Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Die Toll Collect GmbH (Tochter des Bundes) sucht Tankkarten-Anbieter, die ihre Tankkarten als bargeldloses Zahlungsmittel für die LKW-Maut akzeptieren. Das ist kein klassisches Ausschreibungsverfahren: Es findet kein Wettbewerb nach Preis oder Qualität statt. Stattdessen können sich geeignete Tankkarten-Emittenten jederzeit um eine Zulassung bewerben. Wer die Anforderungen erfüllt, bekommt einen Akzeptanzvertrag und kann ab spätestens 01.09.2024 Mautzahlungen per Tankkarte abwickeln.
Was müssen Bewerber tun?
Vertragslaufzeit: 4 Jahre ab Zulassung, mit Verlängerungsoption.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Einheitliches Vergütungsmodell für alle TK-Emittenten (prozentuale Basisvergütung und variable Vergütung pro abgerechnetem Kilometer)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung: Akzeptanz von Tankkarten für die Mautzahlung
Zugelassene Tankkarten-Emittenten ermöglichen Mautschuldnern die bargeldlose Zahlung der LKW-Maut per Tankkarte. Sie garantieren, dass der entsprechende Geldbetrag an die Toll Collect GmbH ausgezahlt wird, sobald eine Zahlung mit der Tankkarte erfolgt. Der Service muss spätestens ab dem 01.09.2024 verfügbar sein.
Einsatzbereich der Tankkarte: Nur für fahrzeugbezogene Waren und Dienstleistungen – also alles rund um das Fahrzeug: Kraftstoffe, Schmierstoffe, AdBlue, Zubehör, Fahrzeugwäsche, Reparaturen, Maut sowie Fähr- und Parkgebühren.
Technische Leistungen rund um die Uhr (24/7)
Folgende Leistungen müssen jederzeit ohne Unterbrechung erbracht werden:
Die technische Anbindung an den Payment Service Provider der Auftraggeberin (Toll Collect) ist hierfür erforderlich.
Abrechnung und Zahlungsabwicklung
Tankkarten-Emittenten wickeln Zahlungen ab für:
Vergütung (einheitlich für alle Emittenten):
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit
Der Antragsteller darf keine einschlägigen Verurteilungen aufweisen (u.a. wegen Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Korruption). Auch darf er nicht gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht verstoßen haben.
Wirtschaftliche Stabilität
Es darf keine Insolvenz, Liquidation oder Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz führen zum Ausschluss.
Berufliche Integrität
Keine schweren Verfehlungen, keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, keine Mängel bei früheren Aufträgen, keine Täuschung oder Auskunftsverweigerung.
EU-Sanktionskonformität (Russland-Sanktionen)
Es dürfen keine russischen Staatsbürger, in Russland niedergelassene Organisationen oder Unternehmen mit mehr als 50% russischem Eigentum beteiligt sein. Auch Unterauftragnehmer mit mehr als 10% Auftragswert müssen diese Anforderungen erfüllen. Grundlage: EU-Verordnungen 2022/576 und 833/2014.
Zahlungsdiensterlaubnis (ZAG)
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er eine Zahlungsdiensterlaubnis besitzt oder unter eine Bereichsausnahme fällt. Mögliche Nachweise:
Unternehmenseigenschaft und Handelsregistereintrag
Der Antragsteller muss Unternehmer im Sinne des §2 UStG sein (gewerbliche, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht – keine Privatperson). Außerdem muss ein Handelsregisterauszug oder vergleichbarer ausländischer Nachweis vorgelegt werden, der nicht älter als 6 Monate ist.
Verfahrensregeln
Keine Referenzprojekte gefordert