Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (offenes Verfahren) für Rohbau- und Tiefbauarbeiten an der Promenadenschule in Jülich.
Die Stadt Jülich erweitert und saniert im 3. Bauabschnitt die Grundschule Promenadenschule. Dazu gehört die Aufstockung eines eingeschossigen Anbaus um ein weiteres Geschoss, der Einbau eines behindertengerechten Aufzugsschachts sowie umfangreiche Sanierungen im Altbau. Die Arbeiten umfassen Baustelleneinrichtung, neue Regenwasserhausentwässerung, Rückbau von Teilen des Schulhofs und alter Fundamente, Errichtung eines Aufzugsschachts in Sichtbeton, statische Ertüchtigungen, Rückbau von Kamin, Lehrküche und WC-Anlagen, Herstellung neuer Türöffnungen sowie Pflaster- und Asphaltarbeiten im Schulhof – alles im laufenden Schulbetrieb.
Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos (keine Aufteilung in Fachlose). Angebote müssen bis zum 21.07.2026 um 12:00 Uhr vorliegen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
Großzügige Baustelleneinrichtung mit Teilsperrung der Frankenstraße:
Neubau Regenwasserhausentwässerung
Rückbau Schulhof und Fundamente
Aufzugsschacht und statische Ertüchtigungen
Umbau Altbau
Wiederherstellung Außenanlagen (Schulhof)
Abfallentsorgung und Dokumentation
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausschlussgründe
Compliance und vertragliche Bedingungen
Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 1 VOB/A nachzufordern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nachforderung. Auf Verlangen sind u. a. nachzureichen: