Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DB InfraGO AG schreibt bundesweite Schienenersatzverkehrsleistungen (SEV) mit Omnibussen während der Generalsanierung der Hochleistungskorridore aus. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag in zwei Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 1 für den Korridor Mainz–Köln (1 Auftragnehmer) und Leistungsbereich 2 für bundesweite SEV-Leistungen (2 Auftragnehmer, je ein Leistungspaket).
Bieter müssen Eignung nachweisen (Genehmigungen, Versicherungen, Referenzen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und ein Umsetzungskonzept sowie ein Preisblatt je Nutz-km abgeben. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Bieterportal der Deutschen Bahn.
Das Verfahren wird als öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Auftrag hat ein Volumen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich, deshalb ist zusätzlich eine Erklärung zu drittstaatlichen Subventionen erforderlich.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbergeordnete Leistungspflichten für beide Leistungsbereiche
Erbringung von Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen zur Sicherstellung der Personenbeförderung während der Generalsanierung der Hochleistungskorridore der DB InfraGO AG.
Planung, Organisation und Durchführung des SEV gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 3) und dem vom Abrufberechtigten vorgegebenen SEV-Konzept entlang der betroffenen SPNV-Strecken.
Vergütungsgrundlage: Einheitspreis je geleistetem Nutz-km. Die monatliche Abrechnung erfolgt über Abschlagsrechnungen; elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder Peppol BIS Billing) ist verpflichtend.
Vorbereitungszeitraum: Vor Leistungsbeginn ist ein Vorbereitungszeitraum zu absolvieren (Probebetrieb, AFZS-Inbetriebnahme, Fahrzeugmeldungen, Abstimmungen).
Premium-Standard: Der SEV soll ein vollwertiger Ersatz zum SPNV sein – mit hochwertigen Fahrzeugen, sauberen Haltestellen, funktionierender Fahrgastinformation und pünktlicher Durchführung.
Pflicht zur Beantragung von Genehmigungen: Der Auftragnehmer holt eigenständig alle verkehrsrechtlichen Anordnungen (§ 45 StVO), Sondernutzungserlaubnisse und Nutzungsvereinbarungen mit Kommunen und Dritten ein.
Fahrzeuge und Fahrzeugflotte
Vorgeschriebene Fahrzeugtypen:
Qualitätsanforderungen:
Reserven: Zusätzlich zu den betriebsnotwendigen Fahrzeugen sind bis zu 10 % Reservefahrzeuge zzgl. der im Preisblatt vorgesehenen Reserve vorzuhalten.
Nachweis: Spätestens 6 Wochen nach Zuschlag muss eine rechtsverbindliche Fahrzeugbestellung oder der Nachweis geeigneter vorhandener Fahrzeuge erbracht werden.
Personal und Organisation
Fahrpersonal-Anforderungen:
Betriebsleiter: Benennung eines namentlichen Betriebsleiters nach BOKraft (oder vergleichbar), der max. 45 Minuten Fahrzeit vom Linienverlauf entfernt ist; während Betriebszeit mobil erreichbar; mit Vertretungsregelung.
Betriebsleitstelle: Einrichtung und Betrieb einer 24/7-Betriebsleitstelle für den gesamten Leistungszeitraum.
Personalbeschaffung: Das Umsetzungskonzept muss darstellen, wie Personal rekrutiert, qualifiziert, gebunden und bundesweit eingesetzt werden soll (inkl. Unterkunfts- und Führungskonzept).
Fahrgastinformation, Technik und Datenlieferung
Automatisches Fahrgastzählsystem (AFZS):
Fahrgastinformation:
Berichtswesen:
Fundsachenmanagement: Aufzeichnung und Übergabe an Abrufberechtigten.
Haltestellen und Betrieb vor Ort
Einrichtung und Betrieb der Ersatzhaltestellen:
Pflege und Reinigung:
Probebetrieb: Vor Betriebsaufnahme ist auf allen SEV-Linien ein Probebetrieb durchzuführen (Überprüfung Fahrwege, Fahrzeiten, Anschlüsse, Fahrzeugkapazität, Fahrgastinformation).
Mengengerüst und Vertragslaufzeiten
Vertragslaufzeit:
Mengenrahmen Alternative 2 (Gesamt):
Mengenrahmen Alternative 1 (Gesamt):
Zu beachten: Kein Anspruch auf bestimmte SEV-Linien oder Fahrtenpaare; Schwankungsbreiten bis zu 10 % je Korridor durch saisonale Effekte sind möglich.
Rahmenvertrag-Mechanik und Abrufe
Vertragsstruktur: Echter Rahmenvertrag zugunsten Dritter. Einzelaufträge kommen zwischen dem Auftragnehmer und dem abrufberechtigten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zustande – nicht direkt mit dem Auftraggeber DB InfraGO AG.
Abrufberechtigt: DB InfraGO AG sowie alle EVU, deren Verkehre von den Streckensperrungen betroffen sind.
Abruffristen:
Zuteilungsverfahren im Leistungsbereich 2: Halbjährliche Zuweisung der konkreten Korridore über ein vordefiniertes, transparentes Verfahren (Anlage 1 zu C2).
Berichts- und Meldepflichten, Unterauftragnehmer
Unterauftragnehmer:
Fahrzeugmeldungen:
Monatliche Leistungsnachweise mit Mindestangaben: Nutzkilometer, Fahrstrecke, Anzahl Fahrten, Fahrplantabelle, dokumentierte Ausfälle, Vertragsstrafen/Minderungen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage (Ausschlusskriterien)
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Bietereigenerklärung (Anhang B4)
Rechtsform: Ordnungsgemäße Anmeldung als Kapital- oder Personengesellschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ausschlusskriterien)
Lieferantenselbstauskunft (Anhang B3)
Eigenerklärung wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit (Anhang B6)
Kfz-Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und fachliche Leistungsfähigkeit (Ausschlusskriterien)
Genehmigungsurkunde
Fachliche Eignung
Erfahrung (Referenzen)
Unternehmensdarstellung
Zusätzliche Eignungsanforderungen
Drittstaatliche Subventionen (FSR)
Eignungsleihe
Bietergemeinschaft
Tariftreue und Nachhaltigkeit
Mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte ODER 1 Großreferenz aus dem Bereich Personenverkehr (Bus) in der EU
Auftraggeber muss öffentliche Stelle sein oder ein Unternehmen, das im Auftrag einer öffentlichen Stelle/eigenwirtschaftlich Verkehrsleistungen im Nah- oder Fernverkehr in der EU erbringt; Leistungen müssen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit für den zu vergebenden Auftrag ermöglichen