Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Sundern (Sauerland) schreibt Gebäudereinigungsleistungen für rund 48.300 m² Boden- und ca. 10.000 m² Glasfläche EU-weit im offenen Verfahren aus – aufgeteilt in 8 Lose. Geboten werden können regelmäßige Unterhaltsreinigung, periodische Grundreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung in Verwaltungen, Schulen, Kitas, Sporthallen, Feuerwehr und Friedhofsgebäuden.
Bieter können sich auf ein Los, mehrere oder alle Lose bewerben. Pro Los muss mindestens eine passende Referenz aus den letzten 4 Jahren nachgewiesen werden; für die Unterhalts- und Grundreinigung (Los 1–6) sind zusätzlich Qualifikationsnachweise für eine Bereichs- und eine Objektleitung sowie Angaben zur Personalplanung nötig.
Die Angebote müssen bis zum 19.08.2026 um 10:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform Subreport eingereicht werden. Vertragsbeginn ist der 01.01.2027, die Grundlaufzeit beträgt 3 Jahre mit Option auf zweimalige Verlängerung um je 12 Monate.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Niedrigster Preis der für den Zuschlag wertbaren Angebote bei Einhaltung des geltenden Mindestlohnes
- Flächenleistung Glasreinigung
Kalkulierte Flächenleistung (m²/h) für Glasreinigung (Außen- und Innenglas), Außenglas: untere Grenze 15 m²/h bis obere Grenze 30 m²/h, Innenglas: untere Grenze 20 m²/h bis obere Grenze 40 m²/h
Preis: Punktzahl = 10 – ((P – Po) * 10 / Po); Flächenleistung: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)]
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsarten und Geltungsbereich
In allen Losen sind Gebäude der Stadt Sundern (Verwaltungen, Schulen, Kitas, Sporthallen, Feuerwehr, Friedhofsgebäude, technische und soziokulturelle Einrichtungen) zu reinigen. Die Reinigung erfolgt grundsätzlich ergebnisorientiert nach den Definitionen gemäß RAL-GZ 902. Sauberkeit, Hygiene und Werterhalt der Gebäude sind die Maßstäbe.
Näheres zu den je Objekt geforderten Raumgruppen (Büroräume, Klassen- und Gruppenräume, Toiletten, Treppenhäuser, Flure, Sporthallen, Umkleiden, Küchen usw.) ergibt sich aus dem detaillierten Leistungsverzeichnis und gilt jeweils nur für die dort genannten Lose.
Unterhaltsreinigung – laufende Reinigung
Regelmäßig wiederkehrende Reinigung in festgelegten Intervallen: Bodenflächen (kehren, saugen, feucht/nass wischen), Inventar (abstauben, feucht reinigen), Sanitärbereiche (tägliche Reinigung aller Sanitärobjekte plus Flächen), Küchen-/Teeküchen, Treppenhäuser, Flure, Eingangsbereiche, Aufzüge, Außenflächen bei Bedarf sowie tägliche Müllentsorgung (Papier, Gelber Sack, Bio, Restmüll). Reinigung der Oberflächen bis Griffhöhe (1,70 m), bei Kitas bis 50 cm.
Bei Turn- und Sporthallen müssen die Spielflächen bis 07:45 Uhr gereinigt und trocken sein; Harzreste wöchentlich entfernen, Sportbodenreinigung gemäß DIN 18032 Teil 2.
Öffentliche Toiletten sind 6× wöchentlich zu reinigen.
Grundreinigung – periodische Intensivreinigung
In den Losen 2–6 einmal jährlich als Intensivreinigung in Ferienzeiten; ansonsten auf gesonderte Anforderung. Umfasst Erstbeschichtung, Einpflege, Neubeschichtung, Shampoonierung, Polieren sowie Baufeinreinigung. Textile Bodenbeläge werden nicht im Rahmen der Grundreinigung bearbeitet (lose aufliegende Verschmutzungen ausgenommen).
