Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) beschafft im Auftrag der Stadtentwässerung Hannover zwei Elektro‑Transporter (E‑Nutzfahrzeuge). Die Fahrzeuge sind frei Verwendungsstelle an die Hansastraße 42 in 30419 Hannover zu liefern – inklusive aller Nebenkosten wie Fracht, Überführung und Maut.
Wichtige Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Reaktionszeit Instandsetzung (Kundendienst)10%
Welche Reaktionszeit kann gewährleistet werden, in der mit der Instandsetzung begonnen wird. 24h-12h = 0 Punkte, 11,99h-6h = 7 Punkte, 5,99h-0h = 10 Punkte.
- Ersatzteillieferfristen10%
Welche Ersatzteillieferfristen können garantiert werden. ≥ 3 Tage = 0 Punkte, 2 Tage = 7 Punkte, 1 Tag = 10 Punkte.
- Ersatzteilbringdienst täglich verfügbar0%
Angabe ob ein Ersatzteilbringdienst täglich zur Verfügung steht. Nein = 0 Punkte, Ja = 10 Punkte. (0 oder 10 = 10 GP)
- Zusätzliche Garantiezeit (allgemein)10%
Zusätzliche Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum von 24 Monaten hinaus. Pro gewährten Garantiemonat 0,25 Punkte.
- Zusätzliche Garantiezeit Antriebsbatterie10%
Zusätzliche Garantiezeiten auf die Antriebsbatterie über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum von 24 Monaten hinaus. Pro gewährten Garantiemonat 0,25 Punkte.
Z = L/P, wobei L = Punkte Bewertungskriterien gemäß Leistungsverzeichnis und P = Punkte Gesamtpreis je Los brutto. Die Spanne der Circa-Kriterien beträgt +/- 3%. Bei möglichen Zwischenpunkten wird linear errechnet und gerundet.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand
Lieferzeit und -abstimmung
Abnahme und Übergabe
Gewährleistung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsnachweis über Eigenerklärung
Die Eignung wird durch eine Eigenerklärung zu den Ausschlusskriterien nach §§ 123 f. GWB nachgewiesen. Bei jeder Frage mit 'Nein' ist der Sachverhalt und ggf. die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen darzulegen. Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer müssen jeweils eigene Erklärungen abgeben.