein Bauzeitenplan (Balkenplan) abzugeben.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Bestimmungen
Baustromversorgung
Baustellenbeleuchtung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Zulassung
Finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit
Zuverlässigkeit und Rechtstreue
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Sicherheiten
Vergleichbare Leistungen im Bereich Baustromversorgung / Elektroinstallation auf Baustellen
Vergleichbare Leistung mit Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eigenem Personal, durchschnittlicher Arbeitnehmerzahl, Baumaßnahmenart (Neubau/Umbau/Denkmal), vertraglicher Bindung (Hauptunternehmer/ARGE/Nachunternehmer) und Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung