Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie NRW.BANK sucht ein Postdienstleistungsunternehmen, das ihre Massendruck-Briefsendungen (z. B. Kontoauszüge, Informationsschreiben) abholt, befördert und an Empfänger in Deutschland und weltweit zustellt.
Die Sendungen werden bereits kuvertiert und nach Format vorsortiert in bereitgestellten Behältern an der Abholadresse in Schwäbisch Hall bereitgestellt. Täglich von Montag bis Freitag werden sie zwischen 16:00 und 18:00 Uhr abgeholt und müssen innerhalb von 2 Werktagen zugestellt werden.
Voraussichtliches Volumen (über die Gesamtlaufzeit von bis zu 4 Jahren): rund 980.000 nationale und ca. 1.400 internationale Briefsendungen pro Jahr, verteilt auf Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe und Maxibriefe.
Angebote werden ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal evergabe.nrw.de eingereicht. Gefragt sind wirtschaftliche Stabilität, ein Qualitätsmanagement-Zertifikat (DIN EN ISO 9001) und ein Umweltmanagement-Zertifikat (DIN EN ISO 14001) sowie die Einhaltung von Mindestlohn und Sanktionsvorschriften.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigster Preis100%
Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis gemäß Vordruck 08: Preisblatt. Maßgeblich ist ausschließlich der angegebene Brutto-Gesamtpreis.
Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält 100 Punkte. Alle weiteren Angebote: 100 Punkte × (niedrigster Brutto-Gesamtpreis / Brutto-Gesamtpreis des betrachteten Bieters).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAbholung und Logistik
Abholort: Crailsheimer Str. 52, 74523 Schwäbisch Hall.
Abholzeitfenster: Montag bis Freitag zwischen 16:00 und 18:00 Uhr.
Die Sendungen werden von der NRW.BANK bereits kuvertiert und nach Briefformat vorsortiert in bereitgestellten Behältern zur Abholung bereitgestellt. Die Auftragnehmerin muss die Behälter bereitstellen und für die Abholung entsprechendes Personal mit einheitlicher Dienstkleidung und Betriebsausweis einsetzen.
Zustellung: werktäglich (einschließlich samstags). Die Sendungen müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Abholung zugestellt sein.
Sendungsarten und Formate
Es werden vier Briefformate unterschieden – jeweils national und international:
| Format | Gewicht | Maße (L × B × H) |
|---|---|---|
| Brief S (Standardbrief) | bis 20 g | bis 235 × 125 × 5 mm |
| Brief M (Kompaktbrief) | bis 50 g | bis 235 × 125 × 10 mm |
| Brief L (Großbrief) | bis 500 g | bis 353 × 250 × 20 mm |
| Brief XL (Maxibrief) | bis 1.000 g | bis 353 × 250 × 50 mm |
Die Sendungen werden bereits kuvertiert übergeben. Die Auftragnehmerin stellt Einstecklabels zur Sendungsverfolgung bereit.
Voraussichtliches Volumen und Höchstabnahmegrenze
Die nachstehenden Mengen sind das geplante Volumen über die Gesamtlaufzeit (bis zu 4 Jahre):
| Format | National | International |
|---|---|---|
| Standardbrief | 955.695 Stück | 1.276 Stück |
| Kompaktbrief | 17.472 Stück | 64 Stück |
| Großbrief | 6.555 Stück | 20 Stück |
| Maxibrief | 218 Stück | – |
Die Höchstabnahmegrenze über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 1.177.561 Briefsendungen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht – die NRW.BANK ist nicht verpflichtet, bestimmte Mengen abzurufen.
Qualität und Berichtswesen
Qualitätsanforderung: Die Sendungen gelten als mangelhaft, wenn im Monatsdurchschnitt 0,5 % oder mehr der Sendungen beschädigt sind.
Kundenportal: Die Auftragnehmerin stellt ein elektronisches Kundenportal bereit, über das die NRW.BANK Sendungsstatistiken einsehen kann.
Rechtlicher Rahmen: Die Leistung ist gemäß Postgesetz (PostG) und den darauf basierenden Rechtsverordnungen zu erbringen. Nachunternehmer müssen im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich innerhalb der EU verarbeitet werden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Soweit der Beruf erlaubnispflichtig ist: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaates oder ein gleichwertiger Nachweis der Berufsausübung. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist, den Nachweis einzeln erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatznachweis: Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich (Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international) für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025. Abzugeben über Vordruck 03.
Versicherungsschutz: Nach Zuschlag ist eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen nachzuweisen:
Der Nachweis ist unverzüglich nach Zuschlag und danach jährlich zu erbringen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Qualitätsmanagement: Nachweis eines gültigen Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement). Gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen aus anderen Staaten werden akzeptiert, sofern die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. Scan der Originalurkunde als Angebotsbestandteil.
Umweltmanagement: Nachweis eines gültigen Zertifikats nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement). Gleichwertige Bescheinigungen werden ebenfalls akzeptiert. Scan der Originalurkunde als Angebotsbestandteil.
Personal: Das eingesetzte Personal muss einheitliche Dienstkleidung mit Betriebsausweis tragen.
Ausschlussgründe und rechtliche Anforderungen
Allgemeine Ausschlussgründe: Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Vordruck 04).
Mindestlohn: Kein Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 3 MiLoG; insbesondere keine rechtskräftige Verurteilung wegen § 21 MiLoG mit Geldbuße ≥ 2.500 € (Vordruck 04a).
Sanktionen (Russland-Bezug): Keine Sanktionstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der EU-VO 833/2014. Dies betrifft auch Unterauftragnehmer und Lieferanten mit mehr als 10 % des Auftragswerts. Die Anforderung gilt während der gesamten Vertragslaufzeit (Vordruck 04b).
Weitere Pflichten:
Saubere Fahrzeuge (§ 8 SaubFahrzeugBeschG)
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zuschlag muss die Auftragnehmerin über Vordruck 04c Daten zu ihrer Fahrzeugflotte abgeben. Maßgeblich sind die Grenzwerte für "saubere" Fahrzeuge der Klassen M1, M2, N1 (z. B. CO2 ≤ 50 g/km bei Pkw) sowie zugelassene Antriebsarten für schwere Nutzfahrzeuge und Busse (Batterieelektro, Brennstoffzelle, Oberleitung, Wasserstoff, bestimmte Kraftstoffe nach DIN EN 15940).