Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Ingolstadt sucht ein Reinigungsunternehmen für ihre Friedhöfe und Teilfriedhöfe.
Es geht um die laufende Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung in 10 Friedhofsgebäuden (Aussegnungshallen, Leichenhallen, Sanitärräume, Sozialräume, Büroräume). Die Gesamtreinigungsfläche beträgt rund 6.870 m².
Zusätzlich sind Vertretungsleistungen für die Urnenhalle am West- und Nordfriedhof enthalten.
Das Wichtigste:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenReinigungsbereiche in den Friedhofsgebäuden
Zu reinigen sind je Friedhof folgende Raumgruppen:
Die Reinigung umfasst staubbindende, fleckentfernende und hygienische Arbeiten, z. B. Bodenreinigung (alle Beläge), Sanitärreinigung, Reinigung von Möbeln, Türen, Lichtschaltern, Heizkörpern, Treppengeländern, Teeküchen, Schmutzfangmatten und Gullys.
Reinigungsintervalle pro Friedhof
Die Häufigkeit der Unterhaltsreinigung variiert je nach Größe und Nutzung des Standorts:
Zusätzliche Leistungen auf Abruf
Zusätzlich zur regelmäßigen Unterhaltsreinigung können folgende Leistungen separat angefordert und abgerechnet werden:
Material, Geräte und Kosten
Organisation und Qualitätssicherung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und rechtliche Eignung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Fachliche und technische Leistungsfähigkeit
Personal und Tariftreue
Mögliche Nachweiserbringung
Bieter können ihre Eignung wahlweise nachweisen durch:
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind die Eignungsnachweise auch für diese zu erbringen; Eignungsleihe ist möglich, dann gemeinsame Haftung.
Reinigungsleistungen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen
mindestens 2 Referenzen müssen vergleichbare Reinigungsleistungen sein; Angabe von Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum; Nachweise erst auf Anforderung in die engere Wahl