Maßnahme "Schritt für Schritt"
Das Jobcenter Lippe hat eine Maßnahme "Schritt für Schritt" nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III zu vergeben. Das Jobcenter Lippe ist für die ausgeschriebene Leistung sowohl ausschreibende Stelle als auch Auftraggeber.