Glas- und Rahmenreinigung
Innen- und Außenglasreinigung inkl. Rahmen, Falze, Oliven, Beschläge, Fensterbänke innen und außen – sowohl Innenglas (Türen, Flur-/Flucht-/Etagentüren bis 2,50 m, Glaswände, Treppenräume) als auch Außenglas inkl. Rahmen.
Eingeschlossen sind: Bereitstellung und Auf-/Abbau von Gerüsten, Teleskopstangen, Hubwagen, Leitern, Arbeitsbühnen; Fensterschluss, Licht löschen, Türen abschließen.
Ausgeschlossen: Oberlichter, Dachfenster, Lichtkuppeln, Fensterläden, Jalousien, Lichtschächte, Kellerschächte, Fensterbilder; Rahmen-Einpflege (separat).
Reinigung in Schulen und Sporthallen bevorzugt in Oster- oder Herbstferien; in Kitas während der Schließzeiten.
Zusatz- und Sonderleistungen
Auf Abruf: Regiearbeiten, Sonderreinigungen, Graffitientfernung (öffentliche WC), desinfizierende Reinigung (bei Infektionsgeschehen), Baufeinreinigung, zusätzliche Müllentsorgung sowie Winterdienstbegleitende Reinigung (z.B. Friedhof). Zusatzleistungen werden nur bei schriftlichem Auftrag des Auftraggebers vergütet.
Qualitätssicherung und Eigenkontrollen
Verpflichtende Nutzung des digitalen Qualitätsmanagementsystems Ko-CLEAN der Kommunal Agentur NRW für die Unterhalts- und Grundreinigung (Lose 1–6). Monatlich sind je Objekt Eigenkontrollen mit Protokoll durchzuführen (mind. 1 pro Objekt und Monat). Die Bewertung erfolgt nach dem Ko-CLEAN-Bewertungsschema mit Maluskriterien.
Revierpläne, Dosier- und Reinigungspläne sind spätestens 4 Wochen nach Leistungsaufnahme vorzulegen, Änderungen binnen 10 Arbeitstagen. Objektordner/Servicebuch je Objekt führen.
Personalpräsenz und Erreichbarkeit
Für jedes Los ist eine namentlich benannte Objektleitung sowie eine Bereichsleitung erforderlich (Lose 1–6). Beide müssen montags–freitags 08:00–16:00 Uhr erreichbar sein – Bereichsleitung mit Rückruf binnen 30 Minuten, Objektleitung mit Rückruf binnen 60 Minuten und wöchentlichem Vor-Ort-Besuch.
Mindestens eine Person muss über ausreichende Deutschkenntnisse für die Kommunikation mit dem Auftraggeber verfügen.
Reinigungspersonal: geeignet, erfahren, zuverlässig; jährliche Schulungen (Dokumentation 3 Jahre aufbewahren); Belehrungen gemäß §§ 34, 35, 43 IfSG sowie Impfnachweise gemäß § 20 IfSG.
Hygiene, Material, Nachhaltigkeit
Farbcodierte Reinigungsutensilien sind verpflichtend (Rot = Toiletten, Gelb = sonstige Sanitärräume, Blau = Nutzflächen, Grün = Küchen). Staubbindende Verfahren bei Staubentfernung. Alle Reinigungs- und Pflegemittel sind gemäß RAL-GZ 902 bereitzustellen – Wasser und Strom werden vom Auftraggeber unentgeltlich bereitgestellt, ebenso Abstellräume. Maschinen, Geräte, Verbrauchsmaterial (Seife, Toilettenpapier, Handtücher, Desinfektionsmittel) liegen – soweit vorhanden – beim Auftraggeber, ansonsten beim Auftragnehmer.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtliche Eignung – Ausschlussgründe und Sanktionen
Formular 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe): keine strafrechtlichen Verurteilungen (z.B. Korruption, Terrorismus, Geldwäsche, Betrug, Menschenhandel), keine Steuerschulden/Sozialversicherungsschulden, keine Insolvenz, keine schweren Verfehlungen im Wettbewerb. Selbstreinigung nach § 125 GWB ist möglich.
