Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Öffentliche Ausschreibung eines Zeitvertrags (Rahmenvereinbarung) über Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau für Liegenschaften des Landes Baden-Württemberg im Bodenseekreis-West (Bereich 6: Überlingen/Meersburg).
Was wird gemacht?
Wie läuft der Vertrag ab?
Die Leistungen werden bei Bedarf einzeln abgerufen – es gibt eine geschätzte Jahresvolumen von ca. 105.000 €, der Vertrag läuft ab 01.10.2026 (max. 4 Jahre mit Verlängerungsoption).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Geltungsbereich des Vertrags
Rahmenvereinbarung (Zeitvertrag) ohne Losaufteilung – eine einzige Rahmenvereinbarung, ein Auftragnehmer.
Erd- und Oberbodenarbeiten
Verbau-, Drän- und Kanalarbeiten
Mauerarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Pflaster- und Asphaltarbeiten
Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
Gerüst- und Baustelleneinrichtung
Stundenlohnarbeiten und Materiallieferungen
Allgemeine Ausführungsanforderungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Leistungsfähigkeit (Unternehmen)
Zuverlässigkeit und rechtliche Voraussetzungen
Nachweis der Eignung
Tariftreue und Mindestentlohnung (LTMG)
Vergleichbare Bauleistungen (Erd-, Mauer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten)
Mit Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblichem Leistungsumfang mit Mengenangaben, durchschnittlicher Arbeitnehmerzahl, besonderen technischen Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertraglicher Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierten Gewerken; Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung. Nur auf Verlangen der Vergabestelle bei Eingang in die engere Wahl.