Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stuttgart Netze GmbH sucht einen Dienstleister, der den 1st-Level-Kundenservice als Business-Process-Outsourcing (BPO) übernimmt. Es geht um die Bearbeitung von Kundenanliegen mit sonstigen technischen Fragestellungen (nicht energiewirtschaftlich) über die Kanäle Telefon, E-Mail und Kontaktformular. Der bisherige Vertrag läuft Ende 2026 aus; der neue Rahmenvertrag startet am 01.01.2027 mit einer Hauptlaufzeit von 4 Jahren und zwei Verlängerungsoptionen. Das Verfahren ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb – aktuell sind Teilnahmeanträge gesucht, danach werden die besten 3–5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis400%
Angebotspreis
- Qualität600%
Qualität des Angebots, inkl. Präsentation und Konzept
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung: 1st-Level-Kundenservice
Gegenstand: Übernahme des 1st-Level-Kundenservice im Rahmen eines Business-Process-Outsourcing (BPO).
Zu bearbeitende Anliegen: Kundenanliegen mit sonstigen technischen Fragestellungen – NICHT energiewirtschaftliche Themen (diese werden über einen separaten Dienstleister 'EWI-DL' abgewickelt).
Kontaktkanäle:
Erbringungsort: Stuttgart, Kesselstraße 21-23, 70327.
Perspektivische Erweiterungen
Mittelfristig können folgende Leistungen hinzukommen:
Vertragliche Rahmenbedingungen zur Leistung
Vertragsform: Rahmenvertrag (Dienstleistung) auf Grundlage eines einheitlichen Vertragswerks.
Tariftreue: Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Mindestlohngesetz (MiLoG) – Verpflichtung gilt auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen.
Nicht für KMU geeignet.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe und Eigenerklärungen
Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen gem. § 1 GWB (relevant für Bewerbergemeinschaften).
Erforderliche Eigenerklärungen:
Gilt für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes Eignungsleihe-Unternehmen.
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche Eignung: Nachweis des Gesamtumsatzes und des Umsatzes mit vergleichbaren Tätigkeiten für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Nachweise werden in der separaten 'Vorlage zur Erfassung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit' (Dokument III) erfasst.
Ausschluss bei Nichterfüllung: Fehlt auch nur ein Mindestnachweis, führt dies zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich eine Nachforderung gem. § 51 Abs. 2 SektVO vor – ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Mindest- und Auswahlkriterien (A- und B-Kriterien)
A-Kriterien (Mindestanforderungen – führen bei Nichterfüllung zum Ausschluss):
B-Kriterien (Bewertung – Auswahl der besten 3–5 Bewerber):
Rechtsform: Keine bestimmte Rechtsform vorgeschrieben.
Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bewerbergemeinschaften: Zugelassen, gesamtschuldnerische Haftung; Angabe der Aufgabenteilung erforderlich. Änderungen in der Zusammensetzung nach Fristablauf sind nicht gestattet.
Eignungsleihe (§ 47 SektVO): Das leihende Unternehmen muss die Eignung hinsichtlich der nachgewiesenen Kriterien erfüllen und Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB abgeben. Bei wirtschaftlicher/finanzieller Eignungsleihe ist eine gemeinsame Haftung erforderlich; Nachweis, dass im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Nachunternehmer: Art und Umfang der an Nachunternehmer vergebenen Leistungen sowie Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer im Teilnahmeantrag. Die Eignung der Nachunternehmer wird von der Vergabestelle geprüft.
Mindestens 3 Referenzen aus dem Bereich Kundenservice (1. davon von einem KRITIS-Betreiber nach BSIG, 2 weitere beliebige Branchen)
Bezug zu 1st-Level-Kundenservice; pro Referenz Firmenname, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Angabe ob Vertrag gekündigt und ob Zusammenarbeit aktiv; ggf. Vertraulichkeitsvereinbarung mit Referenzkunden (AG stellt diese aus)