Eigenerklärung Sanktionen gg. Russland: weder eigenes Unternehmen noch Nachunternehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher haben Russland-Bezug gemäß VO (EU) 2022/576; mittelbare Beteiligungen über 10 % sind ebenfalls relevant.
Fachliche Eignung – Gewerbe, Versicherung, Qualitätsmanagement
Sprach- und Personalanforderungen
Mindestens eine Person mit ausreichenden Deutschkenntnissen als Ansprechpartner für den Auftraggeber. Reinigungspersonal muss geeignet, erfahren und zuverlässig sein; jährliche Schulungen sind Pflicht (Dokumentation 3 Jahre aufbewahren).
Eignung über Bietergemeinschaft, Nachunternehmer, Eignungsleihe
Bietergemeinschaften müssen insgesamt alle Eignungskriterien erfüllen; jedes Mitglied muss seine Eignung nachweisen. Nachunternehmer und Eignungsverleiher müssen dieselben Eignungsanforderungen erfüllen wie der Hauptbieter. Formulare 531 EU, 532 EU, 533 EU sind zwingend zu verwenden, soweit einschlägig.
Referenzen – allgemeine Anforderungen
Mindestens eine vergleichbare Referenz je geforderter Objektart im betreffenden Los; Leistung muss mindestens 1 Jahr vertragsgemäß durchgeführt und in den letzten 4 Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Eigenerklärung zwingend mit dem Angebot; auf Anforderung Bestätigung durch den Referenzgeber innerhalb von 10 Kalendertagen – andernfalls Ausschluss.
Aufsichtspersonal Bereichs- und Objektleitung (gilt nur für Lose 1–6)
Bereichsleitung: unbefristet angestellt mit abgeschlossener Berufsausbildung zum/zur Gebäudereiniger*in (oder gleichwertig) bzw. Weiterbildung Fachwirt*in Reinigungs- und Hygienemanagement (FIGR/TAW). Berufserfahrung: mind. 1 Jahr (365 Tage) mit mind. 20 Wochenstunden nach Ausbildungsabschluss.
Objektleitung: angestellt, Weiterbildung (Fachwirt, Gepr. Objektleiter*in, Objektleitung Grundausbildung Stufe 1–3 FIGR) oder vergleichbar (mind. 7 Tage Präsenzunterricht / 56 UE). Berufserfahrung: mind. 1 Jahr tägliche Unterhaltsreinigung.
Einsatz: bei mehr als 20 Objektleiterstunden je Los mind. 1 Objektleitung je 20 Stunden.
Unterhaltsreinigung in Verwaltungen und weiteren Objekten
vertragsgemäße Durchführung; Eigenerklärung zwingend, Bestätigung des Referenzgebers nur auf Aufforderung (10 Tage Frist)
Unterhalts- und/oder Grundreinigung in Schulen, Kitas und Sporthallen
Eigenerklärung; Bestätigung durch Referenzgeber auf Anforderung (10 Tage)
Unterhalts- und/oder Grundreinigung in Schulen, Kitas und Sporthallen
Eigenerklärung; Bestätigung durch Referenzgeber auf Anforderung (10 Tage)
Unterhalts- und/oder Grundreinigung in Schulen, Kitas und Sporthallen
Eigenerklärung; Bestätigung durch Referenzgeber auf Anforderung (10 Tage)
Unterhalts- und/oder Grundreinigung in Schulen, Sporthallen und Feuerwehr
Eigenerklärung; Bestätigung durch Referenzgeber auf Anforderung (10 Tage)
Unterhalts- und/oder Grundreinigung in Schulen und Sporthallen
Eigenerklärung; Bestätigung durch Referenzgeber auf Anforderung (10 Tage)
Glas- und Rahmenreinigung (Außenglas inkl. Rahmen) öffentlicher Gebäude
Eigenerklärung; Bestätigung durch Referenzgeber auf Anforderung (10 Tage)
Glas- und Rahmenreinigung (Außenglas inkl. Rahmen) öffentlicher Gebäude
Eigenerklärung; Bestätigung durch Referenzgeber auf Anforderung (10 Tage)