Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für den Neubau einer Mensa am Fritz-Greve-Gymnasium in Malchin aus. Gesucht wird ein Fachingenieur für die HOAI-Leistungsphasen 1–9 über sieben Anlagengruppen (Abwasser/Wasser/Gas, Wärme, Lüftung, Starkstrom, Fernmelde/IT, nutzungsspezifische Anlagen, Gebäudeautomation). Die Mensa soll rund 200 Schülerinnen und Schüler versorgen und als Mehrzweckraum/Aula für 170–340 Personen nutzbar sein.
Angebote müssen bis zum 17.07.2026 um 11:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden. Bieter müssen zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten zehn Jahren nachweisen (Mensen/Speisesäle an Schulen, Berufsschulen, Universitäten oder Kitas), die Projektleitung muss Ingenieur mit mindestens 15 Jahren Berufserfahrung sein.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Projektorganisation200%
- Qualität der Projektumsetzung400%
- Honorarkriterien (Preis)400%
Die Punktzahlen werden je Zuschlagskriterium mit einem Gewichtungsfaktor (Faktor) multipliziert und zur Gesamtpunktzahl addiert. Maximale Gesamtpunktzahl: 1.000. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Referenzen der Projektleitung: mindestens eine vergleichbare Referenz = 50 Punkte, sonst 0 Punkte. Honorarsatz (Basishonorarsatz): höchster Abschlag = 50 Punkte, kein Abschlag = 0 Punkte, dazwischen lineare Interpolation; Aufschlag führt zu Punktabzug (bis -50). Übrige Honorarkriterien: lineare Interpolation zwischen günstigstem Preis und dem Doppelten des günstigsten Preises; bei günstigstem Preis = 0 wird der zweitgünstigste Preis mit fiktivem Punktwert 30 bewertet. Qualitätskriterien (0-50 Punkte): sehr gut=50, gut=40, befriedigend=30, ausreichend=20, mangelhaft=10.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenProjektrahmen
Neubau einer Mensa am Fritz-Greve-Gymnasium in Malchin (Rudolf-Fritz-Straße). Die Mensa versorgt ca. 200 Schülerinnen und Schüler und dient gleichzeitig als Mehrzweckraum/Aula für 170–340 Personen. Die Gesamtfläche beträgt ca. 458 m², die Bruttogrundfläche 497 m². Bauliche Fertigstellung ist bis zum 31.08.2028 vorgesehen. Die Gesamtfinanzierung des Projekts liegt bei 2.886.308 Euro brutto, davon 1.443.154 Euro Förderung und 1.443.154 Euro Eigenanteil des Landkreises.
Das Projekt wird öffentlich gefördert; die anrechenbaren Kosten für die TGA-Fachplanung betragen 533.647,06 Euro netto.
Planungsleistungen TGA (Anlagengruppen)
Die Fachplanung umfasst sieben Anlagengruppen:
Leistungsphasen 1–9 nach HOAI
Alle neun Leistungsphasen werden beauftragt (keine stufenweise Beauftragung):
Zeitlicher Ablauf
Die Leistungsstufen sind zeitlich gestaffelt:
Die Projektsprache ist ausschließlich Deutsch. Die bauliche Fertigstellung muss bis 31.08.2028 erfolgen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage / Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen gemäß § 123 Abs. 1 GWB (z.B. Verurteilungen wegen Betrug, Bestechung, Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Menschenhandel) und §§ 123 Abs. 4, 124 GWB (z.B. schwere Verletzung von Steuer- oder Sozialversicherungspflichten, Insolvenz, schwere berufliche Verfehlung, falsche Erklärungen). Nachweis über Ziffer 3 des Angebotsbogens. Falls Ausschlussgründe vorliegen, kann ggf. Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen werden.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Weitere Pflichten und Erklärungen
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für Mensa/Speisesaal an Schulen, Berufsschulen, Universitäten oder Kindertageseinrichtungen
Referenz 1: Leistungsphasen 1–9 HOAI vollständig erbracht und realisiert (ANLAGE H). Referenz 2: muss mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 abdecken (ANLAGE I). Optional: Referenzbescheinigung des Auftraggebers beifügen, eigene Beschreibung max. 1 Seite je Referenz zulässig.