Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvertrag des Landes Berlin für die kurzfristige Sicherung von Gefahren- und Arbeitsstellen an Ingenieurbauwerken (Brücken, Kreuzungsbauwerke, Landesstraßentunnel) auf Stadtstraßen und Bundesstraßen (Ortsdurchfahrten).
Kernleistung: Aufbau, Vorhalten, Warten und Abbau von Verkehrssicherungen (Schilder, Absperrgeräte, Vorwarntafeln) nach RSA-21, ZTV-SA 21 und StVO. Auch Absicherung von Bauwerksprüfungen, Unfallbeseitigung und Gefahrenabwehr. Einsatz erfolgt kurzfristig auf Abruf, ca. 25% der Maßnahmen in Nachtstunden oder an Sonn-/Feiertagen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotssumme der Leistungspositionen gemäß Leistungsverzeichnis60%
Wertungssumme der Leistungspositionen (LV) des Angebotes bzw. das Auf- bzw. Abgebot auf die Leistungspositionen
- Stundenverrechnungssätze für Leistungen, die nicht im LV enthalten sind30%
Stundenverrechnungssätze für nicht im LV enthaltene Leistungen
- Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen oder Leistungen10%
Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen und Leistungen
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich & Einsatzorte
Kurzfristige Sicherung von Gefahren- und Arbeitsstellen auf Stadtstraßen und Bundesstraßen (Ortsdurchfahrten) in Berlin für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Einsatzorte:
Verkehrsbehördliche Abstimmung
Sicherungsmaßnahmen – Kernleistung
Einzelne Materialien und Geräte
Verkehrsschilder (LV 01.01):
Absperrgeräte und Warneinrichtungen (LV 01.02):
Technik (LV 01.03):
Einzelne Auftragsmaßnahmen (LV 02.00):
Vorarbeiten & Unfallbeseitigung
Abrechnung & Preisstruktur
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Anforderungen
Fachliche Eignung (Referenzen)
Ausschlussgründe
Zwingende Ausschlüsse (u. a. rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten wie Betrug, Bestechung, Geldwäsche, Menschenhandel, Terrorismusfinanzierung sowie schwere Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände).
Fakultative Ausschlüsse u. a. bei:
Eigenerklärung erforderlich, dass weder gegen das Unternehmen noch zurechenbare Personen entsprechende Strafen/Geldbußen vorliegen und dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Leistungsausführung (insb. Berufsausübungserlaubnis) erfüllt sind.
Selbstreinigung ist nach § 125 GWB möglich.
Compliance-Erklärungen
Unteraufträge, Eignungsleihe, Bietergemeinschaften
Registerabfragen & Statistikpflichten
Verkehrssicherungsmaßnahmen für Gefahren- und Arbeitsstellen
Vergleichbare Maßnahmen zur kurzfristigen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen/Bauwerken; Nachweis per Referenzliste mit Ansprechpartnern