Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) schreibt Reinigungsleistungen für ihre Akademie in Dresden (Gebäude 8, Königsbrücker Landstraße 4b) aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst die regelmäßige Unterhaltsreinigung der Innenräume und Außenanlagen, Los 2 die Glas- und Rahmenreinigung der Fenster und Fassaden. Beide Verträge laufen 24 Monate (01.10.2026 bis 30.09.2028), Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (Preis 30 %, Auftragsausführung 70 %). Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport.de einzureichen. Eine Pflicht-Objektbesichtigung am 30.06.2026 ist Teilnahmevoraussetzung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Gesamtsumme inkl. MwSt.30%
Niedrigster Preis erhält 30 Punkte, weitere Angebote nach Formel: Niedrigstpreis x 30 / eigener Preis
- Auftragsausführung70%
Bewertet werden Einarbeitung/Schulung, interne Organisation, Personalverfügbarkeit, Reservekräfte, Arbeitsschutz, Vorgehensweise, Qualitätskontrollen, Beschwerdemanagement, Nachhaltigkeit und technische Ausstattung
Punktzahl Preis = (Niedrigstpreis x 30) / Preis Bieter; Gesamtpunkte = Punkte Preis (max. 30, Gewicht 30%) + Punkte Auftragsausführung (max. 70, Gewicht 70%)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGemeinsame Rahmenbedingungen
Erfüllungsort: BGW Akademie Dresden, Gebäude 8, Königsbrücker Landstraße 4b, 01109 Dresden.
Vertragslaufzeit: 24 Monate (01.10.2026 – 30.09.2028). Vertrag beginnt am 01.10.2026; eine 6-monatige Probezeit (bis 31.03.2027) ist vorgesehen, in der mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden kann.
Reinigungszeiten: Die regelmäßigen Arbeiten erfolgen montags bis freitags zwischen 05:15 und 14:00 Uhr. Die genauen Zeiten sind vor Auftragsbeginn mit der BGW abzustimmen.
Sprache: Deutsch (fließend in Wort und Schrift) für das eingesetzte Personal. Alle Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Nachhaltigkeit: Es dürfen nur umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel sowie strom- und wassersparende, ergonomische Techniken und Geräte eingesetzt werden. Für jedes Reinigungsmittel sind Sicherheitsdatenblätter, technische Datenblätter und Gebrauchsanweisungen vorzuhalten. Jährliche Schulungen des Personals sind zu dokumentieren.
Dokumentation: Im Auftragsfall ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Reinigungsplan zu erstellen. Verbrauchsmaterialien (Papierhandtücher, Seife, Desinfektionsmittel, Toilettenpapier, Handcreme) werden vom Auftraggeber gestellt.
Qualitätskontrolle: Vierteljährlich findet eine gemeinsame Qualitätskontrolle mit BGW-Beschäftigten statt. Etwaige Mängel sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen.
Reinigungsintervalle und Sonderleistungen
Die Reinigung erfolgt nach festgelegten Intervallen: 1× bis 5× wöchentlich, monatlich, zweimonatlich, jährlich, halbjährlich (vor/nach Heizperiode am 30.04. und 30.09.) oder vierteljährlich. Fällt ein Reinigungstag auf einen Feiertag, wird am nächsten Arbeitstag gereinigt.
Zusätzlich zur Regelleistung sind in beiden Losen Stundenlohnarbeiten auf Abruf vorzuhalten (eigene Position im Leistungsverzeichnis). Für Wochenendseminare können kurzfristige Reinigungen erforderlich werden – auch samstags/sonntags, mit entsprechenden prozentualen Zuschlägen.
Zuschlagskriterien (Wertung)
Die Wertung erfolgt mit zwei Kriterien:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage und Zuverlässigkeit
Ausschlussgründe: Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB (z. B. rechtskräftige Verurteilungen, Geldbußen nach § 30 OWiG) und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Dazu zählen u. a. Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht, Insolvenz, schwere Verfehlungen, Kartellverstöße, Interessenkonflikte, mangelhafte Auftragserfüllung in der Vergangenheit und Täuschung. Eigenerklärung über Anlage 3.
Arbeitsrechtliche Zuverlässigkeit: Keine Verstöße nach § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und keine Mindestlohnverstöße nach MiLoG. Eigenerklärung über Anlage 3.
Befähigung zur Berufsausübung: Eintragung im Handels- oder Berufsregister oder vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate zum Angebotsschluss).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz: Angabe des Jahresgesamtumsatzes (netto) und des Umsatzes mit vergleichbaren Reinigungsleistungen jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es gibt keine Mindestumsatz-Anforderung und keine Pflicht zur mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit.
Versicherung: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (inkl. Schlüsselverlust) oder einer vergleichbaren EU-Versicherung mit Mindestdeckungssumme 2 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Bietergemeinschaften genügt die gemeinsame Erreichung der Summe.
Datenschutz: Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit, Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit (Anlage 9) ist verbindlich abzugeben. Mitarbeiter sind entsprechend zu verpflichten.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen: Mindestens 3 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Leistungen nach dem 01.01.2023) über vergleichbare Reinigungsleistungen. Pro Referenz sind Auftraggeber, Adresse, Ansprechpartner, Kurzbeschreibung, Umfang und Zeitraum anzugeben. Bei Bietergemeinschaften und Eignungsleihe ist die Anforderung für jedes beteiligte Unternehmen zu erfüllen – Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Personal: Benennung einer festen Ansprechperson und einer Stellvertretung inkl. Erreichbarkeitszeiten und Qualifikationsnachweis. Angabe der durchschnittlichen Anzahl festangestellter Mitarbeiter der letzten 3 Jahre.
Personalqualifikation: Eingesetzte Mitarbeiter müssen Deutsch fließend in Wort und Schrift beherrschen.
Rechtliche und vertragliche Erklärungen
Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass weder der Bieter noch Mitglieder einer Bietergemeinschaft, beteiligte Unterauftragnehmer (>10 % Auftragswert) oder Lieferanten unter die Russland-Sanktionen gemäß Art. 5k EU-VO 833/2014 fallen (Anlage 15).
Antikorruption: Akzeptanz der Antikorruptionsklausel (Anlage 16).
Nachunternehmer/Eignungsleihe: Grundsätzlich sind Leistungen im eigenen Betrieb zu erbringen. Der Einsatz von Dritten (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) und Nachunternehmern (gem. § 36 VgV) ist möglich, bedarf aber der Zustimmung der Auftraggeberin und ist mit Anlage 10 offenzulegen. Auf Verlangen sind Eignungsnachweise der Dritten vorzulegen.
KMU-Eignung: Die Ausschreibung ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.
Verfahrensrahmen
Offenes Verfahren nach VgV/EU-Richtlinie 2014/24/EU. Angebote sind ausschließlich elektronisch über www.subreport.de einzureichen, Papierangebote sind unzulässig. Elektronische Rechnungsstellung und Bestellung sind erforderlich. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu verzichten – es wird empfohlen, alle Unterlagen vollständig mit dem Erstangebot einzureichen.
Referenzen über vergleichbare Unterhalts- und/oder Glasreinigungen
Pro Referenz: Name und Adresse des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Telefon, Kurzbeschreibung der Leistung, Umfang, Zeitraum. Bei Nichteinhaltung erfolgt Ausschluss aus dem Verfahren. Für Bietergemeinschaften und Eignungsleihe gilt die Anforderung für jedes beteiligte Unternehmen.